BAG-Urteil, Betriebsstätten

BAG-Urteil legt Betriebsstätten für 2026 fest

14.02.2026 - 22:50:12

Das Bundesarbeitsgericht hat Kriterien zur Abgrenzung von Betriebsstätten geklärt und damit die Grundlagen für künftige Betriebsratswahlen neu geordnet, besonders bei dezentralen und plattformgestützten Geschäftsmodellen.

BAG klärt, welche Betriebe eine eigene Betriebsvertretung haben dürfen. Am 28. Januar 2026 setzte das Bundesarbeitsgericht klare Kriterien im Betriebsverfassungsgesetz fest. Für die kommenden Wahlen zum Betriebsrat bedeutet das eine neue Abgrenzung von Arbeitsorten – besonders für dezentrale und digitale Geschäftsmodelle.

Was der Fall bedeutet: Kernpunkte der Entscheidung

In drei Verfahren (7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24, 7 ABR 40/24) stellte das Gericht klar, dass geografisch abgegrenzte Delivery‑Gebiete einer Plattform nicht als eigenständige Betriebe gelten. Sie verfügen meist nur über Fahrer, die zentral über eine App koordiniert werden, ohne lokale Leitung oder Verwaltungsstruktur vor Ort. Die Zentralsteuerung reicht demnach nicht aus, um eine eigenständige Betriebsstätte zu begründen.

Das Urteil unterstreicht: Ein Betrieb oder ein eigenständiger Teilbetrieb braucht eine organisatorische Einheit mit eigener Führung, die personal- und betriebswirtschaftliche Entscheidungen trifft. Fehler in der Abgrenzung der Wahlkreise können dazu führen, dass Wahlen angefochten oder sogar für ungültig erklärt werden.

Wer darf wählen, wer kann kandidieren?

Neben der Frage der Betriebsstätten regelt das Gericht das aktive Wahlrecht: Alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren dürfen abstimmen. Das passive Wahlrecht – die Berechtigung zur Kandidatur – gilt ab 18 Jahren und vorausgesetzt, der Beschäftigte ist mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig. Die sechsmonatige Frist gilt nicht bei neu gegründeten Betrieben.

Leiharbeitnehmer, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte, die länger als drei Monate dem Betrieb zugeordnet sind, zählen ebenfalls als wählbar. Alle berechtigten Personen stehen in der Wählerliste, die der Wahlleitung vorliegt; Änderungen an dieser Liste sind bis zum Ende der Stimmabgabe möglich.

Praxisfolgen für Unternehmen

Für Firmen mit dezentralen oder digital geführten Strukturen – etwa Plattformanbieter oder Matrix‑Organisationen – wird die Rechtslage konkreter. Die Grenzen der Betriebsstättenabgrenzung bestimmen künftig, wer in welchen Bereichen mitbestimmen darf. Große DAX‑Unternehmen wie SAP oder Telekom könnten durch das Urteil vor neue Aufgaben gestellt werden, klare Zuordnungen zu lokalen Betriebsräten vorzubereiten.

Anzeige

Für Betriebsräte und Unternehmen, die nach dem BAG‑Urteil jetzt Wahlbezirke und Mitbestimmungsrechte neu regeln müssen, kann eine rechtssichere Betriebsvereinbarung entscheidend sein. Ein kostenloser PDF‑Guide bietet Muster‑Betriebsvereinbarungen, praktische Checklisten und Verhandlungs‑Anleitungen, damit Sie Ihre Position stärken und spätere Anfechtungen vermeiden. Jetzt Muster‑Betriebsvereinbarung gratis herunterladen

Bereits im Jahr 2025 hatte das BAG entschieden, dass Mitarbeitende in Matrixorganisationen grundsätzlich in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein können, sofern sie ausreichend integriert sind. Diese neue Linie wird den Spielraum interpretieren, aber das aktuelle Urteil bleibt strenger, was physische Strukturen vor Ort angeht.

Ausblick: Digitalisierung, Wahlverfahren und Reformbedarf

Für die anstehende Wahlperiode 2026 wird der Fokus darauf liegen, die Grenzen jedes Wahlbezirks korrekt zu ziehen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig bleibt das Wahlverfahren in der Praxis überwiegend analog: Ballot-Box und Briefwahl sind vorgesehen. Online-Wahlen sind aktuell nicht vorgesehen, auch wenn Diskussionen über eine Modernisierung der Mitbestimmung weitergehen. Einige Verwaltungsabläufe, etwa Sitzungen des Wahlvorstands, können per Video konkludiert werden, das eigentliche Stimmverfahren bleibt jedoch analog.

Dieses BAG‑Urteil erhöht den Druck auf Gesetzgeber und Unternehmen: Die Arbeitswelt wandelt sich rasch, die Rechtslage muss Schritt halten. Nur so behalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Mitbestimmung – auch in einer zunehmend digitalen, hybriden Arbeitswelt.

@ boerse-global.de

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.