BAuA-Studie: Künstliche Intelligenz revolutioniert Pflege-Arbeitsschutz
08.12.2025 - 19:29:12Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat heute bahnbrechende Erkenntnisse zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der ambulanten Pflege vorgelegt. Parallel dazu bringt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weitreichende Regeländerungen auf den Weg. Was bedeutet das für die über 600.000 Beschäftigten im Sektor?
Die Transformation kommt zur rechten Zeit: Deutschlands Pflegekräfte arbeiten zunehmend unter Zeitdruck, oft ohne direkte Kollegenunterstützung. Die heute veröffentlichte BAuA-Analyse wertet 59 wissenschaftliche Studien und 52 direkt begleitete Arbeitsschichten aus den Jahren 2023 und 2024 aus – mit überraschendem Fazit.
KI-gestützte Routenplanung und Dokumentationssysteme reduzieren nachweislich den Zeitdruck für ambulante Pflegedienste. Das größte Problem bisher: fehlende Kollegenhilfe in Notfällen und unvorhersehbare Arbeitsbedingungen beim Patienten zu Hause.
„Künstliche Intelligenz hält verstärkt Einzug in die Pflegearbeit und weckt Hoffnungen – nicht nur für bessere Patientenversorgung, sondern auch für optimierte Arbeitsbedingungen”, erklärt die BAuA in ihrer heutigen Mitteilung. Doch es gibt eine Kehrseite: Übermäßige digitale Überwachung durch die neuen Systeme könnte psychische Belastungen verstärken statt abbauen.
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Arbeitgeber stehen damit vor einer Gratwanderung. Die Technologie bietet Potenzial zur Entlastung, erfordert aber sensible Implementierung ohne Kontrollzwang.
DGUV stärkt Selbstverwaltung – Sozialwahl wird modernisiert
Am 4. Dezember beschloss die Vertreterversammlung der DGUV eine Resolution zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung. Konkret geht es um die Reform der Sozialwahl, die künftig repräsentativer und effektiver gestaltet werden soll.
„Starke Selbstverwaltung ist das Rückgrat unseres Unfallversicherungssystems”, betonten DGUV-Vertreter nach der Versammlung. Die Entscheidung folgt Empfehlungen des Bundeswahlbeauftragten und soll die demokratischen Strukturen der Unfallversicherungsträger zukunftsfest machen.
Für Unternehmen relevant: Die Gremien, die über Beiträge und Präventionsmaßnahmen entscheiden, werden künftig anders besetzt – mit direkten Auswirkungen auf betriebliche Compliance-Anforderungen.
Elektromagnetische Felder: Alte Vorschrift ausgelaufen
Seit 1. Dezember gilt die DGUV Vorschrift 15 zu elektromagnetischen Feldern nicht mehr. Sie wurde durch die bundesweite Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) samt Technischer Regeln (TREMF) ersetzt.
Die Harmonisierung beseitigt doppelte Regelungen und bringt deutsches Recht vollständig mit EU-Vorgaben in Einklang. Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen – besonders in Branchen mit hoher EMF-Exposition wie Schweißbetriebe oder Funktechnik.
Winterschutz und Ampel-Modell für Asbest
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) intensiviert ihre Präventionskampagne gegen Rutsch- und Sturzunfälle bei Eis und Schnee. Parallel läuft die Einführung des „Ampel-Modells” für Asbestsicherheit auf Hochtouren.
Das neue System kategorisiert Risikostufen nach Faserkonzentration: Rot, Gelb, Grün. Jede Farbe definiert die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Sanierungsarbeiten im Bestand. Die aktualisierte Gefahrstoffverordnung macht die Einhaltung zur Pflicht – Verstöße ziehen empfindliche Strafen nach sich.
Besonders kritisch: Renovierungsprojekte in Altbauten. Hier drohen ohne korrekte Risikoeinschätzung nach Ampel-Modell sowohl Gesundheitsgefährdungen als auch rechtliche Konsequenzen.
Gebührenerhöhung ab Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 steigen die Vergütungen für therapeutische Leistungen um 2,49 Prozent. Betroffen sind Physiotherapie, Ergotherapie und verwandte Dienste, die über DGUV und SVLFG abgerechnet werden.
Die Anpassung orientiert sich an der Kostenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Entscheidend: Die neuen Sätze gelten nur für Verordnungen, deren erste Behandlung nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt.
Arbeitgeber und Dienstleister sollten ihre Abrechnungssysteme umgehend aktualisieren. Das neue Gebührenverzeichnis wird verbindlich – Verzögerungen führen zu Komplikationen bei der Kostenerstattung.
Ausblick: Neue Technische Regeln zu algorithmischem Management
Experten erwarten, dass die BAuA bis Mitte 2026 spezifische Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz vorlegt. Die heutige Studie bildet dafür die Grundlage.
Drei Prioritäten für Sicherheitsbeauftragte und Personalabteilungen: Gefährdungsbeurteilungen für ambulantes Personal anhand der neuen BAuA-Erkenntnisse überprüfen, Compliance mit den EMFV-Standards sicherstellen und Verwaltungssysteme auf die Januar-Gebührenänderung vorbereiten.
Die Konvergenz von KI-Integration, regulatorischer Harmonisierung und modernisierter Selbstverwaltung markiert einen Wendepunkt – 2026 könnte das Jahr werden, in dem digitaler und klassischer Arbeitsschutz endgültig verschmelzen.
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