BHKG-Reform, NRW

BHKG-Reform: NRW rüstet Brandschutz für Extremwetter auf

14.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.de

Die geplante Novelle des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes in NRW unterstreicht die zentrale Rolle betrieblicher Brandschutzhelfer für die Sicherheitskultur. Ihre Ausbildung und regelmäßige Schulung sind gesetzlich verpflichtend.

BHKG-Reform: NRW rüstet Brandschutz für Extremwetter auf - Foto: über boerse-global.de
BHKG-Reform: NRW rüstet Brandschutz für Extremwetter auf - Foto: über boerse-global.de

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will den Katastrophenschutz mit einer umfassenden Reform des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes (BHKG) modernisieren. Für Unternehmen im bevölkerungsreichsten Bundesland rückt damit auch die interne Sicherheit stärker in den Fokus – insbesondere die Rolle der Brandschutzhelfer.

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Reform für mehr Resilienz

Am 10. März 2026 stellte das NRW-Innenministerium den Entwurf für eine grundlegende Novelle des BHKG vor. Die Lehren aus vergangenen Krisen, wie der Flutkatastrophe 2021, hätten einen robusteren und handlungsfähigeren Schutz notwendig gemacht, so die Begründung. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einrichtung eines zentralen Landesamtes für Katastrophenschutz, die Pflicht zum Unterhalt von Katastrophenschutzlagern und die Modernisierung der Leitstellen mit digitalen Technologien vor.

Neu ist auch eine verpflichtende Katastrophenschutz-Schulung für Bürgermeister und Landräte innerhalb ihres ersten Amtsjahres. Für Unternehmen bedeutet die landesweite Modernisierung einen stärkeren Fokus auf eine umfassende Sicherheitskultur. Während die Behörden ihre Abläufe straffen, müssen Betriebe ihre internen Mechanismen – vor allem ihre Brandschutzhelfer – so vorbereiten, dass sie die kritische Zeit bis zum Eintreffen der Profis überbrücken können.

Brandschutzhelfer: Die erste Linie im Betrieb

Während das BHKG den öffentlichen Feuerwehren den Rahmen gibt, regelt die Arbeitsstättenregel A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) den betrieblichen Brandschutz. Nach umfangreichen Aktualisierungen Ende 2025 legt sie konkret fest, wie Unternehmen Alarmierung, Selbrettung und erste Löschhilfe organisieren müssen.

In Kombination mit der DGUV Information 205-023 sind Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern auszubilden. Wichtig ist die Unterscheidung zum Brandschutzbeauftragten: Dieser plant und überwacht die Gesamtstrategie, während die Helfer aus der Belegschaft im Ernstfall sofort eingreifen.

Für Betriebe mit normaler Brandgefahr, etwa in Bürogebäuden, schreibt die Regel mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als qualifizierte Helfer vor. Experten betonen jedoch: Dieser Prozentsatz muss häufig nach einer individuellen Gefährdungsbeurteilung nach oben angepasst werden. Schichtbetrieb, Urlaubszeiten und betriebsspezifische Gefahren – wie Schweißarbeiten oder der Umgang mit brennbaren Materialien in der NRW-Industrie – sind zu berücksichtigen.

Praxis steht im Mittelpunkt der Ausbildung

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist streng geregelt und legt Wert auf praktische Handlungsfähigkeit. Die DGUV 205-023 teilt sie in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die Theorie umfasst mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie vermittelt Rechtsgrundlagen, die Physik der Brand- und Rauchausbreitung sowie die betriebsspezifischen Vorschriften. Die Teilnehmer lernen Gefahren zu erkennen, Evakuierungspläne zu verstehen und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu koordinieren. Ein zentraler Punkt: Die verschiedenen Brandklassen und die richtigen Löschmittel, um Fehler – wie Wassereinsatz bei Elektro- oder Fettbränden – zu vermeiden.

Als entscheidend gilt jedoch der praktische Teil. Hier müssen die Teilnehmer unter Anleitung einen Feuerlöscher an einem speziellen Übungsgerät bedienen. Diese etwa fünf- bis zehnminütige Übung pro Person soll die Scheu nehmen und die Entscheidungsfähigkeit schulen: Wann kann ein Entstehungsbrand selbst gelöscht werden und wann muss die Flucht angetreten werden? Immer mehr Anbieter in NRW führen diese Übungen als Inhouse-Schulungen durch – direkt im vertrauten Arbeitsumfeld mit den dortigen Fluchtwegen und Sicherheitseinrichtungen.

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Zertifikat ist nicht gleich betriebsbereit

Die gesetzeskonforme Ausbildung ist keine einmalige Pflichtübung. Die ASR A2.2 und die DGUV-Empfehlungen sehen eine Wiederholungsschulung alle drei bis fünf Jahre vor. Sicherheitsingenieure in NRW weisen darauf hin, dass nicht nur die Zeit entscheidend ist: Eine sofortige Nachschulung ist erforderlich, wenn sich betriebliche Abläufe, Gebäudestrukturen oder die Gefährdungslage wesentlich ändern.

Auslöser können hohe Personalfluktuation, neue Produktionsverfahren, Umbauten oder aktualisierte Brandschutzordnungen sein. Auch neue Technologien, wie dynamische optische Sicherheitsleitsysteme nach ASR A2.3, erfordern aktuelles Wissen.

Die eigentliche Messlatte für die Compliance ist nicht das gültige Zertifikat, sondern die nachweisbare operative Bereitschaft. Im Ernstfall muss die Reaktion automatisch ablaufen. Aufsichtsbehörden und Versicherungen prüfen die Schulungsnachweise nach einem Brandereignis genau. Wer die Quote an ausgebildeten Helfern nicht einhält, riskiert hohe Haftungsfolgen und behördliche Maßnahmen.

Digitalisierung und Integration als Zukunftsthemen

Die parallelen Entwicklungen im Landesrecht und den bundesweiten Arbeitsschutzregeln zeigen 2026 einen ganzheitlichen Ansatz für den Bevölkerungsschutz. Experten erwarten, dass die Integration betrieblicher Helfer in die Einsatzkonzepte der Kommunen weiter an Bedeutung gewinnt.

Gleichzeitig spielen digitale Tools eine immer größere Rolle. Virtual-Reality-Trainings, die komplexe Szenarien ohne reale Gefahr simulieren, oder digitale Evakuierungs-Assistenten könnten die traditionellen Sicherheitsprotokolle ergänzen. Die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Ausbildung der Brandschutzhelfer bleibt jedoch eine Grundsäule des Arbeitsschutzes – zum Schutz von Sachwerten und vor allem der Menschen in Nordrhein-Westfalen.

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