Baden-Württemberg will Soforthilfen pauschal erlassen
11.02.2026 - 19:55:12Während bundesweit Corona-Hilfen zurückgefordert werden, plant Baden-Württemberg eine pauschale Entlastung für tausende Unternehmen. Der Vorstoß schafft regionale Erleichterung, während andernorts der Prüfungsdruck unvermindert anhält – wie ein prominenter Fall in Berlin zeigt.
Ein Bundesland geht seinen eigenen Weg
In der Aufarbeitung der milliardenschweren Corona-Wirtschaftshilfen zeichnet sich ein deutliches Nord-Süd-Gefälle ab. Während viele Bundesländer streng prüfen und zurückfordern, geht Baden-Württemberg einen Sonderweg. Die dortige Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der Empfänger der ersten Soforthilfen pauschal von der Rückzahlung befreien soll.
Hintergrund sind mehrere Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Oktober 2025. Die Richter stellten fest, dass Rückforderungen auf Basis der ersten Landesrichtlinie rechtswidrig waren. Der neue Entwurf soll nun für rund 30.000 Betriebe Rechtssicherheit schaffen. Eine Online-Plattform soll bereits geleistete Rückzahlungen erstatten.
„Die monatelange Hängepartie muss ein Ende haben“, so die Begründung aus Stuttgart. Der Landtag will das Gesetz in einer Sondersitzung am 25. Februar beschließen.
Berlin: Prominenter Fall zeigt anhaltenden Druck
Ganz anders die Lage in der Hauptstadt. Hier fordert die Investitionsbank Berlin (IBB) von der Theaterfirma des Schauspielers Dieter Hallervorden über 2,2 Millionen Euro zurück. Die Begründung: mangelnde Mitwirkung bei der Schlussabrechnung.
Das Unternehmen „Halliwood“, Betreiber des Schlosspark Theaters, bestreitet die Vorwürfe vehement. Man habe alle Unterlagen bereits 2023 vorgelegt. Der Fall ist symptomatisch für die aktuelle Phase. Nach der schnellen Auszahlung in der Krise folgt nun die mühsame Abrechnung.
Die IBB allein zahlte in Berlin rund 7,1 Milliarden Euro aus. Nun muss sie prüfen, ob die Hilfen tatsächlich in der berechneten Höhe berechtigt waren. Ein Mammutprojekt, das sich bis weit ins Jahr 2026 hinziehen wird.
Gerichte entscheiden über Detailfragen
Die Aufarbeitung verlagert sich zunehmend in die Gerichtssäle. Unternehmen wehren sich gegen Rückforderungsbescheide, oft geht es um komplexe Detailfragen: Welche Fixkosten waren förderfähig? Wurden Umsatzeinbrüche korrekt berechnet?
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin stärkt formal die Behörden. Es bestätigte, dass Bescheide auch ohne handschriftliche Unterschrift wirksam zugestellt sind. Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Die meist nur einen Monat betragende Widerspruchsfrist muss strikt eingehalten werden.
Gleichzeitig erreichen grundsätzliche Rechtsfragen, etwa zur steuerlichen Behandlung der Hilfen, bereits die obersten Finanzgerichte. Die juristische Aufarbeitung der Pandemie hat gerade erst begonnen.
Zwischen Bürokratie und Steuergeld-Schutz
Die aktuelle Zerrissenheit ist das Ergebnis eines historischen Zielkonflikts. 2020 mussten die Hilfen schnell und unbürokratisch fließen, um einen Wirtschaftskollaps zu verhindern. Die jetzige Schlussabrechnung dient dem Schutz der Steuergelder.
Doch dieser Spagat erweist sich als extrem belastend. Für kleine Betriebe und ihre Steuerberater bedeutet die Aufarbeitung eine enorme Bürokratielast – Jahre nach Ende der akuten Krise. Die Verantwortung liegt bei den Ländern, was zu unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Lösungen führt.
Baden-Württembergs Vorstoß könnte daher Schule machen. Andere Bundesländer beobachten den Versuch, pauschal aus dem Rechtschaos auszusteigen, genau.
Was betroffene Unternehmen jetzt tun sollten
Für Hilfsempfänger bleiben die kommenden Wochen entscheidend. In Baden-Württemberg warten viele auf den 25. Februar. In den anderen Bundesländern gilt weiterhin höchste Aufmerksamkeit.
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Experten raten zu schnellem Handeln bei Rückforderungsbescheiden:
* Fristen prüfen: Der Widerspruch muss meist innerhalb eines Monats eingelegt werden.
* Bescheid genau prüfen: Nicht jede Forderung der Behörden ist rechtmäßig.
* Rechtlichen Rat einholen: Gerichte entscheiden zunehmend zugunsten der Unternehmen in Einzelfragen.
Die vollständige Aufarbeitung der größten Wirtschaftshilfsprogramme der Bundesrepublik wird noch Jahre dauern. Bis dahin bleibt die Lage für viele Betriebe unsicher – trotz erster Lichtblicke wie in Stuttgart.
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