BAG-Urteile, Betriebsräte

BAG-Urteile stellen Betriebsräte in der Plattformwirtschaft infrage

09.02.2026 - 08:40:12

Das Bundesarbeitsgericht definiert schärfere Kriterien für die Gründung von Betriebsräten. Die Entscheidungen zwingen Unternehmen zur Überprüfung ihrer Mitbestimmungsstrukturen pünktlich zu den anstehenden Wahlen 2026.

Das Bundesarbeitsgericht verschärft die Regeln für die Gründung von Betriebsräten in dezentralen Unternehmen. Die Urteile zwingen Konzerne und Plattformbetreiber zur Überprüfung ihrer Mitbestimmungsstrukturen – pünktlich zu den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026.

Die Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts könnten die Landkarte der betrieblichen Mitbestimmung neu zeichnen. In drei Grundsatzurteilen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende Januar klargestellt, unter welchen Bedingungen dezentrale Einheiten wie Lieferzonen oder Außenstandorte überhaupt einen eigenen Betriebsrat wählen dürfen. Die Kernaussage: Bloße Anwesenheit von Beschäftigten reicht nicht aus. Entscheidend ist eine eigenständige Leitung mit Kompetenzen in personal- und sozialen Angelegenheiten.

Was ist überhaupt ein „Betrieb“? Gericht setzt klare Grenzen

Die Urteile (Aktenzeichen 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24) betreffen einen plattformbasierten Lieferdienst. Dieser hatte erfolgreich die Wahl von Betriebsräten in einzelnen „Lieferzonen“ oder „Remote-Städten“ angefochten. Das BAG bestätigte nun: Geografische Gebiete, in denen nur Lieferfahrer ohne lokale Führungsstruktur tätig sind, erfüllen nicht den gesetzlichen Begriff des Betriebs im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

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„Das Gericht stellt klar, dass organisatorische Autonomie der Schlüssel ist“, analysiert eine Arbeitsrechtlerin. „Eine einfache Ansammlung von Arbeitnehmern an einem Ort genügt nicht.“ Diese scharfe Definition zwingt viele Unternehmen zum Umdenken – besonders in der boomenden Plattform- und Gig-Economy.

Wahlvorbereitungen 2026: HR-Abteilungen unter Druck

Die Timing der Urteile ist brisant. Zwischen März und Mai 2026 stehen in Deutschland turnusgemäß die Betriebsratswahlen an. Personalabteilungen und Geschäftsführungen müssen jetzt prüfen: Welche unserer Standorte oder Teams sind nach der neuen Rechtsprechung überhaupt wahlberechtigt?

„Für Führungskräfte ändert sich die Spielart der Mitbestimmung fundamental“, erklärt ein Management-Berater. „Statt mit vielen kleinen Gremien verhandeln sie künftig vielleicht mit einem zentralen Betriebsrat.“ Unternehmen mit verstreuten Teams oder Satellitenbüros stehen vor einer strategischen Entscheidung: Sie müssen ihre Mitbestimmungsstrukturen konsolidieren oder organisatorisch nachjustieren, um rechtssichere Wahlkreise zu schaffen.

Doppelbelastung für das Management: Transparenzpflichten und Tarifkrise

Parallel zum Wahlmarathon kommen neue gesetzliche Pflichten auf die Sozialpartner zu. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Firmen mit mehr als 150 Mitarbeitern müssen dann über ihre Gender-Pay-Gap berichten und Gehaltsinformationen offenlegen. Die Umsetzung erfordert zwingend die Mitbestimmung der Betriebsräte in Entgeltfragen.

Gleichzeitig gerät das gesamte System der Sozialpartnerschaft unter Druck. Eine Analyse der Hans-Böckler-Stiftung vom 6. Februar 2026 warnt vor der Erosion der Tarifbindung. Im Fokus steht die umstrittene Praxis der „OT-Mitgliedschaft“, bei der Unternehmen Arbeitgeberverbänden beitreten, ohne sich an deren Tarifverträge zu binden. Sollte diese Praxis rechtlich gekippt werden, würde noch mehr Verhandlungslast auf die einzelbetriebliche Ebene – und damit direkt auf das Verhältnis zwischen Management und Betriebsrat – verlagert.

Analyse: Altes Gesetz trifft auf neue Arbeitswelt

Die BAG-Urteile sind ein Versuch, ein jahrzehntealtes Gesetz auf die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts anzuwenden. Während sie Unternehmen rechtliche Sicherheit geben, kritisieren Gewerkschaften die Entscheidung als realitätsfremd. „Sie schwächt die Mitbestimmung für eine wachsende Zahl von Beschäftigten in modernen Arbeitsmodellen“, moniert ein Verdi-Sprecher.

Für die Unternehmen hingegen markieren die Urteile den Startschuss für ein komplexes Jahr 2026. Neben den Mitbestimmungsfragen stehen die Einführung der KI-Verordnung für HR-Tools, Anpassungen bei Sozialversicherungsbeiträgen und ein erhöhter Mindestlohn an. In diesem Umfeld wird eine rechtssichere und kooperative Beziehung zum Betriebsrat zum wertvollsten Kapital. Die Botschaft des Gerichts ist klar: Zuerst die Grundlagen der Mitbestimmung klären, dann die neuen Herausforderungen angehen.

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