BAG-Urteile, Personalpolitik

BAG-Urteile stellen Personalpolitik auf den Kopf

09.03.2026 - 02:01:11 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht definiert Mitbestimmungsrechte in der digitalen Arbeitswelt neu. Zwei Grundsatzurteile regeln die Beteiligung von Betriebsräten bei virtuellen Einstellungen und in der Gig-Economy.

BAG-Urteile stellen Personalpolitik auf den Kopf - Foto: über boerse-global.de
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Das Bundesarbeitsgericht definiert Mitbestimmung im digitalen Zeitalter neu. Zwei Grundsatzurteile verändern, wie Betriebsräte bei Einstellungen und Versetzungen mitreden – selbst bei rein digitaler Zusammenarbeit.

Plattform-Ökonomie: Keine Mitbestimmung in „Remote Cities“

Ein wegweisendes Urteil vom 28. Januar 2026 (Az. 7 ABR 23/24) bringt Klarheit für die Gig-Economy. Das BAG entschied, dass rein per App gesteuerte Lieferzonen, sogenannte „Remote Cities“, kein eigenes Mitbestimmungsrecht begründen. Da diesen Zonen eine lokale Personalentscheidungsbefugnis fehlt, sind sie keine eigenständigen Betriebsteile. Die Mitbestimmung für die dortigen Fahrer konzentriert sich damit auf die übergeordnete Verwaltungszentrale. Ein Erfolg für Plattform-Unternehmen, die eine Zersplitterung der Verhandlungsprozesse vermeiden können.

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Matrix-Organisationen: Die virtuelle Einstellung

Während das eine Urteil zentralisiert, weitet ein anderes den Geltungsbereich aus. In einem Fall vom 23. September 2025 (Az. 1 ABR 25/24) ging es um vier Manager, die offiziell bei einer ausländischen Konzerngesellschaft angestellt waren, aber per Videokonferenz deutsche Teams führten. Das Gericht urteilte: Auch das ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 BetrVG. Entscheidend ist nicht die physische Anwesenheit, sondern die tatsächliche Integration in die betrieblichen Arbeitsabläufe. Für internationale Konzerne bedeutet das: Sie müssen für remote arbeitende ausländische Führungskräfte, die deutsche Mitarbeiter leiten, die Zustimmung des hiesigen Betriebsrats einholen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die beiden Urteile zeigen den roten Faden der Rechtsprechung: Formale Verträge und Standorte sind zweitrangig. Maßgeblich ist, wo die tatsächliche operative Steuerung und Einbindung stattfindet. Für HR-Abteilungen heißt das:

  • Audit notwendig: Unternehmen müssen prüfen, ob remote arbeitende Auslandsmitarbeiter oder externe Berater so tief in lokale Prozesse eingebunden sind, dass sie § 99 auslösen.
  • Prozesse anpassen: Kommunikationswege zu Betriebsräten müssen aktualisiert werden, um diese „virtuellen Einstellungen“ rechtzeitig anzumelden.
  • Erwartete Konflikte: Mit den anstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 rechnen Verbände damit, dass die Mitbestimmung in digitalen Personalfragen noch stärker eingefordert wird.
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Die Urteile schaffen mehr Rechtssicherheit in einer zunehmend entgrenzten Arbeitswelt. Ob das analoge Betriebsverfassungsgesetz auf Dauer ohne gesetzgeberische Anpassung ausreicht, bleibt jedoch eine offene Frage.

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