Betriebsräte, New-Work-Regeln

Betriebsräte entscheiden mit über New-Work-Regeln

26.12.2025 - 04:43:12

Die Einführung von Desk-Sharing liegt beim Arbeitgeber, doch die konkreten Regeln wie Clean-Desk-Policies müssen mit dem Betriebsrat verhandelt werden. Die Mitbestimmung gewinnt 2026 weiter an Bedeutung.

Deutschlands Betriebsräte haben 2025 ihre Macht bei der Gestaltung moderner Büros gefestigt. Während Unternehmen über Desk-Sharing entscheiden können, müssen die Details mit dem Personalrat ausgehandelt werden.

Das Jahr 2025 hat die rechtlichen Grenzen für New-Work-Konzepte in deutschen Büros klarer denn je gezogen. Eine juristische Jahresendanalyse zeigt: Die generelle Einführung von Desk-Sharing fällt oft in die Direktionsrechte des Arbeitgebers. Die konkreten Regeln für die geteilten Arbeitsplätze – insbesondere strikte „Clean Desk“-Politiken – sind jedoch hart umkämpftes Terrain für die betriebliche Mitbestimmung. Für viele Firmen, die ihre Rückkehr-Strategien für 2026 finalisieren, ist diese Abgrenzung entscheidend.

Desk-Sharing ja, aber nicht ohne Regeln

Die Rechtslage orientiert sich weiterhin maßgeblich an einem Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus August 2024. Es trennt klar zwischen Arbeitsverhalten und Ordnungsverhalten.

Die Entscheidung, ob überhaupt mit geteilten Plätzen gearbeitet wird, gilt als unternehmerische Organisationsentscheidung. Sie unterliegt damit nicht der Mitbestimmung. Sobald es aber um das „Wie“ geht – also um Buchungssysteme, Hygienevorschriften oder die Nutzung von Spinden –, greift § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes. Diese Regelungen zur Ordnung im Betrieb müssen mit dem Betriebsrat vereinbart werden.

Anzeige

Passend zum Thema Mitbestimmung – viele Betriebsräte kennen ihre Rechte nach §87 BetrVG nicht vollständig. Das kostenlose E‑Book erklärt praxisnah, welche Regelungen zur Ordnung im Betrieb mitbestimmungspflichtig sind (z. B. Buchungssysteme, Clean‑Desk‑Policies und datenschutzrelevante Vorgaben) und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Betriebsvereinbarungen durchsetzen. Mit Checklisten und Formulierungshilfen für Verhandlungen. Jetzt E-Book zum §87 BetrVG herunterladen

Unternehmen müssen für 2026 also klare „Spielregeln“ in Betriebsvereinbarungen festlegen. Die HR-Beratung FactorialHR betonte kürzlich: Das „Ob“ des Desk-Sharings mag verhandelbar sein, das „Wie“ ist es fast immer.

Der Streitpunkt „Sauberer Schreibtisch“

Besonders umstritten sind Clean-Desk-Policies, die das tägliche Räumen des Arbeitsplatzes vorschreiben. Betriebsräte argumentieren hier erfolgreich, dass solche Vorgaben in die persönliche Entfaltung der Beschäftigten eingreifen.

Das Verbot, Familienfotos aufzustellen, oder die Pflicht, persönliche Gegenstände wegzuschließen, sind klassische Mitbestimmungstatbestände. Juristen warnen: Führt ein Unternehmen eine solche Policy ohne Vereinbarung ein, riskiert es eine einstweilige Verfügung durch den Betriebsrat. Die Empfehlung für 2026 lautet daher, die Clean-Desk-Regeln separat und frühzeitig zu verhandeln.

Mitbestimmung gewinnt 2026 weiter an Bedeutung

Die Dynamik dürfte sich im kommenden Jahr noch verschärfen. 2026 stehen turnusmäßige Betriebsratswahlen an. In dieser Phase vertreten viele Gremien ihre Positionen besonders nachdrücklich, um ihren Wert für die Belegschaft zu demonstrieren.

Gleichzeitig könnte das vereinfachte Wahlverfahren die Gründung von Betriebsräten in kleineren Tech-Start-ups und Agenturen erleichtern. Damit würde der Kreis der mitbestimmten Unternehmen weiter wachsen.

Ein weiterer Konfliktherd sind die digitalen Aspekte: Die Nutzung von Buchungs-Apps und die Erhebung von Nutzungsdaten berühren zunehmend den Datenschutz (DSGVO). Auch hierfür ist die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zwingend vorgeschrieben.

Der New-Work-Kompromiss: Struktur statt Konfrontation

Die Entwicklung zeigt eine Reifung der New-Work-Debatte. Der anfängliche Kulturkampf um Homeoffice und Desk-Sharing weicht strukturierten Kompromissen. Erfolgreiche Betriebsvereinbarungen aus 2025 enthalten oft drei Kernelemente:

  • Garantierte Platzkapazitäten: Ein fester Mindest-Schreibtisch-Schlüssel (z.B. 0,8 Plätze pro Mitarbeiter) soll Überbelegung verhindern.
  • Team-Bereiche: Sogenannte „Home Base Zones“ für Abteilungen fördern die Zusammenarbeit und reduzieren das Gefühl der Anonymität.
  • Klare Hygienestandards: Protokolle für die Reinigung geteilter Geräte bleiben auch nach der Pandemie ein wichtiges Thema für den Arbeitsschutz.

Ausblick: Fokus liegt auf der Umsetzung

Nach den Weihnachtsferien im Januar 2026 wird es voraussichtlich weniger um die Einführung, sondern um die Durchsetzung bestehender Vereinbarungen gehen. Konflikte werden sich auf die praktische Anwendung konzentrieren – etwa auf datenschutzkonforme Buchungstools oder disziplinarische Konsequenzen bei Verstößen gegen die Clean-Desk-Regeln.

Die Botschaft zum Jahresende 2025 ist eindeutig: Desk-Sharing mag für viele Unternehmen eine betriebliche Notwendigkeit sein. Sein Erfolg hängt jedoch von einem kooperativen Rechtsrahmen ab, der die Mitbestimmungsrechte des deutschen Arbeitsrechts respektiert.

Anzeige

PS: Die Mitbestimmung gewinnt 2026 weiter an Bedeutung – nutzen Sie die Zeit vor den Betriebsratswahlen, um Ihre Verhandlungsgrundlagen zu stärken. Das Gratis‑E‑Book zum Betriebsverfassungsgesetz erklärt verständlich, wie Sie §87 BetrVG praktisch anwenden, Betriebsvereinbarungen formulieren und datenschutzrelevante Fragen bei Buchungs‑Apps regeln. Ideal für Betriebsräte, Wahlvorstände und HR. Gratis-Leitfaden zu Mitbestimmungsrechten herunterladen

@ boerse-global.de