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BaFin warnt erneut vor betrügerischer „Kaeser LLC“

24.12.2025 - 18:23:12

Die Finanzaufsicht warnt vor der Website kaeser-llc.com, die unerlaubt Bankgeschäfte betreibt und durch Identitätsdiebstahl Anleger ködert. Besonders über die Feiertage steigt die Gefahr.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor der Website kaeser-llc.com. Das Unternehmen betreibt laut Aufsicht unerlaubte Bankgeschäfte und nutzt Identitätsdiebstahl, um Anleger zu ködern. Besonders über die Feiertage könnte die Gefahr steigen.

Die perfide Masche: Ein seriöser Name als Köder

Die Betreiber geben Adressen in der Schweiz an und bedienen sich eines dreisten Tricks: Sie missbrauchen den Namen und die Adresse der tatsächlich existierenden Kaeser Anlageberatung GmbH. Diese seriöse Firma ist im Schweizer Firmenindex eingetragen und hat keinerlei Verbindung zu den Betrügern. Auf dem Smartphone-Bildschirm wirkt dieser geklaute Firmenauftritt jedoch täuschend echt.

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Die Täter locken ihre Opfer mit einem angeblichen Investmentprojekt namens „ZafatiortPro“. Der Weg dorthin führt oft über gefälschte Nachrichten.

Fake-News als Türöffner

Die BaFin identifizierte die Seite fexoriumuspro.world als zentralen Zubringer. Dort werden frei erfundene Berichte über angebliche TV-Diskussionen deutscher Politiker veröffentlicht. Diese sogenannten „Fabricated Contents“ sollen Nutzer emotional packen und zu den Betrugsseiten leiten.

Wer sich auf der Fake-News-Seite registriert, dessen Daten landen bei den Betreibern von kaeser-llc.com. Diese nehmen dann direkten Kontakt auf – oft per Telefon oder Messenger, um Druck aufzubauen. Die beworbenen Finanzprodukte tragen obskure Namen wie „Fetkantarium“ oder „Fexotuvanex“.

Klare Rechtslage: Keine Erlaubnis, kein Schutz

Die rechtliche Einordnung ist eindeutig. Die „Kaeser LLC“ verfügt über keine Erlaubnis der BaFin, Bank- oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Damit verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Für Verbraucher hat das fatale Folgen:
* Ihr Geld fließt in ein unreguliertes schwarzes Loch.
* Die gesetzliche Einlagensicherung greift nicht.
* Opfer haben kaum eine Chance, ihr Geld zurückzubekommen.

Warum die Warnung an Weihnachten wichtig ist

Die Gefahr durch solche Betrugsmaschen steigt über die Feiertage. Experten nennen mehrere Gründe:
* Mehr Bildschirmzeit: Viele nutzen neue Smartphones oder sind empfänglicher für Online-Inhalte.
* Entspannte Wachsamkeit: In der Weihnachtsstimmung werden Warnsignale leichter übersehen.
* Bankfeiertage: Verdächtige Transaktionen fallen oft erst Tage später auf, was den Betrügern Vorsprung verschafft.

Die Masche mit den gefälschten Newsartikeln zielt genau darauf ab. Ein reißerischer Link wird im Familien-Chat geteilt – und die Falle schnappt zu.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Sollten Sie bereits Kontakt mit der „Kaeser LLC“ hatten oder Geld überwiesen haben, handeln Sie sofort:
* Stoppen Sie alle Zahlungen. Weisen Sie Ihre Bank an, ausstehende Überweisungen zu stornieren.
* Zahlen Sie kein weiteres Geld. Forderungen nach „Steuern“ oder „Gebühren“ sind Teil des Betrugs (Recovery Scam).
* Sichern Sie Beweise. Machen Sie Screenshots von Websites, Chats und E-Mails.
* Erstatten Sie Anzeige. Melden Sie den Vorfall bei der Polizei oder der Online-Wache Ihres Bundeslandes.

Der Trend zu „Klon-Firmen“ hält an

Der Fall „Kaeser LLC“ ist kein Einzelfall. Immer häufiger kopieren Betrüger digitale Auftritte seriöser Unternehmen, um Vertrauen zu erschleichen. Die BaFin wird auch im kommenden Jahr gegen solche „Klon-Firmen“ vorgehen müssen.

Bis dahin bleibt der kritische Blick des Verbrauchers die wichtigste Waffe. Ein kurzer Check in der öffentlichen Warnliste und der Unternehmensdatenbank der BaFin kann vor großen Verlusten schützen. Ist ein Anbieter dort nicht gelistet oder – wie hier – explizit gewarnt, sollten Sie sofort Abstand nehmen.

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