ATLAS-Zertifikatswechsel, Deadline

ATLAS-Zertifikatswechsel: Deutsche Unternehmen vor Deadline

22.12.2025 - 01:10:12

Bis Montag müssen alle Teilnehmer des Zollsystems ATLAS ein neues Signaturzertifikat einspielen. Wer die Frist verpasst, riskiert einen kompletten Stillstand im Im- und Export.

Die Uhr tickt: Am kommenden Montag, dem 29. Dezember 2025, vollzieht die deutsche Zollverwaltung einen zwingenden Wechsel im ATLAS-Webservice. Das aktuelle Signaturzertifikat für die digitale Kommunikation läuft aus und wird ersetzt. Unternehmen, die das neue Zertifikat nicht fristgerecht in ihre Systeme importieren, können ab dem Stichtag keine elektronischen Zollnachrichten mehr empfangen. Das könnte Importe und Exporte in der kritischen Jahresendphase zum Erliegen bringen.

Die Aufforderung ist in der ATLAS-Teilnehmerinfo 0887/25 detailliert beschrieben und betrifft alle Wirtschaftsbeteiligten, die den Webservice-Kanal nutzen. Die Ankündigung gab es zwar bereits Anfang Dezember, doch die Handlungsfrist schmilzt nun rapide dahin. Der technische Wechsel erfolgt mitten im laufenden Betrieb.

Kern der Aktualisierung ist das Signaturzertifikat, mit dem ATLAS ausgehende Nachrichten an die Teilnehmer digital signiert. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) teilt mit, dass das aktuelle Zertifikat am 29. Dezember ausläuft und durch eine neue Version ersetzt wird.

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Damit automatisierte Zollprozesse reibungslos funktionieren, muss die Software der Unternehmen – ob Eigenentwicklung oder von Drittanbietern – die digitale Signatur eingehender Zollnachrichten verifizieren können. Ist das neue Zertifikat bis zum Stichtag nicht im sogenannten Truststore des Teilnehmers hinterlegt, werden eingehende Meldungen wie Freigaben, Steuerfestsetzungen oder Befunde vom System als „nicht vertrauenswürdig“ abgewiesen.

Die Eckdaten im Überblick:
* Stichtag: 29. Dezember 2025
* Betroffene Komponente: ATLAS-Webservice-Kommunikation (Produktivumgebung)
* Erforderliche Maßnahme: Download und Import der neuen Zertifikatskette von zoll.de.
* Umfang: Der Wechsel betrifft nur das Signaturzertifikat. Das Ausstellerzertifikat (CA) bleibt unverändert, was den Prozess etwas vereinfacht – Handlungsbedarf besteht dennoch.

Softwareanbieter im Ausnahmezustand

In den letzten 72 Stunden hat die Hektik um die ATLAS-Compliance spürbar zugenommen. Softwarehäuser und Handelsexperten arbeiten unter Hochdruck, um ihre Kunden auf den Wechsel vorzubereiten.

Am vergangenen Freitag, dem 19. Dezember, wiesen Foren wie die AEB Community auf die Veröffentlichung des aktualisierten „Merkblatts zu Zollanmeldungen 2026“ hin. Dieses Dokument ist Teil einer ganzen Reihe regulatorischer Updates, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. Zuvor, am 17. Dezember, hatte der Zoll bereits die ATLAS-Teilnehmerinfo 0890/25 veröffentlicht. Sie enthält Details zum kommenden ATLAS Release 10.2.2, das für Februar 2026 geplant ist.

