Barrierefreiheitsgesetz, DSGVO

Barrierefreiheitsgesetz und DSGVO: Unternehmen im Doppel-Stress

12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.de

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor die Herausforderung, digitale Inklusion zu gewährleisten, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen. Hohe Strafen drohen bei Verletzungen.

Barrierefreiheitsgesetz und DSGVO: Unternehmen im Doppel-Stress - Foto: über boerse-global.de
Barrierefreiheitsgesetz und DSGVO: Unternehmen im Doppel-Stress - Foto: über boerse-global.de

Deutsche Unternehmen stehen vor einer doppelten regulatorischen Herausforderung: Sie müssen digitale Barrierefreiheit gewährleisten, ohne dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verletzen. Eine neue Analyse der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing vom 9. März 2026 warnt vor den hohen Risiken an dieser Schnittstelle.

Seit Juni 2025 ist das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Die Übergangsfristen sind vorbei – jetzt beginnt die aktive Überwachung. Die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg hat ihre Arbeit aufgenommen und prüft bereits die Compliance von Unternehmen in Schlüsselsektoren wie E-Commerce, Banken und Telekommunikation.

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MLBF geht mit hohen Strafen gegen Verstöße vor

Die Konsequenzen von Verstößen gegen das BFSG sind drastisch. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß. Ein aktuelles Problem ist die geforderte öffentliche Barrierefreiheitserklärung. Da die EU bislang keinen einheitlichen Vordrag bereitstellt, müssen Firmen eigene Formate entwickeln. Diese müssen den strengen Erwartungen der MLBF standhalten, sonst folgen Beanstandungen.

Doch die eigentliche Tücke liegt woanders: im Spannungsfeld zur DSGVO.

Der Drahtseilakt: Inklusion versus Privatsphäre

Die Technologien, die Barrierefreiheit erst ermöglichen, bergen erhebliche Datenschutzrisiken. Screenreader, Anpassungstools oder spezielle Overlays dürfen Nutzerdaten nicht unzulässig erfassen. Die italienische Datenschutzbehörde Garante stellte in einer Stellungnahme im Januar 2026 klar: Alle Hilfstechnologien müssen die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Datenminimierung“ strikt einhalten.

Systeme zur Barrierefreiheit dürfen niemals tracken, speichern oder profilieren, welche assistiven Technologien eine Person nutzt. Solche Daten könnten Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand und eine spezifische Behinderung zulassen – hochsensible Informationen. Ein Verstoß kann hier zu einer doppelten Bestrafung führen. Ein nicht barrierefreies Cookie-Banner verletzt nicht nur den EAA, weil es Menschen mit Behinderungen am selbstständigen Setzen ihrer Präferenzen hindert. Es macht auch die unter der DSGVO erforderliche Einwilligung ungültig und öffnet die Tür für massive Datenschutzstrafen.

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Globaler Druck: Fristen in Indien und den USA

Der regulatorische Druck ist ein weltweites Phänomen. Die Analyse von Taylor Wessing verweist auf bereits laufende Klagen in Frankreich, wo Behindertenverbände große Einzelhändler wegen digitaler Barrieren verklagt haben.

Außerhalb der EU verschärfen sich die Fristen 2026 weiter:
* In Indien müssen alle regulierten Finanzunternehmen bis zum 31. März 2026 einen umfassenden Bericht zur digitalen Barrierefreiheit vorlegen.
* In den USA müssen öffentliche Universitäten und Behörden bis zum 24. April 2026 die WCAG 2.1 Level AA-Standards erfüllen.

Digitale Barrierefreiheit ist damit kein Nischenthema mehr, sondern ein zentraler Baustein internationaler Unternehmens-Compliance.

Compliance-Challenge: Silodenken ist zu riskant

Für Unternehmen bedeutet dies eine fundamentale Umstellung. Die traditionelle Trennung zwischen Rechtsabteilung, IT und UX-Design funktioniert nicht mehr. Barrierefreiheit und Datenschutz müssen von Anfang an gemeinsam gedacht und in die Architektur digitaler Plattformen integriert werden.

Eine zusätzliche Unsicherheit bringt die verzögerte Harmonisierung europäischer Standards. Die aktualisierte Norm EN 301 549, die voraussichtlich auf die neueren WCAG 2.2-Richtlinien verweisen wird, wird erst im dritten Quartal 2026 erwartet. Bis dahin müssen Entwicklerteams mit dem bestehenden WCAG 2.1-Rahmenwerk arbeiten und gleichzeitig künftige Anforderungen antizipieren – ein schwieriger Balanceakt.

Was jetzt zu tun ist

Die MLBF wird ihre Prüfaktivitäten 2026 deutlich ausweiten. Unternehmen sollten umgehend handeln:
1. Bestandsaufnahme durchführen: Prüfen Sie alle digitalen Touchpoints auf Barrierefreiheit und DSGVO-Konformität.
2. Datenschutzbeauftragte einbinden: Integrieren Sie sie frühzeitig in den Software-Design-Prozess, um Risiken durch Hilfstechnologien zu minimieren.
3. Proaktiv agieren: Richten Sie Ihre digitale Infrastruktur jetzt auf die kommenden EU-Standards und die DSGVO aus.

Firmen, die diesen integrierten Ansatz verfolgen, tun nicht nur das Nötige, um hohe Strafen zu vermeiden. Sie erschließen sich auch einen großen und loyalen Nutzerkreis, der auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen ist.

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