BAFA verschärft Endverbleibserklärungen für Russland-Exporte
09.02.2026 - 23:21:12Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt Exporteure vor neue Pflichten. Ab sofort gelten überarbeitete Muster für Endverbleibserklärungen, die den Handel mit Russland transparenter machen sollen. Die Änderung zielt darauf ab, Schlupflöcher für Sanktionsumgehungen zu schließen und den Druck auf das Regime in Moskau aufrechtzuerhalten.
Neue Pflichtabfragen zu russischen Sonderzonen
Herzstück der Neuerung ist ein komplett neuer Abschnitt in den zentralen Formularen C 6 und C 7. In dieser „Section G“ müssen Exporteure nun detailliert offenlegen, ob ihr Geschäftspartner in einer russischen Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzone aktiv ist. Auch indirekte Verbindungen zu solchen Zonen müssen angegeben werden.
Hintergrund ist die Befürchtung, dass genau diese Zonen in der Vergangenheit zur Umgehung der EU-Sanktionen genutzt wurden. Die neuen Fragen sollen den Behörden helfen, kritische Warenströme früher zu erkennen. Betroffen sind alle Ausfuhren von Gütern, die unter die EU-Sanktionsverordnung oder die Dual-Use-Verordnung fallen.
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Reaktion auf dynamische Umgehungsstrategien
Die Formular-Anpassung ist eine direkte Antwort auf die ständige Evolution von Sanktionsumgehungen. Seit der massiven Verschärfung der Strafmaßnahmen nach dem Angriff auf die Ukraine suchen Akteure immer wieder nach neuen Wegen, verbotene Güter nach Russland zu bringen – oft über komplexe Lieferketten durch Drittländer.
„Die Fokussierung auf Sonderwirtschaftszonen zeigt, dass die Behörden ihre Analysemethoden verfeinern“, kommentiert ein Branchenexperte. Für Unternehmen bedeutet dies: Ihre Compliance-Systeme und die Überprüfung von Geschäftspartnern müssen mit der dynamischen Rechtslage Schritt halten. Der administrative Aufwand steigt, doch gleichzeitig wächst die Rechtssicherheit für jene, die alle Regeln einhalten.
Das müssen betroffene Unternehmen jetzt tun
Für neue Exportanträge sind die aktualisierten Formulare ab sofort verbindlich. Das BAFA gewährt jedoch Übergangsfristen: Bei bereits eingereichten, aber noch nicht beschiedenen Anträgen muss in der Regel keine neue Endverbleibserklärung nachgereicht werden.
Doch Vorsicht ist geboten. Selbst wenn Kunden bereits Erklärungen nach altem Muster vorgelegt haben, empfiehlt das BAFA dringend, die Informationen aus der neuen „Section G“ proaktiv nachzureichen – etwa in einem Begleitschreiben. Das kann lästige Rückfragen der Behörde vermeiden und den Genehmigungsprozess beschleunigen.
Ein Schritt in einem langen Prozess
Die verschärften Dokumentationspflichten sind kein Einzelfall. Sie fügen sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, mit denen Deutschland und die EU die Sanktionen konsequent durchsetzen wollen. Erst Anfang Februar trat ein Paket in Kraft, um Genehmigungsverfahren für unkritische Exporte zu beschleunigen und so Kapazitäten für sensible Fälle freizuspielen.
Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Der Handel mit Russland bleibt ein hochregulierter Bereich mit dauerhaft hohem Prüfdruck. Die Digitalisierung interner Prozesse und kontinuierliche Mitarbeiterschulung werden für Exportabteilungen immer wichtiger. Unternehmen sollten die Veröffentlichungen des BAFA genau verfolgen und bei Unklarheiten frühzeitig fachkundigen Rat einholen.
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