Betriebliche Gesundheitsförderung erreicht neuen Höchststand
25.02.2026 - 19:40:30 | boerse-global.deDeutsche Unternehmen investieren so stark wie nie in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Das belegen neue Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Trend zeigt einen grundlegenden Wandel: Arbeitsschutz bedeutet heute mehr als nur Unfallverhütung.
Vom Gesetz zur gelebten Praxis
Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Kerninstrument ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei müssen physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und bewertet werden. Auf dieser Basis werden konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet.
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Spezifischere Regeln liefern Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung oder Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV). Sie definieren branchenspezifische Anforderungen – vom Büro bis zur Baustelle.
Neuer Fokus: Psychische Belastung und Prävention
Die BAuA-Daten belegen eine klare Entwicklung. Moderne Betriebe setzen nicht mehr nur auf Schutzhelme und Sicherheitsschuhe. Immer mehr rücken präventive Angebote in den Vordergrund.
Das Spektrum ist breit: Ergonomieberatungen, Kurse zum Stressmanagement, Programme für gesunde Ernährung oder Bewegungsangebote. Hinter diesem Wandel steht eine neue Erkenntnis. Unternehmen begreifen die Gesundheit ihrer Belegschaft zunehmend als strategischen Erfolgsfaktor.
Denn gesunde, zufriedene Mitarbeiter sind seltener krank, motivierter und stärker ans Unternehmen gebunden. In Zeiten des Fachkräftemangels wird das zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Wer trägt die Verantwortung im Betrieb?
Die Gesamtverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Unterstützung erhält er durch spezielle Fachkräfte. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) vor.
Eine wichtige Neuerung trat zum Jahresbeginn 2026 in Kraft: die reformierte DGUV Vorschrift 2. Sie modernisiert die Betreuung der Betriebe. Unter anderem erkennt sie digitale Beratungsformen offiziell an und erleichtert Kleinbetrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern den Zugang.
Eine weitere Schlüsselrolle spielen die Sicherheitsbeauftragten. Sie sind direkt im Kollegenkreis tätig, sensibilisieren für Gefahren und wirken als Multiplikatoren für eine sichere Arbeitsumgebung.
So wird Arbeitsschutz im Alltag umgesetzt
Alles beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen folgen dem STOP-Prinzip:
1. Substitution: Die Gefahrenquelle ganz ersetzen.
2. Technische Maßnahmen: Zum Beispiel Schutzeinrichtungen an Maschinen.
3. Organisatorische Maßnahmen: Etwa die Gestaltung der Arbeitszeiten.
4. Persönliche Maßnahmen: Erst an letzter Stelle steht die persönliche Schutzausrüstung.
Damit alle Vorkehrungen wirken, sind regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter gesetzlich Pflicht. Mindestens einmal jährlich – und bei jeder Veränderung des Arbeitsplatzes – müssen Arbeitgeber über Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren. Nur so entsteht eine nachhaltige Sicherheitskultur.
Die jährliche Unterweisungspflicht ist ein zentraler Pfeiler der betrieblichen Sicherheit, wird aber oft zum zeitlichen Kraftakt. Mit dieser fertigen PowerPoint-Vorlage bereiten Sie Ihre Sicherheitsunterweisungen in der Hälfte der Zeit rechtssicher vor. Fertige PowerPoint-Vorlage für Unterweisungen kostenlos sichern
Ein strategischer Imperativ für die Zukunft
Der anhaltende Aufwärtstrend ist keine Eintagsfliege. Die fortschreitende Digitalisierung und eine alternde Belegschaft stellen den Arbeitsschutz vor neue Aufgaben. Gleichzeitig eröffnen sie Chancen für innovative, präventive Ansätze.
Die jüngsten Reformen zeigen: Das Regelwerk bleibt dynamisch. Die Integration von Gesundheitsförderung in den klassischen Arbeitsschutz wird weiter an Bedeutung gewinnen. Für Unternehmen wird sie zum unverzichtbaren Bestandteil einer zukunftsfähigen Unternehmenskultur.
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