BFH-Urteil: Parkkosten bei doppelter Haushaltsführung jetzt voll absetzbar
06.04.2026 - 07:39:23 | boerse-global.de
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs bringt steuerliche Erleichterung für Berufspendler. Park- und Garagenkosten am Zweitwohnsitz müssen nicht mehr in die starre 1.000-Euro-Pauschale eingerechnet werden. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer in teuren Metropolen.
Durchbruch für Pendler: Parken zählt nicht zur Wohnkosten-Pauschale
Die Regelung zur doppelten Haushaltsführung erlaubt Arbeitnehmern, Aufwendungen für einen notwendigen Zweitwohnsitz von der Steuer abzusetzen. Bislang galt dabei eine harte Obergrenze: Nur 1.000 Euro monatlich für „Wohnkosten“ waren ansetzbar. Das Finanzministerium subsumierte darunter lange Zeit auch Stellplatz- oder Garagenmieten.
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Doch damit ist jetzt Schluss. In einem Grundsatzurteil (Az. VI R 4/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt: Ein Parkplatz dient der Unterstellung eines Fahrzeugs, nicht dem Wohnen. Die Kosten sind daher keine Wohn-, sondern betrieblich veranlasste Aufwendungen. Sie können zusätzlich und in voller Höhe geltend gemacht werden.
Für Betroffene ist das ein finanzieller Gamechanger. Wer in München, Hamburg oder Frankfurt 950 Euro Miete und 150 Euro für einen Tiefgaragenplatz zahlt, kann nun 1.100 Euro absetzen – statt wie bisher nur 1.000 Euro. Die oft kritisierte, seit Jahren nicht angepasste Pauschale wird so praktisch ausgehebelt.
Wann der Fiskus zustimmt: Das Kriterium der Notwendigkeit
Der Abzug ist jedoch nicht automatisch gewährt. Entscheidend ist die berufliche Notwendigkeit des Stellplatzes. Diese wird in Ballungsräumen mit knappen öffentlichen Parkmöglichkeiten in der Regel anerkannt. Ein wichtiges Detail: Es spielt keine Rolle, ob Mietvertrag für Wohnung und Parkplatz getrennt oder kombiniert sind. Selbst bei einem einzigen Vertrag und Vermieter sind die Kosten trennbar.
Interessant ist auch eine weitere Klarstellung des Gerichts: Es muss nicht begründet werden, warum das Auto am Arbeitsort benötigt wird. Entscheidend ist allein, dass der Zweitwohnsitz beruflich veranlasst ist und der Parkplatz dazu gehört. Steuerberater raten dennoch, die örtliche Parksituation zu dokumentieren – für den Fall einer Nachfrage vom Finanzamt.
E-Auto, Ausland, Pendlerpauschale: Das bringt das Steuerjahr 2026
Die neue Rechtsprechung passt zu weiteren Anpassungen für mobile Arbeitnehmer. So sind auch Kosten für Ladeinfrastruktur wie Wallboxen am Zweitwohnsitz nach Experteneinschätzung voll abzugsfähig. Für Arbeitnehmer mit Zweitwohnsitz im Ausland gilt seit Jahresbeginn zudem eine höhere Pauschale von 2.000 Euro monatlich. Die BFH-Logik dürfte auch hier für Parkkosten gelten.
Abgerundet wird das Paket durch die erhöhte Entfernungspauschale. Seit 2026 beträgt sie 38 Cent pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer. Für die regelmäßigen Fahrten zum Familienwohnsitz bedeutet das weitere spürbare Entlastung.
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So setzen Sie die Kosten richtig in der Steuererklärung ab
Für die Steuererklärung 2025 und folgende Jahre ist die korrekte Einordnung entscheidend. Die Parkkosten gehören nicht in die Zeile für die Mietkosten der doppelten Haushaltsführung. Sie sind stattdessen gesondert unter „sonstige notwendige Aufwendungen“ in der Anlage N anzugeben.
Wer in vergangenen Jahren Abzüge für Parkkosten versagt bekam, sollte aktiv werden. Da das BFH-Urteil den alten Behördenkurs explizit widerspricht, sind Einspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide vielversprechend. Die Finanzverwaltung hat ihre Praxis bereits angepasst, um weitere Niederlagen vor Gericht zu vermeiden. Luxusausgaben wie eine teure Privatgarage bleiben natürlich weiterhin schwer absetzbar.
Trendwende in der Steuerpolitik für mobile Arbeitnehmer
Die Liberalisierung bei den Parkkosten ist Teil eines größeren Trends. Die deutsche Steuerpolitik beginnt, die Realität einer immer mobileren Arbeitswelt anzuerkennen. Bei hybriden Arbeitsmodellen und explodierenden Mieten in Großstädten wirkt die 1.000-Euro-Pauschale zunehmend realitätsfremd.
Solange der Gesetzgeber diese Obergrenze nicht anhebt, bleibt die Rechtsprechung der entscheidende Hebel. Nach Parkkosten und Einrichtungsgegenständen könnte der nächste Schritt die Pauschale selbst ins Visier nehmen. Bis dahin nutzen Berufspendler die neuen Spielräume – und sparen sich so hunderte Euro im Jahr.
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