Betriebsräte, Gig-Economy

Betriebsräte in der Gig-Economy: Bundesarbeitsgericht setzt klare Grenzen

11.02.2026 - 02:39:11

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erschwert Betriebsratsgründungen in der Plattformökonomie. Ein reines Liefergebiet mit App-Steuerung ist kein Betrieb im Sinne des Gesetzes, urteilten die Richter. Die Entscheidung trifft Tausende Lieferfahrer und zeigt eine Gesetzeslücke auf.

Im Kern des Urteils steht eine klare Abgrenzung. Für die Wahl eines eigenen Betriebsrats muss ein eigenständiger Betrieb oder Betriebsteil vorliegen. Laut BAG erfordert dies eine eigene organisatorische Leitung vor Ort, die in personellen und sozialen Angelegenheiten entscheidet.

Diese Leitung fehlt in sogenannten „Remote-Cities“. Hier arbeiten Fahrer ausschließlich über eine Smartphone-App, koordiniert von einem algorithmischen System. Es gibt keine physische Niederlassung und keine lokalen Vorgesetzten. Ein solches, rein digital gesteuertes Liefergebiet verfüge nicht über die nötige organisatorische Selbstständigkeit, so das Gericht.

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Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der Vorinstanzen und des betroffenen Essenslieferdienstes. Dieser hatte die Betriebsratswahlen in mehreren dezentralen Gebieten für unwirksam erklärt.

Mitbestimmung für dezentrale Belegschaften in weiter Ferne

Die Folgen sind gravierend. Für Beschäftigte in der Gig-Economy wird die Ausübung ihres Mitbestimmungsrechts massiv erschwert. Ohne lokalen Betriebsrat bleibt ihnen oft nur die Vertretung durch einen zentralen Betriebsrat in einer weit entfernten „Hub-City“.

Kritiker sehen darin eine Aushöhlung der Mitbestimmung. Kann ein zentraler Gremium wirklich die spezifischen Probleme von Hunderten Fahrern in ganz Deutschland effektiv vertreten? Die Entscheidung legt einen grundlegenden Konflikt zwischen altem Recht und neuer Arbeitswelt offen: Das Betriebsverfassungsgesetz stammt aus einer Zeit ortsgebundener Fabriken, nicht algorithmisch gesteuerter Plattformen.

Politik am Zug: Gesetzgeber muss Betriebsbegriff modernisieren

Das BAG hat lediglich geltendes Recht angewendet. Die Richter betonten, dass eine Anpassung der Gesetze nicht ihre Aufgabe sei. Der Ball liege nun beim Gesetzgeber. Dieser muss den Betriebsbegriff für das 21. Jahrhundert fit machen.

Die Debatte erhält durch das Urteil neue Dringlichkeit. Sie geht nun über die Frage der digitalen Betriebsratswahl hinaus. Es geht fundamental darum, wer in der Plattformökonomie überhaupt wahlberechtigt sein soll. Die aktuelle Regierung hat eine Reform im Koalitionsvertrag verankert; der Druck von Gewerkschaften wird nach diesem Urteil weiter steigen.

Die Herausforderung ist komplex: Ein neuer Rechtsrahmen muss die Flexibilität der Digitalwirtschaft achten und gleichzeitig das fundamentale Recht auf Mitbestimmung wirksam schützen. Die Zeit für eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes drängt.

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