BAFA, Exporte

BAFA erleichtert Exporte mit neuem Maßnahmenpaket

06.02.2026 - 05:27:11

Deutsche Exporteure profitieren seit Februar von vereinfachten Verfahren durch neue Allgemeine Genehmigungen, die Standardexporte beschleunigen und Behördenkapazitäten für kritische Fälle freisetzen.

Deutsche Exporteure profitieren seit Anfang Februar von deutlich vereinfachten Genehmigungsverfahren. Ein neues Paket des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Wirtschaftsministeriums soll Bürokratie abbauen, ohne Sicherheitsstandards zu gefährden. Der Fokus liegt auf europäischen Projekten und modernem Technologietransfer.

Kern der Reform: Mehr Allgemeine Genehmigungen

Das seit 1. Februar geltende Paket ist bereits die fünfte Anpassung in dieser Legislaturperiode. Herzstück sind neue und erweiterte Allgemeine Genehmigungen (AGG). Diese ermöglichen pauschale Exporte bestimmter Güter in ausgewählte Länder – ohne zeitintensive Einzelanträge. Unternehmen gewinnen so Planungssicherheit und können bei Bedarf sofort liefern.

Die Logik dahinter ist einfach: Standardisierte, als unkritisch eingestufte Ausfuhren werden massiv beschleunigt. Das entlastet die Firmen und gibt dem BAFA Kapazitäten frei. Diese Ressourcen können dann für die gründliche Prüfung sicherheitspolitisch sensibler Exporte genutzt werden. Die Änderungen betreffen sowohl Rüstungsgüter als auch Dual-Use-Produkte, die zivil und militärisch genutzt werden können.

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Europa und Cloud-Dienste im Fokus

Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung europäischer Kooperation. Eine komplett neue Allgemeine Genehmigung (AGG Nr. 46) erleichtert den Transfer von Technologie und Software im Rahmen von Projekten des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF). Ziel ist es, deutsche Unternehmen in EU-weiten Konsortien wettbewerbsfähiger zu machen.

Zugleich reagiert die Reform auf digitale Arbeitsrealitäten. Die Regeln für den Technologietransfer über Cloud-Dienste wurden gelockert. Der Upload und die Speicherung von Daten auf Servern in anderen europäischen Staaten werden nun vereinfacht geregelt. Weitere Anpassungen gibt es bei bestehenden AGGs, etwa für Schutzausrüstung oder nach dem Brexit-Beitritt Großbritanniens zu einem Rüstungskontrollabkommen.

Das Werkzeug bleibt: Das Umschlüsselungsverzeichnis

Trotz aller Vereinfachungen beginnt Exportkontrolle weiterhin mit einer grundlegenden Frage: Steht mein Produkt auf einer Kontrollliste? Hier bleibt das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA das zentrale Hilfsmittel. Es verknüpft statistische Warennummern mit den Einträgen in den offiziellen Güterlisten.

Das Verzeichnis dient als erste, rechtlich unverbindliche Orientierung. Es erleichtert den komplexen Abgleich technischer Produkteigenschaften mit den oft komplizierten Listenbeschreibungen. Für Unternehmen ist es unverzichtbar, um ihre Produkte korrekt zu klassifizieren. Nur so können sie die Vorteile der neuen Allgemeinen Genehmigungen auch sicher und rechtskonform nutzen.

Was sich für Unternehmen konkret ändert

Für die Exportwirtschaft bedeutet das Paket vor allem weniger Bürokratie und kürzere Wartezeiten bei Routinegeschäften. Betroffen sind die geänderten AGGs Nr. 13, 17, 21, 24 und 28 sowie die neuen Genehmigungen Nr. 45 und 46. Liefern die Produkt- und Ziellandkriterien, kann sofort ausgeführt werden.

Allerdings sind die Erleichterungen befristet. Die meisten gelten nur bis zum 31. März 2026 oder 2027. Exporteure müssen also die spezifischen Bedingungen und Gültigkeitsdauer ihrer relevanten AGG genau prüfen. Zudem stärkt die Reform die Entscheidungsbefugnisse des BAFA. Das soll auch bei Einzelgenehmigungen, etwa für innereuropäischen Technologietransfer, zu schnelleren Bescheiden führen.

Hintergrund: Dynamik in unsicherer Zeit

Die Anpassungen sind eine direkte Reaktion auf gestiegene geopolitische Spannungen und den Wunsch nach engerer europäischer Zusammenarbeit. Indem Standardverfahren gestrafft werden, können sich die Behörden auf die wirklich heiklen Fälle konzentrieren. Dieser Ansatz soll die Wirksamkeit der Kontrollen erhalten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schlüsselindustrien sichern.

Die fortlaufende Anpassung – dies ist bereits das fünfte Paket – zeigt: Exportkontrolle bleibt ein dynamisches Feld. Für Unternehmen heißt das, wachsam zu bleiben und ihre Compliance-Prozesse kontinuierlich an die sich wandelnden Regeln anzupassen.

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