Produktion/Absatz, Wettbewerb

Auch ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen zum Mitnehmen beklagen Umwelt- und Verbraucherschützer eine mangelnde Umsetzung und fehlende Kontrollen.

20.12.2023 - 05:56:30

Pflicht zu Mehrweg-Angeboten: Kaum Kontrollen, fehlende Nachfrage

Von einem "Rohrkrepierer" spricht Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, und mahnt Nachbesserungen an. Bei mehreren Durchgängen von Testbesuchen hätten Gastronomieunternehmen von Mehrweg-Quoten im niedrigen einstelligen Prozent-Bereich berichtet. Gemessen an den ursprünglichen Zielen seien das "desolate Ergebnisse".

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro.

Das Gesetz kranke vor allem an mangelnden Kontrollen und einer fehlenden Sanktionierung von Verstößen, sagte Fischer. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht besonders kritisch, dass es nur auf Einwegverpackungen für Speisen aus Kunststoff abstelle, obwohl andere Verpackungsarten ökologisch genauso schlecht oder sogar noch schlimmer seien, wie Philip Heldt sagt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Das führe zu einem Ausweichen auf Pappverpackungen. Der Gastronomieverband Dehoga sieht einen erheblichen Aufwand und Kosten bei der Umsetzung des Gesetzes - bei einer nach wie vor überschaubaren Mehrweg-Nachfrage in den meisten klassischen Restaurants und Cafés.

@ dpa.de

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