Aushangpflicht, Mindestlohn

Aushangpflicht 2026: Mindestlohn und KI-Gesetz treten in Kraft

01.01.2026 - 20:31:12

Arbeitgeber müssen ihre Pflichtaushänge für 2026 aktualisieren. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro und erstmals sind Auszüge der EU-KI-Verordnung verpflichtend. Verstöße können teure Geldbußen nach sich ziehen.

Ab sofort gelten neue Regeln für jedes deutsche Schwarze Brett. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro und erstmals müssen Arbeitgeber auch über KI-Rechte informieren. Wer die Pflichtaushänge nicht aktualisiert, riskiert Bußgelder bis zu 5.000 Euro.

Mindestlohn springt auf 13,90 Euro – Minijob-Grenze steigt

Die spürbarste Änderung zum Jahreswechsel betrifft Millionen Beschäftigte: Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Anhebung zieht automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze nach sich. Sie liegt nun bei 603 Euro monatlich, zuvor waren es 556 Euro. So können Minijobber trotz des höheren Stundenlohns weiterhin etwa gleich viele Stunden arbeiten, ohne ihren sozialversicherungsfreien Status zu verlieren.

Für die Aushangpflicht bedeutet das: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über diese neuen Rechte informiert sind. Zwar ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) selbst nicht zwingend auszuhängen, doch die aktualisierten Entgelttabellen und Arbeitszeitvereinbarungen müssen transparent einsehbar sein. Aktuelle Aushang-Sammlungen für 2026 enthalten daher standardmäßig die neuen Werte.

Erstmals KI-Verordnung am Schwarzen Brett

Eine historische Neuerung ist die Aufnahme der europäischen KI-Verordnung in die Pflichtaushänge. Während das gesamte Regelwerk umfangreich ist, werden nun spezifische Auszüge zum Beschäftigtenschutz relevant. Denn KI-Tools halten in deutschen Betrieben Einzug – von automatischer Schichtplanung bis zur Leistungsanalyse.

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Arbeitgeber müssen ihre Belegschaft nun über Rechte bei automatisierten Entscheidungen und Datenverwendung aufklären. Juristische Verlage haben reagiert und entsprechende Auszüge des KI-Gesetzes in ihre Aushang-Sammlungen für 2026 integriert. Diese Ergänzung spiegelt einen breiteren Trend hin zu digitalen Arbeitnehmerrechten wider.

Aktualisierungen im Sozial- und Familienrecht

Neben Lohn und Technologie wurden auch mehrere Sozialgesetze angepasst:
* Mutterschutzgesetz: Klarstellungen betreffen vor allem Schutzfristen nach bestimmten medizinischen Ereignissen.
* Elterngeld (BEEG): Die seit Mitte 2025 voll operationale digitale Antragstellung ist nun in den Standardtexten berücksichtigt.
* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Sein Bezug zur digitalen Diskriminierung – etwa durch KI-Bias – gewinnt an Bedeutung und unterstreicht die Notwendigkeit der KI-Auszüge.

Digitale Aushänge werden zum Standard

Angesichts von Remote Work und Homeoffice wird das physische Schwarze Brett zunehmend durch digitale Lösungen ergänzt oder ersetzt. Der digitale Aushang ist rechtlich zulässig, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: uneingeschränkter Zugang für alle Mitarbeiter (z.B. über Intranet), rund um die Uhr Verfügbarkeit und aktuellste Versionen der Gesetzestexte. Rechtsexperten empfehlen für 2026 oft ein Hybridmodell: einen physischen Aushang vor Ort und einen gespiegelten digitalen Zugang für Remote-Mitarbeiter.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld bei Verstößen

Die Aushangpflicht ist keine Formalie, sondern eine gesetzliche Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Behörden werten das Unterlassen als Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder können bis zu 5.000 Euro erreichen. Veraltete Aushänge schwächen zudem die Position des Arbeitgebers in Arbeitsrechtstreits. Kann ein Mitarbeiter nachweisen, dass er aufgrund fehlender Information seine Rechte nicht kannte, kann dies zu verlängerten Fristen oder Schadensersatzansprüchen führen.

Nächster Schritt: Die EU-Transparenzrichtlinie

Die aktuellen Änderungen sind erst der Anfang. Personalabteilungen sollten sich bereits auf die nächste große Wende vorbereiten: Die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht soll bis Mitte 2026 wesentlich voranschreiten. Diese wird voraussichtlich neue Informationspflichten zu Entgeltgleichheit und Gehaltsbändern mit sich bringen. Das Jahresupdate ist somit der erste Schritt in einem “Transparenzjahr 2026”.

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