BayLfSt, Stolpersteine

BayLfSt klärt steuerliche Stolpersteine bei Unternehmensnachfolge

19.01.2026 - 15:51:12

Das Bayerische Landesamt für Steuern schafft mehr Rechtssicherheit für Erbengemeinschaften. Eine neue Mitteilung präzisiert, wie bei der Übertragung von Familienunternehmen das verfügbare Vermögen berechnet wird. Das ist entscheidend für die Steuerbefreiung großer Betriebsvermögen.

Stirbt ein Unternehmer, stehen die Erben oft vor einer komplexen Aufgabe: Das Unternehmen soll in der Familie bleiben, doch nicht alle wollen es führen. Bei der Erbauseinandersetzung erhält meist ein Erbe die Firmenanteile. Die anderen werden mit Bargeld oder Immobilien aus dem Nachlass abgefunden.

Das Erbschaftsteuergesetz erlaubt diesen sogenannten Begünstigungstransfer. Dabei gehen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen vollständig auf den übernehmenden Erben über. Lange sorgte eine starre Sechs-Monats-Frist für Unsicherheit. Der Bundesfinanzhof kippte diese Frist 2024 – solange ein enger Zusammenhang zum Erbfall besteht.

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Neue Klarheit bei der Vermögensberechnung

Jetzt konkretisiert das BayLfSt in seiner Mitteilung vom 13. Januar 2026 einen speziellen Punkt: die Verschonungsbedarfsprüfung bei sehr großen Unternehmensvermögen. Diese Prüfung ermöglicht einen vollständigen Steuererlass, wenn der Erbe die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen zahlen kann.

Das Finanzamt stellt nun zweierlei klar:
1. Abfindungen an Miterben werden dem verfügbaren Vermögen des Unternehmensnachfolgers nicht zugerechnet.
2. Diese Übertragungen gelten nicht als schädlicher Hinzuerwerb.

„Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt“, erklärt ein Münchner Steuerberater. „Sie verhindert, dass die wirtschaftlich sinnvolle Abfindung von Miterben plötzlich die Steuerzahlungsfähigkeit des Unternehmensnachfolgers infrage stellt.“

Mehr Planungssicherheit für Familienunternehmen

Für Erben und ihre Berater bedeutet die Verfügung erhebliche Rechtssicherheit. Die Gefahr, dass die Verschonungsbedarfsprüfung an einer formalen Hürde scheitert, sinkt spürbar. Das stärkt die Liquidität der Betriebe und macht Nachfolgeregelungen planbarer.

Denn gerade bei großen Vermögen entscheiden oft Details über Millionenbeträge. Die neue Regelung sorgt dafür, dass das Privatvermögen des Erben nicht fiktiv höher angesetzt wird, als es nach der Auszahlung der Miterben tatsächlich ist.

Signalwirkung über Bayern hinaus

Obwohl die Mitteilung zunächst nur für Bayern bindend ist, dürfte sie bundesweit Strahlkraft entfalten. Oft orientieren sich andere Bundesländer an bayerischen Verwaltungsvorgaben – besonders bei komplexen steuerlichen Fragen.

Die Verfügung zeigt auch: Die Finanzverwaltung reagiert auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und schafft praxistaugliche Lösungen. Ein wichtiges Signal in der laufenden Debatte um die Erbschaftsteuer. Bayern hat bereits eine Normenkontrollklage eingereicht, um Freibeträge an gestiegene Immobilienwerte anzupassen.

Für Unternehmerfamilien bleibt die Botschaft klar: Bei der Nachfolgeplanung lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Verwaltungsanweisungen. Denn technische Details können über den Erfolg der Generationenübergabe entscheiden.

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