Betriebsrenten-Reform: Deutschland setzt auf automatische Sparpläne
09.02.2026 - 08:01:12Die neue Betriebsrenten-Reform soll Millionen Beschäftigte zu mehr Altersvorsorge bewegen – vor allem in kleinen Betrieben. Kern ist ein automatischer Sparmechanismus.
Seit Januar gilt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II). Es markiert einen strategischen Schwenk im Kampf gegen die drohende Rentenlücke. Statt auf freiwillige Beitritte setzt der Gesetzgeber jetzt vermehrt auf automatische Eintrittsmodelle. Das Ziel ist ehrgeizig: Die Quote von derzeit etwa 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit betrieblicher Altersvorsorge (bAV) soll spürbar steigen.
Vom Opt-in zum Opt-out: Die Psychologie des Sparens
Der vielleicht wirksamste Hebel der Reform ist die Ausweitung sogenannter Opt-out-Modelle. Arbeitgeber können ihre Belegschaft künftig standardmäßig in eine Betriebsrente einzuschreiben. Die Beiträge werden automatisch vom Gehalt abgeführt. Der einzelne Mitarbeiter muss aktiv widersprechen, um nicht teilzunehmen. Diese Umkehrung der Entscheidungslogik hat sich international als Turbo für die Teilnahmequoten erwiesen. Die Trägheit des Menschen arbeitet nun für die Altersvorsorge.
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Zugleich werden Sozialpartnermodelle für alle Unternehmen geöffnet. Bisher waren sie oft auf tarifgebundene Branchen beschränkt. Diese Modelle sind attraktiv, weil sie kapitalmarktorientierte Anlagen ermöglichen, ohne dass der Arbeitgeber eine Garantie für die Rendite übernehmen muss. Mehr Flexibilität bei der Geldanlage soll langfristig höhere Erträge bringen.
Mehr Geld für Geringverdiener, weniger Bürokratie
Die Reform zielt besonders auf Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen. Für sie werden die staatlichen Zuschüsse zur bAV erhöht. Die Einkommensgrenze für den Förderanspruch steigt, und auch der maximal förderfähige Arbeitgeberzuschuss wird angehoben. Für Betriebe soll es so finanziell attraktiver werden, auch für ihre geringer verdienenden Mitarbeiter einzuzahlen.
Parallel soll lästige Bürokratie abgebaut werden. Die Regelungen für den Umgang mit winzigen Pensionsansprüchen, sogenannten Kleinstanwartschaften, werden flexibilisiert. Eine neue Option: Das angesparte Kapital kann direkt in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden. Das entlastet sowohl frühere Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von aufwändiger Verwaltung.
Ein Baustein im großen Rentenpuzzle
Das Gesetz passierte den Bundesrat am 19. Dezember 2025. Branchenverbände wie die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) begrüßen es als wichtigen Schritt. Doch einige Experten hatten Ende 2025 moniert, die Reform hätte mutiger ausfallen können.
Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge ist damit nicht beendet – im Gegenteil. Erst Anfang Februar 2026 forderten prominente Politiker erneut grundlegendere, kapitalmarktgestützte Reformen der gesetzlichen Rente. Die Betriebsrenten-Reform ist nur ein Teil der Lösung.
Was kommt als nächstes?
Unternehmen müssen jetzt ihre Pensionsregelungen und Prozesse überprüfen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut die automatischen Eintrittsmodelle in der Praxis ankommen und wie klar die Kommunikation mit den Beschäftigten gelingt.
Weitere Steueranpassungen, darunter die ausgeweiteten Zuschüsse für Geringverdiener, folgen erst 2027. Und eine neu eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll bis Mitte des Jahres Vorschläge für weitere Reformen des gesamten deutschen Rentensystems erarbeiten. Die Debatte bleibt also ganz oben auf der politischen Agenda. Der Erfolg der jetzigen Reform wird sich daran messen lassen, ob sie die Teilnahmequote in den Zielgruppen – den KMU und Geringverdienern – tatsächlich nach oben treibt.
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