ASR A2.3: Fluchtwege-Check wird 2026 zum Pflichtprogramm
29.12.2025 - 23:22:12Mit dem Auslaufen von Übergangsfristen müssen Betriebe ihre Sicherheitskonzepte an die verschärfte ASR A2.3 anpassen. Die Behörden kontrollieren schärfer, besonders bei dynamischen Leitsystemen und aktuellen Fluchtplänen.
Die Umsetzung der verschärften Fluchtweg-Regeln steht für deutsche Unternehmen 2026 ganz oben auf der Agenda. Mit dem Auslaufen von Übergangsfristen für Neubauten rückt die praktische Umsetzung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten in den Fokus.
Seit der entscheidenden Novelle im November 2024 bildet die ASR A2.3 den verbindlichen Stand der Technik. Die Regelung definiert erstmals präzise, was unter dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen zu verstehen ist. Diese intelligenten Systeme können die Fluchtwegführung je nach Gefahrenlage – etwa bei Rauchentwicklung – anpassen. Für große Logistikzentren oder Bürokomplexe bieten sie mehr Sicherheit als statische Schilder. Doch sie verlangen auch regelmäßige Wartung und Funktionsprüfungen, ein Punkt, den Prüfer Ende 2025 häufig monierten.
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Kritische Deadline für Sicherheitsbeleuchtung verstrichen
Eine wichtige Frist ist bereits Geschichte: Übergangsregelungen für bestehende Sicherheitsbeleuchtungen galten nur für Gebäude, die bis zum 30. April 2025 errichtet wurden oder für die bis dahin der Bauantrag gestellt wurde. Für alle Planungen nach dem 1. Mai 2025 gelten die verschärften Standards der Novelle uneingeschränkt. Dazu zählen auch spezifische Ausnahmen für Bereiche, die nur mit Notstromaggregaten versorgt werden, wie manche medizinische Einrichtungen.
Die Behörden verschärfen die Prüfpraxis. Im Visier steht vor allem, ob ältere Betriebsstätten ihre Gefährdungsbeurteilungen an die neuen Vorgaben zur „dynamischen Selbstrettungsunterstützung“ angepasst haben. Auch wird genau geprüft, ob 2025 in Betrieb genommene Neubauten die strengeren Kriterien für Notstromversorgungen erfüllen.
Fluchtpläne: Der Teufel steckt im Detail
Ein aktueller Bericht von Regio-Aktuell24 zeigt ein praktisches Problem auf: Viele Unternehmen kämpfen mit „unübersichtlichen Fluchtwegen“. Die ASR A2.3 schreibt Flucht- und Rettungspläne nicht nur für große Anlagen vor, sondern für jeden Arbeitsplatz, dessen Grundriss oder Nutzung den Weg nach draußen unklar macht.
Dazu zählen:
* Unklare Wegführung, etwa über Zwischenetagen oder große Hallen.
* Ein hoher Anteil an Ortsunkundigen wie Besuchern oder Kunden.
* Bereiche mit erhöhter Gefährdung.
Ein häufiger Mangel bei Kontrollen: Die ausgehängten Pläne stimmen nicht mehr mit der Realität überein. Renovierungen oder versetzte Trennwände verändern den Grundriss – der Plan hinkt hinterher. Die ASR verlangt jedoch aktuelle, klare Pläne mit genormten Sicherheitsfarben und -symbolen nach ASR A1.3. Der Rat der Experten für 2026 ist eindeutig: Im Zweifel lieber einen Plan erstellen. Kann ein Besucher den Ausgang nicht innerhalb von Sekunden intuitiv finden, ist er rechtlich vorgeschrieben.
Ausblick: Digitalisierung und Barrierefreiheit im Fokus
Für 2026 verschiebt sich der Schwerpunkt hin zu digitaler Dokumentation und integrierten Sicherheitskonzepten. Zwar ist der Regelungstext stabil, doch die Auslegung von Barrierefreiheit in Fluchtwegen entwickelt sich weiter. Die Wechselwirkung zwischen ASR A2.3 und ASR V3a.2 zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten gewinnt an Bedeutung, besonders bei der Nachrüstung älterer Gebäude.
Unternehmen sollten die ruhige Jahresanfangszeit für einen systematischen Check nutzen. Die Drei-Punkte-Checkliste für 2026 lautet:
1. Überprüfung: Sicherstellen, dass alle Sicherheitsbeleuchtungen in Gebäuden nach April 2025 den vollen Neubaustandard entsprechen.
2. Simulation: Bei komplexen Bauten prüfen, ob ein dynamisches Leitsystem die Evakuierungszeiten verkürzen und so Versicherungsprämien senken könnte.
3. Aktualisierung: Alle Fluchtpläne physisch und digital auf den neuesten Grundrissstand bringen – ohne „Geisterwände“ oder blockierte Gänge.
Die stabile Rechtslage seit Ende 2024 gibt Betrieben die Chance, ihre Sicherheitsprotokolle zu konsolidieren. Sie entzieht aber auch der Ausrede „rechtliche Unsicherheit“ den Boden. Mit Beginn der Prüfzyklen 2026 wird die vollständige Einhaltung der November-2024-Fassung der ASR A2.3 zur Mindesterwartung an jeden deutschen Arbeitsplatz.
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