BEEP-Gesetz, Pflege-Atteste

BEEP-Gesetz: Pflege-Atteste ab Januar auch von Pflegekräften

28.12.2025 - 23:43:12

Ab Januar 2026 können Pflegefachkräfte Pflegezeit bescheinigen und die Bürokratie für Pflegegrade 4 und 5 wird reduziert. Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen.

Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für Pflegezeit-Anträge. Das hat direkte Folgen für Personalabteilungen in ganz Deutschland.

Berlin, 28. Dezember 2025 – Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten grünes Licht gegeben: Das sogenannte BEEP-Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Die Abkürzung steht für „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Für Personalverantwortliche bedeutet das konkrete Änderungen bei der Beantragung von Pflegezeiten. Der bürokratische Aufwand soll spürbar sinken – für Beschäftigte und Unternehmen.

Attest-Monopol der Ärzte fällt

Die wichtigste Neuerung betrifft die Nachweispflicht. Bisher benötigten Arbeitnehmer für die Beantragung von Pflegezeit oder kurzzeitiger Arbeitsverhinderung stets ein ärztliches Attest. Das ändert sich nun grundlegend.

Ab dem 1. Januar sind auch Bescheinigungen von qualifizierten Pflegefachpersonen rechtsgültig. Examiniertes Pflegepersonal in der ambulanten Versorgung oder im Entlassmanagement darf die medizinische Notwendigkeit einer Pflegezeit nun offiziell bescheinigen.

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Für die Praxis in den Unternehmen heißt das:
* Schnellere Prozesse: Die oft langen Wartezeiten auf Facharzttermine entfallen. Pflegende Angehörige reichen ihre Unterlagen vermutlich zügiger ein.
* Mehr Planungssicherheit: Teams können schneller auf Ausfälle reagieren, weil die Genehmigungsprozedur beschleunigt wird.

Arbeitsrechtsexperten raten dringend, die internen Mitarbeiterinformationen und Formulare noch in dieser Woche anzupassen. Die neuen Nachweisquellen müssen explizit genannt werden.

Weniger Bürokratie bei Pflegegrad 4 und 5

Das Gesetz bringt auch Erleichterungen bei der laufenden Pflegebegutachtung. Bisher mussten Pflegebedürftige der hohen Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich einen verpflichtenden Beratungsbesuch nachweisen. Künftig reicht ein halbjährlicher Termin.

Was bedeutet das für den Arbeitsalltag?
* Weniger Fehlzeiten: Beschäftigte, die diese Termine begleiten, sind seltener gebunden.
* Entlastung für Pflegende: Die geringere Termindichte mindert den Druck und kann die Belastbarkeit im Job erhöhen.

Zudem wird die 25-Arbeitstage-Frist für die Erstbegutachtung durch den Medizinischen Dienst gestärkt. Wird sie überschritten, können Antragsteller unter Umständen Verzögerungszahlungen beanspruchen. HR-Abteilungen sollten betroffene Mitarbeiter auf diese Frist hinweisen. Ein schnellerer Bescheid bedeutet auch schneller Klarheit über die Dauer einer benötigten Auszeit.

Blick auf 2026: Diskussion um „Familienpflegegeld“ läuft

Während die neuen Nachweisregeln sofort greifen, steht ein weiteres großes Thema für das kommende Jahr an: die Debatte um eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

In Politik und Verbänden wird ein „Familienpflegegeld“ diskutiert, das analog zum Elterngeld funktionieren könnte. Konkrete Gesetzesvorschläge werden frühestens Mitte 2026 erwartet. Personalverantwortliche sollten diese Entwicklung im Auge behalten. Eine solche finanzielle Absicherung könnte die Inanspruchnahme von Pflegezeit deutlich erhöhen.

Der erste Schritt ist jedoch getan. Die Anerkennung von Pflegefachkräften als gleichwertige Atteststelle markiert den Beginn einer flexibleren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Darauf müssen sich die Unternehmen jetzt einstellen.

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