Außenwirtschaftsgesetz, Deutschland

Außenwirtschaftsgesetz: Deutschland verschärft Sanktionsdurchsetzung drastisch

19.01.2026 - 02:32:11

Deutschland verschärft Sanktionsrecht massiv: Verstöße werden zu Straftaten, drohen mit bis zu 40 Mio. Euro Bußgeld und zehn Jahren Haft für Führungskräfte.

Deutschland verschärft die Strafen für Sanktionsverstöße massiv und führt erstmals hohe Haftstrafen ein. Das neue Gesetz zwingt Unternehmen zu sofortigen Compliance-Maßnahmen.

Der Bundestag hat eine entscheidende Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) verabschiedet. Sie setzt eine EU-Richtlinie um und markiert einen Paradigmenwechsel in der Sanktionsdurchsetzung. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Die Zeiten lascher Kontrollen sind endgültig vorbei. Der Wirtschaftsausschuss stimmte der Novelle bereits letzte Woche zu.

Vom Bußgeld zur Straftat: Ein neues Risiko für Manager

Der Kern der Reform ist die Aufwertung vieler Verstöße von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten. Künftig können vorsätzliche Verstöße gegen Transaktions- und Finanzverbote strafrechtlich verfolgt werden. Das betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern auch dessen verantwortliche Führungskräfte persönlich.

Experten warnen, dass nun fast jeder EU-Sanktionsverstoß in Deutschland eine Strafanzeige nach sich ziehen kann. Ein funktionierendes internes Compliance-Programm ist damit kein Nice-to-have mehr, sondern ein essenzieller Schutzschild gegen strafrechtliche Konsequenzen.

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Bis zu zehn Jahre Haft: Die neuen Strafmaße

Die finanziellen und persönlichen Konsequenzen wurden dramatisch verschärft. Für Unternehmen können Geldstrafen nun bis zu 40 Millionen Euro betragen – ein deutlicher Sprung gegenüber früheren Obergrenzen.

Besonders hart trifft es Fälle vorsätzlicher Umgehung. Wer etwa durch Tarnfirmen im Ausland agiert oder falsche Endverbleibserklärungen abgibt, riskiert als Einzelperson eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Diese Regelung zielt direkt auf kreative Umgehungsstrategien, die Sanktionen in der Vergangenheit oft aushebelten.

Compliance unter Druck: Diese Regeln ändern sich sofort

Neben den Strafen bringt das Gesetz weitere einschneidende Neuerungen. Die bisherige zweitägige Schonfrist nach Verkündung neuer EU-Sanktionen entfällt komplett. Unternehmen müssen ab sofort im Echtzeit-Modus agieren.

Erstmals wird auch grob fahrlässiges Handeln bei Exporten von Dual-Use-Gütern strafbar. Eine völlig neue Befugnis erlaubt es dem Staat zudem, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit einen Treuhänder über ein Unternehmen zu setzen („Anteilspflegschaft“).

EU-Hintergrund: Ende des Sanktions-Patchworks

Die deutsche Reform ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226. Brüssel will damit jahrelange Ungleichheiten in der Sanktionsdurchsetzung beenden. Bislang nutzten Unternehmen oft die unterschiedlich strengen Regeln in den Mitgliedsstaaten aus.

Durch einheitliche Mindeststrafen und Definitionen soll die EU-Sanktionspolitik ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. Das Ziel: Ein fairer Wettbewerb, bei dem regelkonforme Unternehmen nicht länger benachteiligt sind.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Für exportorientierte Betriebe – vom Mittelständler bis zum DAX-Konzern – besteht akuter Handlungsbedarf. Reaktive Compliance reicht nicht mehr aus. Notwendig sind nun:

  • Sofortige Risikoanalysen unter Berücksichtigung des neuen AWG
  • Investitionen in moderne Screening-Software für Echtzeit-Monitoring
  • Verschärfte Due-Diligence in der gesamten Lieferkette
  • Umfassende Schulungen für alle mit Außenhandelskontakten

Die Botschaft aus Berlin ist unmissverständlich: Die Kosten für Nicht-Compliance haben ein historisches Maximum erreicht. Prävention ist jetzt die einzig sinnvolle Strategie.

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