BAFA, Export-Kontrolljahr

BAFA startet Export-Kontrolljahr 2026 mit neuem Schlüsselverzeichnis

07.01.2026 - 18:00:12

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat zum Jahresauftakt das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis 2026 veröffentlicht. Es bildet die Brücke zwischen Zollcodes und Exportkontrolllisten – pünktlich zu umfangreichen EU-Regeländerungen.

Ab heute, 7. Januar 2026, steht deutschen Exportunternehmen das zentrale Werkzeug für die Ausfuhrkontrolle zur Verfügung. Das Umschlüsselungsverzeichnis 2026 korreliert die aktuellen Warencodes mit den geltenden Exportkontrolllisten. Die Veröffentlichung fällt mit der Wiederaufnahme des Vollbetriebs nach den Feiertagen zusammen und bringt wesentliche Verfahrensänderungen für mehr Transparenz mit sich.

Besondere Bedeutung erhält das diesjährige Verzeichnis durch umfangreiche Aktualisierungen der EU-Dual-Use-Liste, die seit 15. November 2025 gelten. Das Verzeichnis integriert diese Änderungen und ermöglicht Exporteuren die Prüfung, ob ihre unter den 2026er Warencodes klassifizierten Güter eine Ausfuhrgenehmigung benötigen.

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Das Werkzeug dient Unternehmen als diagnostische Hilfe. Obwohl nicht rechtsverbindlich, liefert es die notwendige „Korrelationstabelle“, um potenzielle Dual-Use-Güter im Zollanmeldeprozess zu identifizieren. Compliance-Verantwortliche sollten ihre Stammdaten umgehend aktualisieren, um Verzögerungen bei ATLAS-Zollanmeldungen zu vermeiden.

BAFA verbessert Kommunikation und strukturiert um

Parallel zum technischen Update hat die Behörde neue Verfahren zur besseren Kommunikation mit Antragstellern eingeführt. Wie Deutschland Trade & Invest (GTAI) am 5. Januar berichtete, führt BAFA ein regelmäßiges Benachrichtigungssystem für Statusupdates zu Anträgen ein.

Georg Pietsch, Leiter der Abteilung 2 (Ausfuhrverfahren, Genehmigungen), kündigte an, dass die Behörde Antragsteller regelmäßig über den Bearbeitungsstand informieren wird. Damit reagiert BAFA auf eine langjährige Forderung der Wirtschaft nach mehr Planbarkeit.

Zudem hat die Behörde Schlüsselpersonal in Abteilung 2 neu aufgestellt. Mirja Kochendörfer übernahm die Leitung des Grundsatzreferats, Thomas Barowski verantwortet nun den Referat 215 für „Sonstige Genehmigungstatbestände, nicht gelistete Güter, Embargos und Russland/Belarus“. Diese Weichenstellungen sollen Verwaltungsabläufe angesichts komplexer geopolitischer Rahmenbedingungen optimieren.

Strategische Ausrichtung: Effizienz und strikte Durchsetzung

Die operative Einführung folgt der strategischen Richtung, die beim 17. Informationsstag Ausfuhrkontrolle im Dezember 2025 vorgezeichnet wurde. Analysen von GTAI-Experten Dr. Achim Kampf betonen die wachsende Bedeutung der Kontrolle immaterieller Technologieverlagerungen. BAFA entwickelt aktuell neue Leitlinien, um Unternehmen bei dieser Herausforderung zu unterstützen.

Die Behörde bereitet zudem die Veröffentlichung aktualisierter nationaler Kontrolllisten und der Jahresberichte der EU-Kommission vor. Diese Dokumente, die im ersten Quartal 2026 erwartet werden, werden die Compliance-Landschaft für deutsche Exporteure weiter prägen.

Komplexes Umfeld erfordert sorgfältige Prüfung

Die Veröffentlichung des Umschlüsselungsverzeichnisses erfolgt in einer Zeit zunehmend fragmentierter globaler Handelsströme. Die Integration der Dual-Use-Änderungen stellt sicher, dass Unternehmen den neuesten europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.

Marktbeobachter sehen in BAFA’s proaktiver Kommunikation – insbesondere den neuen Statusbenachrichtigungen – eine „Kundenservice-Orientierung“ der Behörde. Dies entspricht dem Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen ohne Sicherheitsstandards zu gefährden.

Doch die Komplexität der neuen Warencodes bedeutet: Automatisierte Compliance-Software muss rigoros gegen das neue Verzeichnis getestet werden. Fehler in dieser Korrelation können zu unbeabsichtigten nicht genehmigten Ausfuhren mit erheblichen rechtlichen Risiken führen.

Ausblick: Exportkontrolltag 2026 und neue Leitlinien

Die Exportkontroll-Community blickt bereits auf den 20. Exportkontrolltag im Mai 2026 voraus. Die Veranstaltung wird sich voraussichtlich mit „neuen Exportkontrollen“ und der weiteren Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens befassen.

Unmittelbar erwarten Unternehmen die angekündigten Leitlinien zu immaterieller Technologieverlagerung. Mit dem neuen Personal in Abteilung 2 rechnen Branchenvertreter zudem mit einer möglichen Neujustierung bei der Auslegung von „Catch-all“-Klauseln für nicht gelistete Güter mit Bestimmung in sensible Destinationen.

Exporteure sollten das Umschlüsselungsverzeichnis 2026 umgehend herunterladen und ihre internen Systeme auf die neuen Korrelationen prüfen – nur so bleibt der Handelsfluss im neuen Jahr ununterbrochen.

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