Aushangpflicht 2026: Diese Neuerungen müssen Unternehmen jetzt umsetzen
10.02.2026 - 17:31:13Ab 2026 gelten neue Regeln für den Pflichtaushang im Betrieb. Unternehmen müssen Gesetzesänderungen beachten und digitale Lösungen rechtssicher umsetzen – sonst drohen Bußgelder.
Die gesetzliche Aushangpflicht ist für viele Betriebe eine lästige Pflichtübung. Doch im neuen Jahr wird sie zur rechtlichen Stolperfalle. Gleich mehrere Gesetzesnovellen und klare Vorgaben für den digitalen Aushang zwingen Personalabteilungen zum Handeln. Wer seine Aushänge nicht aktualisiert oder falsch bereitstellt, riskiert empfindliche Strafen.
Grundpflicht mit teuren Konsequenzen
Die Aushangpflicht verlangt von Arbeitgebern, zentrale Arbeitsgesetze für alle Beschäftigten leicht zugänglich auszuhängen. Das Ziel: Mitarbeiter sollen ihre Rechte eigenständig einsehen können, ohne den Chef fragen zu müssen. Diese Pflicht gilt ab dem ersten Angestellten.
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Klassischerweise erfüllen Unternehmen sie mit einem Aushang am Schwarzen Brett oder im Pausenraum. Die Texte müssen stets aktuell sein. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Kommt es wegen fehlender Information zu einem Schaden, kann sogar Schadensersatz fällig werden.
Drei neue Gesetze fordern Aktualisierung
Zum 1. Januar 2026 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten, die eine sofortige Überprüfung der Aushänge erfordern.
- Bekämpfung der Schwarzarbeit: Ein neues Gesetz modernisiert die Kontrollen. Es bringt neue Pflichten zur betrieblichen Datenübermittlung und erweitert die Befugnisse der Behörden bei Mindestlohnprüfungen. Die entsprechenden Verordnungen müssen nun in aktueller Fassung aushängen.
- Mutterschutz: Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde angepasst. Neue Regelungen betreffen die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, besonders für grenzüberschreitend beschäftigte Frauen. In Betrieben mit mehr als drei Frauen ist das MuSchG aushangpflichtig und muss aktualisiert werden.
- Künstliche Intelligenz: Ein Novum ist die Aufnahme eines Auszugs aus der EU-KI-Verordnung. Sie regelt den Schutz von Arbeitnehmern beim Einsatz Künstlicher Intelligenz. Dieser Aushang soll Mitarbeiter über ihre Rechte im Umgang mit KI-Systemen informieren.
Intranet-Aushang: So geht es rechtssicher
Die Digitalisierung bietet eine praktische Alternative zum Schwarzen Brett: den Aushang im firmeneigenen Intranet. Diese Methode ist gesetzlich anerkannt, aber an strenge Bedingungen geknüpft.
Jeder Mitarbeiter muss jederzeit und ohne fremde Hilfe Zugriff auf die aktuellen Gesetzestexte haben. Ein einfacher PC-Arbeitsplatz im Betrieb ist die Mindestvoraussetzung. Eine bloße E-Mail mit den Dokumenten reicht nicht aus, da der dauerhafte Zugang nicht gewährleistet ist.
Die rechtliche Grundlage schuf das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Es erlaubte die digitale Bereitstellung für das Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Diese Praxis hat sich für andere Vorschriften etabliert. Unternehmen müssen im Intranet eine klare, leicht auffindbare Struktur für die Gesetzessammlung schaffen.
Daueraufgabe für die Personalabteilung
Die Neuerungen zeigen einen Trend: Die Informationspflichten werden komplexer und müssen mit der dynamischen Rechtslage Schritt halten. Weitere Themen fordern die HR-Abteilungen heraus: Der Mindestlohn stieg zum Jahresbeginn auf 13,90 Euro. Bis Juni 2026 muss zudem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt werden.
Experten raten Unternehmen daher, einen festen Prozess für die Aushangpflicht zu etablieren. Mindestens einmal jährlich sollte eine vollständige Prüfung aller physischen und digitalen Aushänge erfolgen. Bei unterjährigen Gesetzesänderungen ist sofort zu reagieren. Die Aushangpflicht ist kein Papierkram, sondern eine fortlaufende Sorgfaltspflicht – und ein wirksamer Schutz vor teuren Rechtsstreiten.
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