Betriebsräte wählen 2026: Datenschutz wird zur Verhandlungs-Pflicht
21.01.2026 - 09:32:12Die heiße Phase der Betriebsratswahlen beginnt – und macht IT-Mitbestimmung zum zentralen Compliance-Schlachtfeld. Juristen warnen: Eine Betriebsvereinbarung schützt nicht vor DSGVO-Haftung, wenn die Technik dahinter fehlerhaft ist.
Haftungsfalle IT-Betriebsvereinbarung
Die Rechtslage hat sich Anfang 2026 grundlegend verschärft. Alte Gewissheiten gelten nicht mehr. Ein Betriebsrat kann mit seiner Zustimmung zu einem IT-System keine Datenschutzverstöße „heilen“. Das betont die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Selbst wenn der Betriebsrat Cloud-Lösungen wie Workday oder Microsoft 365 absegnet, bleibt der Arbeitgeber haftbar. Und zwar dann, wenn diese Systeme mehr Daten verarbeiten als nötig oder die gesetzliche Grundlage nach Artikel 88 DSGVO fehlt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen stellte kürzlich klar: Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG bei der Einführung setzt eine bereits garantierte Compliance-Architektur voraus.
Viele Betriebsräte unterschätzen, dass eine Betriebsvereinbarung allein Datenschutzrisiken nicht beseitigt. Fehlen technische Maßnahmen, eine Datenschutz‑Folgenabschätzung oder eine klare Rechtsgrundlage, bleibt die Haftung beim Arbeitgeber – und die Belegschaft ist verwundbar. Ein kostenloser Ratgeber liefert geprüfte Muster‑Betriebsvereinbarungen, Checklisten und Verhandlungsstrategien, mit denen Betriebsräte Compliance‑Checks durchsetzen und rechtssichere Vereinbarungen formulieren können. Jetzt Muster-Betriebsvereinbarung herunterladen
„Compliance-first“ ist zum neuen Standard geworden. Bevor über die Anwendung verhandelt wird, muss die Rechtmäßigkeit der Technik feststehen. Die Mitbestimmung darf nicht dazu genutzt werden, übergesetzliche Datenschutzregeln durchzusetzen oder illegale Praktiken nachträglich zu legitimieren.
Wahlkampf mit digitaler Agenda
Die Dringlichkeit des Themas wird durch die aktuellen Betriebsratswahlen befeuert. Die IG Metall rief diese Woche für ihren Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen die „heiße Phase“ des Wahlkampfs aus. Die Wahlperiode läuft vom 1. März bis 31. Mai.
Der Schutz von Beschäftigtendaten in einer zunehmend von KI geprägten Arbeitswelt ist ein zentrales Wahlkampfthema. Die Debatte fällt mit hitzigen Auseinandersetzungen über flexible Arbeitsmodelle zusammen. Gewerkschaften wie die IG Metall warnen vor einer Aushöhlung des Acht-Stunden-Tags und vor digitaler Überwachung durch ständige Erreichbarkeit.
Für die neu gewählten Gremien wird der Auftrag klar sein: Die IT-Mitbestimmung muss sich wandeln. Vom Blockieren neuer Technologien hin zur aktiven Gestaltung datenschutzkonformer digitaler Arbeitsabläufe. Beobachter erwarten, dass künftige Betriebsräte robuste „Compliance-Checks“ für KI-gestützte Management-Tools einfordern werden.
Neue DSK-Führung setzt auf Pragmatismus
Ein entscheidender Faktor in dieser Gleichung ist der Führungswechsel bei der Datenschutzkonferenz (DSK). Seit Januar 2026 hat Professor Dr. Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, den Vorsitz übernommen.
Keber kündigte einen pragmatischen Kurs für 2026 an. Sein Ziel: konstruktive Beiträge zur Reform des europäischen Digitalrechts leisten und praxisnahe Orientierungshilfen geben. Für Unternehmen und Betriebsräte könnte das eine Hinwendung zu mehr Anwendbarkeit bedeuten – ohne die hohen europäischen Schutzstandards aufzugeben.
Diese Linie soll am Europäischen Datenschutztag am 28. Januar weiter konkretisiert werden. Analysten erwarten einen Fokus auf „Nutzung mit Risikominimierung“. Techniken wie Anonymisierung und Pseudonymisierung sollen Innovation ermöglichen, ohne Compliance zu opfern.
Analyse: Compliance als neue Verhandlungsbasis
Die Entwicklung markiert einen Paradigmenwechsel. Datenschutz war oft Verhandlungsmasse. Jetzt ist er die nicht verhandelbare Basis jeder IT-Mitbestimmung.
Eigentlich stärkt dieser Wandel die Position der Betriebsräte. Indem sie einen „Compliance-Check“ als Verhandlungsvoraussetzung durchsetzen, können sie Arbeitgeber zwingen, technische Details frühzeitig offenzulegen. Das verhindert die Einführung von „Schatten-IT“ oder nicht konformen Features.
Die Haftungsrisiken für Unternehmen sind real. Gerichte sprechen bereits immaterielle Schadensersatzsummen für DSGVO-Verstöße zu – auch ohne finanziellen Verlust. Rechtsabteilungen raten deshalb zunehmend davon ab, IT-Vereinbarungen ohne vorherige Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zu unterzeichnen.
Ausblick: KI-Vereinbarungen vor Gerichtstest
Der Frühling 2026 wird von den Wahlergebnissen und der Arbeit der neuen Gremien geprägt sein. Ihre erste große Aufgabe: den Umgang mit fortschrittlichen KI-Agenten und automatisierten Entscheidungssystemen zu regeln.
Bis Mitte 2026 rechnen Branchenkenner mit der ersten Welle von „KI-ready“-Betriebsvereinbarungen, die vor Gericht getestet werden. Diese Vereinbarungen werden die „Compliance-first“-Doktrin verankern und ausdrücklich auf DSGVO und KI-Gesetz (AI Act) verweisen.
Die Botschaft für die Wirtschaft ist eindeutig: Im Zeitalter der digitalen Mitbestimmung ist Datenschutz-Compliance keine lästige Pflicht mehr. Sie ist die grundlegende Betriebserlaubnis für jede IT-Lösung, die mit Beschäftigtendaten arbeitet.
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