Betriebsräte, Arbeitswoche

Betriebsräte gestalten die flexible Arbeitswoche

18.01.2026 - 00:42:12

Die Einführung flexibler Wochenarbeitszeit-Modelle wird 2026 zum zentralen Verhandlungsthema in deutschen Unternehmen. Den Betriebsräten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Während deutsche Firmen nach mehr Agilität streben, rücken Modelle mit wöchentlicher Höchstarbeitszeit in den Fokus. Diese Flexibilisierung trifft auf die seit 2026 verbindliche systematische Arbeitszeiterfassung. In der Folge werden die starken Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zum entscheidenden Hebel, um die neue Arbeitswelt auszugestalten. Die erfolgreiche Umsetzung ist kein einseitiger Management-Akt, sondern Ergebnis detaillierter Verhandlungen und formaler Betriebsvereinbarungen.

Die Diskussion um Flexibilität hat eine klare rechtliche Basis: die verpflichtende, lückenlose Erfassung aller Arbeitszeiten. Nach Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts müssen Unternehmen seit diesem Jahr transparente Systeme für Beginn, Ende und Dauer der Arbeit vorhalten. Damit ist die Ära undocumenteder Vertrauensarbeitszeit praktisch beendet.

Für Betriebsräte sind diese objektiven Daten die Voraussetzung, um ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte wirksam auszuüben. Sie bieten eine überprüfbare Grundlage, um Einhaltung von gesetzlichen und tariflichen Grenzen zu kontrollieren. So soll verhindert werden, dass Flexibilität zu unbezahlten Überstunden oder Verstößen gegen Ruhezeiten führt. Behörden verschärfen zudem die Kontrollen.

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Mitbestimmung im Detail: Die Regeln der Flexibilität

Ein Arbeitgeber kann entscheiden, dass er ein flexibleres Modell einführen will – etwa eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Das Wie der Umsetzung unterliegt jedoch der verbindlichen Mitbestimmung des Betriebsrats. Dieses Recht ist in § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes verankert.

Bei der Umstellung von festen Tages- auf Wochenkontingente (z.B. 40 Stunden im Wochen-Durchschnitt) muss der Betriebsrat in die Verhandlung der konkreten Regeln einbezogen werden. Zentrale Streitpunkte sind dabei:
* Die Zeiträume für den Ausgleich von Plus- und Minusstunden.
* Die Festlegung verbindlicher Kernarbeitszeiten.
* Regeln für die Vorankündigung von Dienstplänen.
* Klare Vorgaben für Überstunden und deren Zuschläge.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist meist eine formelle Betriebsvereinbarung, die für beide Seiten verbindlich ist.

Der Balanceakt: Agilität versus Gesundheit

Hinter dem Trend zu Wochenmodellen steht der Wunsch der Unternehmen nach mehr betrieblicher Agilität. Sie erlauben eine bessere Anpassung an schwankende Auftragslagen, effizienteres Projektmanagement und längere Betriebszeiten ohne sofortige Neueinstellungen. Diese Flexibilität kann auch den Wünschen mancher Beschäftigten nach mehr Selbstbestimmung entgegenkommen.

Doch die Modelle bergen Risiken: unplanbare Einsätze, verschwimmende Grenzen zwischen Beruf und Privatleben sowie eine erhöhte Burnout-Gefahr, wenn sie nicht klug gestaltet werden. Die Hauptaufgabe des Betriebsrats ist es, hier als Schutzinstanz zu wirken. Durch das Durchsetzen klarer Regeln für Planbarkeit, faire Verteilung der Last und angemessenen Überstundenausgleich zielt er auf einen Kompromiss ab, der notwendige Flexibilität mit dem Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden der Belegschaft vereint.

Vorbote einer Gesetzesreform?

Die betrieblichen Diskussionen finden vor einer größeren politischen Debatte statt: der möglichen Reform des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Seit Jahren wird erwogen, den starren Fokus auf die maximale tägliche Arbeitszeit durch ein flexibleres wöchentliches Maximum zu ersetzen. Befürworter sehen darin eine Modernisierung für die globalisierte Projektwirtschaft.

Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter warnen hingegen vor einem Aushöhlen des Schutzniveaus. Die aktuellen Verhandlungen in den Unternehmen wirken wie ein Praxistest für diese Konzepte. Ihr Erfolg oder Scheitern und die Fähigkeit der Betriebsräte, faire Bedingungen auszuhandeln, liefern wichtige Argumente für die kommende gesetzgeberische Debatte.

Ausblick: Ein Jahr der Verhandlungen

Das Jahr 2026 wird in der deutschen Arbeitswelt stark von der Aushandlung neuer Arbeitszeitmodelle geprägt sein. Unternehmen werden Technologie und die gesetzliche Erfassungspflicht nutzen, um dynamischere Modelle voranzutreiben. Für Betriebsräte ist dies Herausforderung und Chance zugleich. Sie müssen Expertise aufbauen, um komplexe Modelle zu analysieren und robuste Betriebsvereinbarungen auszuhandeln.

Der Trend ist klar: Die Zukunft der Arbeitszeit in Deutschland wird flexibler. Doch diese Flexibilität wird durch die machtvolle Linse der Mitbestimmung strukturiert und reguliert. Die Ära undocumenteder und unregulierter Flexibilität ist vorbei.

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