Betriebsprüfer nehmen Homeoffice-Vergünstigungen ins Visier
27.01.2026 - 10:13:12Die Finanzämter starten mit verschärften Kontrollen ins neue Prüfungsjahr. Im Fokus: Steuervergünstigungen fürs Homeoffice, die in der „New Work“-Ära zum Standard wurden. Unternehmen drohen hohe Nachzahlungen, wenn Zuschüsse für privates Internet oder die Einrichtung des Heimarbeitsplatzes nicht korrekt dokumentiert sind.
Die Falle „Internet-Zuschuss“
Besonders heikel ist die steuerliche Behandlung von Zuschüssen für private Internetanschlüsse. Arbeitgeber können diese zwar pauschal mit 25 Prozent versteuern oder den steuerfreien Sachbezug von 50 Euro nutzen. Die Finanzverwaltung prüft nun jedoch streng das „Zusätzlichkeitserfordernis“.
Das bedeutet: Der Zuschuss muss eine echte Aufstockung zum vereinbarten Gehalt sein. Wird einfach bestehendes Bruttogehalt umgewandelt, um Steuern zu sparen, erkennen das die Prüfer nicht an – es sei denn, es gab korrekte vertragliche Anpassungen. Betriebsprüfer gleichen aktuell gezielt Arbeitsverträge mit der Lohnabrechnung ab, um solche „getarnten“ Gehaltsumwandlungen aufzudecken.
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Homeoffice als unerkannte Betriebsstätte
Eine noch größere finanzielle Gefahr lauert bei Führungskräften im Homeoffice. Arbeitet eine Geschäftsführung oder ein leitender Angestellter dauerhaft von zu Hause aus, kann das Finanzamt diesen Arbeitsplatz als Betriebsstätte des Unternehmens einstufen.
Die Konsequenz: Die Gemeinde, in der das Homeoffice liegt, kann Gewerbesteuer verlangen. Für Unternehmen mit verteilten Teams über Stadt- oder Landesgrenzen hinweg drohen so komplexe Steuerzuordnungsstreitigkeiten und mögliche Nachforderungen.
Dokumentation wird zum entscheidenden Faktor
Die Zeit stillschweigender Duldung von Homeoffice-Regelungen ist vorbei. Vage „Mobile-Work“-Richtlinien bieten bei einer Betriebsprüfung keinen Schutz mehr. Entscheidend ist die klare Trennung zwischen steuerfreien Erstattungen und steuerpflichtigen Zuschüssen.
Ein Beispiel: Stellt das Unternehmen einen Laptop, der auch privat genutzt wird, ist das in der Regel steuerfrei. Erstattet der Arbeitgeber jedoch die Kosten für ein privat gekauftes Gerät, ohne dass der Eigentumsübergang klar geregelt ist, kann die gesamte Summe als steuerpflichtiger Lohn behandelt werden.
Was Unternehmen jetzt prüfen müssen
Steuerberater raten zu einer sofortigen Überprüfung aller Homeoffice-Regelungen. Zentral sind zwei Punkte: Jeder Zuschuss muss vertraglich als Zusatz zum Bruttogehalt ausgewiesen sein. Und die 50-Euro-Grenze für steuerfreie Sachbezüge darf nicht überschritten werden – nicht einmal um einen Cent.
Für Personal- und Lohnbuchhaltungsabteilungen bedeutet der verschärfte Kurs der Finanzämter deutlich mehr Aufwand. Die Prüfintensität zu Beginn des Jahres 2026 zeigt, dass der Fiskus Einnahmeausfälle durch aggressive Gestaltungen bei Arbeitgeberleistungen zurückholen will. Klare Verträge und lückenlose Dokumentation sind der beste Schutz vor teilen Prüfungsbescheiden.
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