Bauabzugsteuer: Wichtige Online-Prüfung heute zeitweise gestört
10.02.2026 - 14:52:11Unternehmen müssen heute Nachmittag Zahlungen an Bauunternehmer verschieben. Das Bundeszentralamt für Steuern schaltet sein System zur Prüfung von Freistellungsbescheinigungen für Wartungsarbeiten ab. Die Störung ist ein Weckruf für die streng digitalisierte Steuerpraxis 2026.
Heutige Systemstörung trifft Zahlungsverkehr
Das Online-Bestätigungsverfahren (EIBE) für Freistellungsbescheinigungen ist heute, am 10. Februar 2026, zwischen 14:00 und 16:00 Uhr MEZ wegen Wartungsarbeiten eingeschränkt oder nicht erreichbar. Für Unternehmen, die Leistungen im Baugewerbe abrechnen, hat das direkte Konsequenzen.
Wer einen Rechnungsbetrag ohne vorherige elektronische Prüfung einer gültigen Bescheinigung zahlt, muss gesetzlich 15 Prozent des Betrags einbehalten und direkt ans Finanzamt abführen. Steuerberater raten dringend, für heute Nachmittag geplante Zahlungsläufe zu pausieren. Das Bundeszentralamt für Steuern rechnet damit, dass das System nach dem Wartungsfenster wieder voll funktionsfähig ist.
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Das neue „ELFE“-Verfahren: Keine kurzfristigen Lösungen mehr
Seit der vollständigen Einführung Ende 2025 regelt das „ELFE“-Verfahren (Elektronische Freistellungsbescheinigung) den Antragsprozess zentral und digital. Die Zeiten, in denen man bei akutem Bedarf einfach zum lokalen Finanzamt gehen konnte, sind vorbei.
Das aktuelle System, das mit der KONSENS-Software im August 2025 etabliert wurde, funktioniert vollautomatisch: Anträge werden maschinell bearbeitet, die Bescheide zentral gedruckt und per Post verschickt. Eine automatische Vordatierungsfrist von drei Tagen soll die Postlaufzeit ausgleichen.
Doch genau hier liegt das Problem für viele Unternehmen. „Last-Minute“-Compliance ist nicht mehr möglich. Wer am Tag der Fälligkeit eine abgelaufene Bescheinigung entdeckt, kann die Situation nicht mehr kurzfristig bereinigen. Die Folge ist oft der zwangsweise Steuereinbehalt, um die eigene Haftung zu vermeiden.
So beantragen Unternehmen eine Bescheinigung 2026
Für Unternehmen, die selbst als Bauleistungserbringer gelten – etwa bei der Installation von Photovoltaikanlagen oder umfangreichen Instandhaltungsarbeiten – läuft der Antragsprozess fast ausschließlich digital.
Die Finanzverwaltung empfiehlt den Weg über das ELSTER-Portal. Per „Sonstiger Nachricht“ im Unternehmenssteuerkonto werden die Steuernummer, der beantragte Zeitraum und Details zu den Bauleistungen übermittelt. Unvollständige Anträge können zu Ablehnungen oder manuellen Prüfverzögerungen führen, was die Bearbeitungszeit weiter verlängert.
Hohe Haftungsrisiken bei Fehlern
Die Bauabzugsteuer soll Schwarzarbeit bekämpfen, trifft in der Praxis aber oft auch ordentliche Unternehmen. Die Haftungsrisiken bleiben 2026 hoch.
Nur die Prüfung im EIBE-Portal des Bundeszentralamts bietet rechtliche Sicherheit. Ein physischer Ausdruck der Bescheinigung reicht als Nachweis nicht aus, wenn der elektronische Datensatz eine Widerrufung oder ein Ablaufdatum anzeigt. Wer die Prüfung unterlässt oder – wie heute – während einer Systemstörung nicht nachholt, haftet für die einzubehaltende Steuer.
Digitale Steuerverwaltung schreitet voran
Die Störung fällt in eine Phase beschleunigter Digitalisierung. Parallel wurden Anfang Februar 2026 technische Updates für Datenschnittstellen wie die „DIP-Massendatenschnittstelle“ (Version 2.0) veröffentlicht. Sie deuten auf einen noch engeren Datenaustausch zwischen Unternehmen und Fiskus hin.
Für das erste Quartal 2026 sollten Finanzabteilungen ihre Datenbanken mit Auftragnehmern überprüfen. Alle Freistellungsbescheinigungen müssen gültig sein. Die Zahlungsprozesse müssen die nicht verhandelbaren Bearbeitungsverzögerungen des ELFE-Systems berücksichtigen.
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