Betriebsprüfungen, Finanzamt

Betriebsprüfungen 2026: Finanzamt verliert sein schärfstes Schwert

29.12.2025 - 00:52:12

Ein Grundsatzurteil entzieht der gängigen Richtsatzsammlung die rechtliche Basis. Ab 2026 müssen Finanzämter stärker auf interne Betriebsdaten zurückgreifen, was Unternehmen mehr Pflichten auferlegt.

Steuerprüfer müssen ab 2026 anders rechnen. Ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs entzieht der gängigen Schätzpraxis die rechtliche Grundlage. Für Unternehmen bedeutet das mehr Spielraum – aber auch mehr Pflichten.

Die neue Vereinfachungsregelung für Restaurants, die das Bundesfinanzministerium (BMF) kurz vor Weihnachten veröffentlichte, kommt zu einer turbulenten Zeit. Während die Gastronomie versucht, Bürokratie abzubauen, steht das zentrale Instrument der Finanzverwaltung für Betriebsprüfungen selbst auf dem Prüfstand. Die sogenannte Amtliche Richtsatzsammlung, mit der das Einkommen cash-intensiver Betriebe geschätzt wird, hat durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) massiv an Durchschlagskraft verloren.

BFH-Urteil kippt jahrzehntealte Praxis

Die Zeiten, in denen Steuerprüfer pauschal auf die Richtsatzsammlung zurückgreifen konnten, sind vorbei. Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 18. Juni 2025 (Aktenzeichen X R 19/21) klargestellt. Die Richter kritisierten die Sammlung als systematisch fehlerhaft. Die Datenbasis sei nicht repräsentativ und nicht durch Zufallsstichproben gewonnen.

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Was bedeutet das konkret? Bislang konnten Finanzämter bei Unregelmäßigkeiten in der Buchführung die „oberen Spannen“ der Richtwerte ansetzen und so die Steuerlast erhöhen. Dieses pauschale Vorgehen ist nun Geschichte. Für Prüfungen ab 2026 müssen die Beamten den internen Betriebsvergleich priorisieren. Sie sind gezwungen, die Margen anhand der betriebseigenen Rezepte und Einkaufsdaten zu berechnen, anstatt auf die generalisierten Tabellen des Ministeriums zurückzugreifen.

Richtsatzsammlung 2024/2025: Ein Papiertiger?

Die aktuelle Richtsatzsammlung für die Jahre 2024 und 2025 steht nun im Zwielicht. Steuerberater raten ihren Mandanten, Schätzungen, die sich ausschließlich auf diese Werte stützen, entschieden zu widersprechen. Das BMF hat seine Erhebungsmethodik noch nicht an die Vorgaben des Gerichts angepasst. Aus Sicht der Verteidigung ist die Sammlung damit vorerst ein Papiertiger.

Fordert ein Prüfer eine Vollschätzung allein auf dieser Basis, können Unternehmen nun ein starkes Rechtsargument ins Feld führen: Sie haben Anspruch auf eine detaillierte Begründung, warum die pauschalen Daten auf ihr individuelles Geschäftsmodell anwendbar sein sollen.

Neue Spielregeln für das Prüfjahr 2026

Der Fokus der Betriebsprüfungen verschiebt sich 2026 deutlich in Richtung Datenanalyse. Da der „grobe Pinselstrich“ der Richtsatzsammlung stumpf geworden ist, werden Prüfer stärker auf digitale Buchführungsdaten (GoBD) und unternehmensspezifische Kalkulationen setzen.

Parallel treten zum 1. Januar 2026 die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben in Kraft. Diese „Sachbezugswerte 2026“ legen fest, wie der private Verzehr von Betriebseigentum – etwa in Bäckereien, Metzgereien oder Restaurants – zu besteuern ist. Betriebe müssen ihre Kassensysteme umgehend auf die neuen Werte aktualisieren.

Die Konsequenz für alle Unternehmen ist klar: Eine lückenlose und nachvollziehbare Verfahrensdokumentation wird noch wichtiger. In einer Welt ohne pauschale Schätzungen ist die beweiskräftige Genauigkeit der eigenen Aufzeichnungen der beste Schutz.

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