„Die parallele Pflicht, bis zum 29. Dezember Zertifikate zu aktualisieren und sich auf die 2026er-Regularien vorzubereiten, erzeugt einen ‚perfekten Sturm‘ für IT-Abteilungen“, kommentierte ein Sprecher eines führenden Zollsoftware-Anbieters. „Wir verzeichnen eine hohe Flut an Support-Tickets, da Unternehmen vor der Weihnachtspause ihre Bereitschaft überprüfen.“

So handeln Unternehmen richtig

Um Betriebsstörungen zu vermeiden, müssen IT-Administratoren und Zollsachbearbeiter jetzt aktiv werden:

  1. Software-Readiness prüfen: Kontaktieren Sie Ihren Zollsoftware-Anbieter. Fragen Sie, ob das neue Zertifikat (veröffentlicht in Kalenderwoche 50) bereits per Patch verteilt wurde. Cloud-Kunden von Anbietern wie dbh Logistics IT AG oder AEB werden oft automatisch versorgt. Bei On-Premise-Installationen ist meist manuelles Eingreifen nötig.
  2. Zertifikat herunterladen: Bei Eigenlösungen muss das neue Zertifikat-Paket direkt von der Serviceverträge-Seite des Zolls geladen werden. Suchen Sie nach der Datei zur ATLAS-Info 0887/25.
  3. Truststore aktualisieren: Importieren Sie den neuen öffentlichen Schlüssel in den Keystore/Truststore Ihrer Anwendung. Wichtig: Das alte Zertifikat muss bis zum Wechsel am 29. Dezember aktiv bleiben, um die Verbindung bis zum letzten Moment aufrechtzuerhalten.
  4. Konnektivität testen: Ein direkter Test mit dem zukünftigen Zertifikat ist in der Produktivumgebung vor dem Stichtag nicht möglich. Stellen Sie aber sicher, dass Ihr System für die Annahme der neuen Zertifikatskette konfiguriert ist.

Ein Schritt auf dem Weg zu ATLAS 10.2 und CCI

Der Zertifikatswechsel ist nur eine kleine, aber kritische Wartungsmaßnahme innerhalb einer viel größeren Modernisierungsoffensive. Die deutsche Zollandschaft befindet sich im Übergang zwischen ATLAS Release 10.1 und dem kommenden Release 10.2. Dieses wird das System der Zentralen Zollabfertigung für die Einfuhr (CCI) einführen.

Laut Teilnehmerinfo 0890/25 ist das Hauptwartungsfenster 00 für Release 10.2.2 für den 28. Februar 2026 angesetzt. Dieses Major-Update wird die zentrale Abfertigung innerhalb der EU grundlegend verändern. Deutsche Unternehmen können dann Waren in Deutschland anmelden, die physisch über andere Mitgliedstaaten wie die Niederlande oder Frankreich in die EU gelangen.

Die strikte Einhaltung von Sicherheitsprotokollen – wie jetzt der Zertifikatswechsel – ist eine Grundvoraussetzung für diese vernetzten EU-Systeme. Das ITZBund hat klar gemacht, dass „technische Schulden“ wie abgelaufene Zertifikate nicht toleriert werden, wenn das System auf vollautomatisierte, paneuropäische Abfertigung zusteuert.

Der Blick auf 2026: Was nach der Deadline kommt

Während die Unternehmen die aktuelle technische Hürde nehmen, müssen sie bereits auf den 1. Januar 2026 blicken. Das aktualisierte „Merkblatt“ vom 19. Dezember führt neue Codieranforderungen und Verfahrensänderungen ein, die mit dem neuen Jahr sofort wirksam werden.

Zudem verschärfen sich die Übergangsfristen für Meldungen im Rahmen des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Parallel rollt die neue NCTS-Phase 6 weiter in Europa aus.

Die entscheidenden Termine auf einen Blick:
* 29. Dez. 2025: Pflichtwechsel des ATLAS-Signaturzertifikats.
* 1. Jan. 2026: Neue Vorschriften aus dem „Merkblatt zu Zollanmeldungen“ treten in Kraft.
* 28. Feb. 2026: Geplante Implementierung von ATLAS Release 10.2.2 / CCI.

Unternehmen sollten die Deadline am 29. Dezember als „harte Grenze“ behandeln. Ein verpasstes Update führt zum Abbruch der Verbindung zur Zollbehörde. Die Folge: Waren können nicht freigegeben werden, was Lagerkosten in Häfen und an Grenzen nach sich zieht.

Die aktuellen technischen Dateien und offiziellen Bekanntmachungen finden Teilnehmer im Bereich „Teilnehmerinformationen“ auf zoll.de.

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