BaFin warnt vor Betrugs-Plattform DeuMarkets
09.01.2026 - 20:12:12Die Finanzaufsicht BaFin warnt Anleger vor der unseriösen Handelsplattform DeuMarkets. Die Betreiber der Webseite deumarket.com bieten laut Behörde Finanzdienstleistungen ohne jede Erlaubnis an. Besonders dreist: Sie missbrauchen die Identität eines regulierten Brokers, um Vertrauen vorzutäuschen.
Fehlende Lizenz und falsche Adresse
DeuMarkets agiert komplett ohne gültige Erlaubnis nach deutschem Recht. Wer hier Bankgeschäfte anbietet, braucht zwingend eine BaFin-Lizenz – die hat der Betreiber nicht. Auf der Webseite sucht man vergeblich nach einem rechtsgültigen Impressum oder einer klaren Rechtsform. Ein angeblicher Sitz in London entpuppt sich als reine Luftnummer. Diese Intransparenz ist ein klassisches Warnsignal für unseriöse Angebote.
Dreister Identitätsdiebstahl aufgedeckt
Um seriös zu wirken, behauptet DeuMarkets, bei mehreren europäischen Aufsichtsbehörden registriert zu sein – darunter die spanische CNMV und die britische FCA. Diese Angaben sind laut BaFin frei erfunden.
Noch perfider ist der Umgang mit einer zypriotischen Lizenznummer: Die auf deumarket.com angegebene Nummer gehört tatsächlich der FXPRO Financial Services Ltd, einem regulierten und völlig unbeteiligten Unternehmen. Die BaFin betont: Es gibt keine Verbindung. Hier kopieren Betrüger die Identität einer seriösen Firma, um Anleger in die Falle zu locken – eine Masche, die als “Clone Firm”-Betrug bekannt ist.
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Warum die BaFin jetzt warnt
Die Behörde handelt auf Basis des Paragrafen 37 KWG. Dieser erlaubt eine sofortige öffentliche Warnung, wenn der Verdacht auf unerlaubte Geschäfte besteht. Das Ziel ist klar: potenzielle Opfer schützen, bevor Geld fließt.
- Die Plattform unterliegt keiner Aufsicht.
- Anleger haben bei Verlusten keinen Zugang zu gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen.
- Oft brechen die Kontakte ab, sobald Geld eingezahlt ist.
Immer mehr “Klon-Firmen” am Markt
Der Fall DeuMarkets ist kein Einzelfall. Experten beobachten eine Zunahme solcher Klon-Firmen. Betrüger kopieren Lizenznummern oder sogar ganze Webseiten bekannter Anbieter. Die Taktik zielt darauf ab, die erste Online-Recherche des Anlegers zu unterlaufen. Wer nur die Lizenznummer prüft, findet einen Eintrag – und übersieht vielleicht, dass der Name nicht exakt übereinstimmt.
Was Betroffene tun können
Wer bereits Geld an DeuMarkets überwiesen hat, sollte umgehend handeln:
* Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
* Die eigene Bank kontaktieren, um mögliche Rückbuchungen zu prüfen (bei Auslandsüberweisungen oft schwierig).
Die Webseite deumarket.com könnte bald abgeschaltet werden oder unter neuem Namen wieder auftauchen. Die BaFin rät Verbrauchern generell: Vor jeder Geldanlage die Unternehmensdatenbank auf der offiziellen BaFin-Webseite konsultieren. Nur dort gelistete Firmen haben die Erlaubnis für den deutschen Markt.


