Betriebsratswahlen, Schulung

Betriebsratswahlen 2026: Wer zahlt die Schulung des Wahlvorstands?

05.02.2026 - 01:53:12

Laut Betriebsverfassungsgesetz trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Schulungen des Wahlvorstands, um eine rechtssichere Wahl zu gewährleisten und teure Anfechtungen zu vermeiden.

Die bundesweiten Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 werfen ihre Schatten voraus. Ein zentraler Streitpunkt ist bereits jetzt absehbar: Wer trägt die Kosten für die notwendige Schulung der Wahlvorstandsmitglieder? Die Antwort liegt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – mit klaren Regeln, aber auch Spielraum für Konflikte.

Eine fehlerhafte Wahl kann vor dem Arbeitsgericht angefochten und für ungültig erklärt werden. Die Folge wäre eine kostspielige Wiederholung. Um dieses Risiko zu minimieren, ist eine fundierte Schulung des Wahlvorstands unerlässlich. Die Kosten dafür sind laut Gesetz Wahlkosten – und damit Sache des Arbeitgebers.

Die Rechtslage: Schulungskosten sind Wahlkosten

Die Grundlage findet sich in § 20 Abs. 3 BetrVG. Demnach trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl. Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stellt klar: Dazu gehören auch die Ausgaben für erforderliche Schulungen der Wahlvorstandsmitglieder.

Anzeige

Die Betriebsratswahl 2026 naht — und ein formeller Fehler kann die ganze Wahl vor dem Arbeitsgericht kippen. Unser kostenloser PDF‑Fahrplan für Betriebsratswahlen zeigt Schritt für Schritt, wie Wahlvorstände Fristen, Kandidatensuche, Wahlverfahren und Protokollpflichten rechtssicher organisieren, damit teure Wiederholungen und Anfechtungsklagen vermieden werden. Enthalten: Ablaufpläne, rechtliche Hinweise, praktische Checklisten und Musterdokumente für Wahlvorstände, Betriebsräte und Arbeitgeber. Jetzt kostenlosen Betriebsratswahl‑Fahrplan herunterladen

Der Schlüsselbegriff ist die „Erforderlichkeit“. Eine Schulung ist notwendig, wenn sie das Wissen vermittelt, das für eine rechtssichere Durchführung der Wahl gebraucht wird. Für neu bestellte Mitglieder wird eine Grundlagenschulung meist pauschal als erforderlich angesehen. Doch auch erfahrene Kräfte haben unter Umständen Anspruch auf eine Auffrischung, etwa bei neuen Gesetzeslagen.

Externe oder interne Schulung? Der Wahlvorstand entscheidet

Darf der Arbeitgeber auf eine günstigere Inhouse-Schulung oder ein Online-Seminar pochen, wenn der Wahlvorstand eine teurere externe Präsenzveranstaltung bevorzugt? Grundsätzlich nein. Der Wahlvorstand hat bei der Auswahl von Anbieter und Format einen Ermessensspielraum.

Jedes Mitglied übt sein Amt eigenverantwortlich aus. Der Arbeitgeber kann daher nicht einfach auf Alternativen verweisen, wenn der Wahlvorstand die gewählte Schulung für fachlich überlegen hält – etwa wegen der Expertise des Referenten oder der Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Die Entscheidung muss jedoch vom Wahlvorstandsgremium getroffen und sachlich begründet werden.

Die Grenze: Das Gebot der Verhältnismäßigkeit

Die Kostentragungspflicht ist nicht schrankenlos. Sie unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zeigt der Arbeitgeber auf, dass die gewählte Schulung im Vergleich zu einem qualitativ gleichwertigen Angebot unverhältnismäßig teuer ist, kann er die Übernahme verweigern.

Die Beweislast liegt in diesem Fall beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass die Alternative denselben Wissensstand vermittelt. Kommt keine Einigung zustande, bleibt dem Wahlvorstand der Weg zum Arbeitsgericht.

Prävention statt Prozess: Eine Investition in Rechtssicherheit

Das Thema Schulungskosten berührt fundamentale Interessen: Der Arbeitgeber will Kosten kontrollieren, der Wahlvorstand braucht Qualifikation für eine fehlerfreie Wahl. Eine ungültige Wahl belastet das Betriebsklima und verursacht hohe Folgekosten.

Eine qualitativ hochwertige Schulung kann daher als präventive Investition gesehen werden. Sie senkt das Risiko teurer Anfechtungsklagen erheblich. Ein frühzeitiger, transparenter Dialog zwischen Wahlvorstand und Geschäftsführung über Inhalte und Kosten beugt Konflikten vor.

Ausblick auf 2026: Frühzeitig planen und dokumentieren

Für die anstehenden Wahlen 2026 heißt die Devise: Vorbereitung ist alles. Wahlvorstände sollten sich frühzeitig über Schulungsangebote informieren und ihre Auswahl gut dokumentieren. Arbeitgeber tun gut daran, das Thema proaktiv und kooperativ anzugehen.

Ein fairer Einigungsprozess bei der Schulungsfrage kann mehr als nur einen Rechtsstreit vermeiden. Er kann den Grundstein für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Betriebsrat legen. Denn eine ordnungsgemäße Wahl liegt im beiderseitigen Interesse – und beginnt mit einem gut geschulten Wahlvorstand.

Anzeige

PS: Sie sind Mitglied im Wahlvorstand oder in der Geschäftsführung und möchten Streit um Formfehler und Schulungskosten vermeiden? Der kostenlose Betriebsratswahl‑Ratgeber liefert neben dem Ablaufplan auch Hinweise zur Dokumentation von Schulungsentscheidungen, Musterformulierungen für Protokolle und praktische Tipps zur Verhandlungsführung mit der Geschäftsleitung — ideal, um Anfechtungskosten zu reduzieren und die Wahl rechtssicher abzuschließen. Gratis Betriebsratswahl‑Ratgeber anfordern

@ boerse-global.de