Berlin erhöht Landesmindestlohn auf 14,84 Euro
09.12.2025 - 14:30:12Der Berliner Senat hat heute eine deutliche Anhebung des Landesmindestlohns beschlossen. Ab 1. Januar 2026 gilt für den öffentlichen Dienst und staatlich beauftragte Unternehmen ein Mindeststundensatz von 14,84 Euro – fast einen Euro mehr als der Bund vorschreibt.
Die Entscheidung fiel am Dienstag in der Senatssitzung und setzt ein klares Signal: Wer in der Hauptstadt für das Land arbeitet, soll von seinem Lohn auch leben können. Aktuell liegt der Landesmindestlohn noch bei 13,69 Euro. Die Erhöhung um 8,4 Prozent bedeutet für Zehntausende Beschäftigte spürbar mehr Geld im Portemonnaie. Und das ist erst der Anfang – 2027 soll der Satz auf 15,58 Euro steigen.
Besonders bemerkenswert: Berlin koppelt seinen Mindestlohn dauerhaft an die Entwicklung des Bundessatzes, legt aber systematisch einen “Berlin-Zuschlag” drauf. Eine Reaktion auf explodierende Mieten und Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt.
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“Der neue Berliner Landesmindestlohn liegt über dem künftigen Bundesmindestlohn. Das ist ein klares Bekenntnis: für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und ein gutes Leben in Berlin”, erklärte Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) auf der Pressekonferenz nach der Senatssitzung.
Die Sozialdemokratin betonte, dass der bundesweite Mindestsatz von 13,90 Euro (ab Januar 2026) schlicht nicht ausreiche, um in der Hauptstadt eine Existenz aufzubauen – geschweige denn eine anständige Rente. Deshalb habe man die gesetzliche Grundlage reformiert und einen Automatismus geschaffen.
Die Eckdaten im Überblick:
* 2025: 13,69 Euro pro Stunde
* Ab 1. Januar 2026: 14,84 Euro pro Stunde
* Ab 1. Januar 2027: 15,58 Euro pro Stunde
Der Abstand zum Bund wächst damit kontinuierlich. Während der bundesweite Mindestsatz 2027 voraussichtlich bei 14,60 Euro liegen wird, zahlt Berlin fast einen Euro mehr. Das ist kein Zufall, sondern politisches Programm.
Doch wer genau hat etwas von der Erhöhung? Der Berliner Landesmindestlohn gilt nicht für alle Arbeitnehmer in der Stadt, sondern für eine klar definierte Gruppe:
- Angestellte des Landes Berlin
- Beschäftigte in Unternehmen mit Landesbeteiligung
- Mitarbeiter privater Firmen, die öffentliche Aufträge ausführen
- Personal in Organisationen, die Landeszuschüsse erhalten
Nach Schätzungen der Senatsverwaltung für Arbeit profitieren rund 350.000 Menschen von der Anhebung. Darunter viele Reinigungs- und Sicherheitskräfte, Servicepersonal in öffentlichen Einrichtungen und Beschäftigte im unteren Lohnsegment.
Ein wichtiges Detail: Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Sie kommen oben drauf. Damit will der Senat sicherstellen, dass die Erhöhung tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt und nicht durch kreative Lohnabrechnungen verwässert wird.
Gewerkschaften fordern noch mehr
Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Der DGB Berlin-Brandenburg begrüßt den Schritt, fordert aber weiterhin einen Mindestsatz von mindestens 15 Euro. Gewerkschaftsvertreter argumentieren, dass Inflation und Mietpreise in Berlin weiter steigen und die Anpassung daher nur ein notwendiger Inflationsausgleich sei – kein echter Lohnsprung.
“Wer 45 Jahre Vollzeit arbeitet, muss eine Rente über der Armutsgrenze bekommen”, so die zentrale Forderung. Und das sei nur mit einem deutlich höheren Stundensatz als dem bundesweiten Minimum möglich.
Arbeitgeberverbände sehen die Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Zwar kritisieren sie den bürokratischen Aufwand, doch der klare Zeitplan für 2026 und 2027 verschafft zumindest Planungssicherheit. Dienstleister, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen ihre Kalkulationen allerdings anpassen – was bei künftigen Ausschreibungen zu höheren Angebotspreisen führen dürfte.
Berlin als Vorreiter?
Mit seiner Lohnpolitik positioniert sich Berlin bewusst als Vorreiter. Die Hauptstadt will Vorbild sein – auch für die Privatwirtschaft. “Öffentliches Geld darf nur für gute Arbeit ausgegeben werden”, formulierte Kiziltepe das Prinzip. Die Hoffnung: Der Druck auf Unternehmen wächst, im Wettbewerb um Fachkräfte nachzuziehen.
Ob das funktioniert? Die nächsten Monate werden zeigen, ob sich der “Berlin-Effekt” auch jenseits des öffentlichen Sektors durchsetzt. Erste Signale deuten darauf hin, dass Personaldienstleister und Branchen mit chronischem Fachkräftemangel bereits reagieren.
Für Unternehmen, die mit dem Land Berlin Geschäfte machen wollen, beginnt jetzt die Umstellungsphase. Personalverantwortliche müssen Verträge prüfen, Gehaltsstrukturen anpassen und sicherstellen, dass bis Januar alles regelkonform läuft. Verstöße gegen den Vergabemindestlohn werden streng geahndet – bis hin zum Ausschluss von künftigen Ausschreibungen.
Die automatische Kopplung an den Bundessatz macht künftige Diskussionen überflüssig. Berlin hat sich festgelegt: Solange die Hauptstadt teuer bleibt, bleibt auch der Mindestlohn überdurchschnittlich. Wie sich das auf den regionalen Arbeitsmarkt auswirkt, bleibt spannend zu beobachten.
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