BEEP-Gesetz, Pflegehilfen

BEEP-Gesetz bringt digitale Pflegehilfen auf den Markt

08.01.2026 - 08:14:12

Eine neue Erprobungsregelung beschleunigt die Zulassung digitaler Pflegeanwendungen, die Pflegenden bei Stressbewältigung und Organisation helfen sollen. Die ersten Apps könnten bereits im ersten Quartal 2026 verfügbar sein.

Pflegende Angehörige erhalten seit Jahresbeginn leichteren Zugang zu digitaler Unterstützung. Grund ist das neue „BEEP“-Gesetz, das bürokratische Hürden für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) beseitigt. Experten sehen darin einen entscheidenden Schritt, um die psychische Gesundheit von Millionen Pflegenden zu stabilisieren.

Fast-Track für digitale Pflegehelfer

Kern der Reform ist eine neue Erprobungsregelung. Hersteller können ihre Apps nun vorläufig in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufnehmen lassen – noch bevor der endgültige Nutzen vollständig bewiesen ist. Voraussetzung ist ein plausibles Evaluationskonzept.

Diese Änderung soll die bisherige „Null-DiPA“-Bilanz beenden. Für Pflegende bedeutet das: Bereits im ersten Quartal 2026 könnten die ersten erstattungsfähigen Anwendungen zur Verfügung stehen. Diese zielen speziell auf Stressbewältigung und bessere Organisation im Pflegealltag ab.

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Digitale Hilfe gegen hohe emotionale Belastung

Die Dringlichkeit solcher Angebote belegen aktuelle Zahlen. Eine große Studie von pflege.de sowie Erhebungen der Diakonie zeigen ein alarmierendes Bild:

  • Rund 75 Prozent der pflegenden Angehörigen erleben eine hohe emotionale Belastung.
  • Fast die Hälfte leidet unter depressiven Verstimmungen, Angststörungen oder psychosomatischen Beschwerden.
  • Nur ein Bruchteil nutzt klassische, ortsgebundene Beratungsangebote – oft aus Zeitmangel.

Genau hier setzen die neuen Online-Formate an. Asynchrone Coachings, die nachts oder in kurzen Pausen genutzt werden können, bieten für viele die einzige realistische Chance auf psychologische Unterstützung.

So werden die neuen Apps finanziert

Mit dem Jahreswechsel haben sich auch die finanziellen Rahmenbedingungen geändert. Das monatliche Budget für Digitale Pflegeanwendungen wurde neu strukturiert:

Statt einer Pauschale sieht das angepasste Modell nun eine Staffelung von bis zu 40 Euro monatlich für die reine App-Nutzung vor. Zusätzliche Mittel für ergänzende personelle Unterstützung sind möglich.

Versicherte können dieses Budget für Apps einsetzen, die etwa geführte Stressreduktion, Videotutorials für Pflegetätigkeiten oder moderierte Austauschforen anbieten. Die Pflegekassen verzeichnen bereits eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Informationen zu diesen neuen Möglichkeiten.

Digitale Entlastung als systemische Notwendigkeit

Die Hinwendung zu digitalen Tools ist mehr als ein Trend. Angesichts von Fachkräftemangel und steigender Pflegebedürftigkeit gilt die Digitalisierung als einer der wenigen skalierbaren Lösungsansätze.

Kritiker mahnen zwar, dass Apps menschliche Zuwendung nicht ersetzen dürfen und ältere Nutzer nicht abgehängt werden sollen. Dennoch wird 2026 als Schicksalsjahr für die digitale Pflege bewertet. Nach Jahren der Vorbereitung muss die Technologie nun im Alltag ankommen.

Was kommt 2026 auf den Markt?

Brancheninsider rechnen in den kommenden Monaten mit einer Welle von Neuzulassungen. Bis zum Sommer könnten die ersten fünf bis zehn Anwendungen den neuen BfArM-„Fast-Track“ durchlaufen haben.

Der Fokus der Apps wird sich voraussichtlich verschieben: von reinen Verwaltungstools hin zu KI-gestützten Coaching-Systemen, die proaktiv auf die Stimmungslage der Pflegenden reagieren. Auch die Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) wird ein großes Thema.

Das BEEP-Gesetz markiert damit den Startschuss für eine neue Ära der Pflegeunterstützung – und könnte für die psychische Gesundheit von Millionen Menschen in Deutschland entscheidend sein.

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