Asbest-Regeln, Deutschlands

Asbest-Regeln lähmen Deutschlands Malerhandwerk

19.01.2026 - 22:45:12

Verschärfte EU-Vorschriften führen zu massiver Bürokratie für Handwerksbetriebe und könnten die dringend benötigte Gebäudesanierung ausbremsen.

Eine verschärfte Asbest-Verordnung soll Arbeiter schützen, droht aber den Sanierungsmarkt zu erdrosseln. Seit Ende 2025 gelten neue EU-Vorgaben, die selbst Routinearbeiten zum bürokratischen Albtraum machen können.

Berlin – Die geplante Energiewende im Gebäudesektor könnte an einer unsichtbaren Gefahr scheitern: Millionen Tonnen verbautes Asbest. Neue Schutzvorschriften, die eigentlich Arbeiter schützen sollen, versetzen das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk in Alarmbereitschaft. Die verschärfte Gefahrstoffverordnung, die eine EU-Richtlinie umsetzt, verwandelt alltägliche Renovierungsarbeiten in potenzielle Minenfelder aus Bürokratie und Rechtsunsicherheit.

Wird Tapezieren jetzt zur Abbruch-Arbeit?

Das Kernproblem ist eine Grauzone im Gesetzestext. Die novellierte Verordnung verlangt für alle Abbrucharbeiten mit niedrigem oder mittlerem Asbest-Risiko eine behördliche Genehmigung. Doch was genau ist „Abbruch“? Branchenverbände fürchten, dass Routinetätigkeiten wie das Abschleifen alter Putze, das Entfernen mehrlagiger Tapeten oder das Bohren in asbesthaltige Spachtelmassen plötzlich als „Teilflächenabbruch“ gelten könnten.

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„Diese Interpretation würde normale Sanierungsaufträge lahmlegen“, warnt der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Für jede solche Tätigkeit müsste dann ein komplexes Genehmigungsverfahren durchlaufen werden – mit Wartezeiten von bis zu vier Wochen. Für die rund 39.000 Malereibetriebe in Deutschland, oft kleine und mittlere Familienunternehmen, wäre das existenzbedrohend.

Bürokratie-Flut statt praktikablem Schutz

Die neuen Pflichten sind umfangreich: Für jede asbestbezogene Tätigkeit sind detaillierte Anzeigen erforderlich, inklusive Listen aller beteiligten Mitarbeiter sowie Nachweise über deren Qualifikation und arbeitsmedizinische Überwachung. Die einmal erteilte Genehmigung gilt zwar sechs Jahre, doch der Antragsprozess selbst stellt für viele Betriebe eine neue Hürde dar.

Besonders kritisch sieht das Handwerk eine Gesetzesänderung im Laufe des Verfahrens. Ein ursprünglich vorgesehener „Erkundungspflicht“ für Bauherren, selbst nach Gefahrstoffen zu suchen, wurde gestrichen. Die volle Verantwortung für die Entdeckung und die Haftung liegt nun beim ausführenden Handwerksbetrieb. „Die Verantwortung für Altlasten im Gebäude darf nicht auf die Auftragnehmer abgewälzt werden“, kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) scharf.

Sanierungswelle steht vor dem Kollaps

Die Timing könnte kaum ungünstiger sein. Angesichts der ambitionierten Klimaziele und der geplanten Gebäude-Energieeffizienz-Offensive wird die Sanierungsrate in den komm Jahren massiv steigen. Gerade in Gebäuden, die vor dem bundesweiten Asbest-Verbot 1993 errichtet wurden, ist das gefährliche Faser-Material allgegenwärtig – in Putzen, Fliesenklebern und Spachtelmassen.

Experten warnen vor einem massiven Engpass. Wenn jede kleine Reparatur oder Vorbereitungsarbeit in einem Altbau als komplexes Gefahrstoff-Projekt eingestuft wird, droht der dringend benötigte Modernisierungsschub ins Stocken zu geraten. Die Branche unterstützt zwar uneingeschränkt das Ziel des Arbeitsschutzes, fordert aber eine pragmatischere Umsetzung.

Klarheit von der BAuA gefordert

Ein Übergangszeitraum bis zum 5. Dezember 2027 gibt Betrieben zwar Luft, die Nachweise für die Sachkunde ihrer Mitarbeiter zu erbringen. Doch die grundsätzliche Rechtsunsicherheit bleibt. Verbände erhöhen nun den Druck auf die Politik und Behörden wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Sie fordern klare, praxisnahe Leitlinien, die zwischen risikoreicher Asbestsanierung und geringfügigen Instandhaltungsarbeiten unterscheiden. Ohne solche Klarstellungen steht dem deutschen Malerhandwerk eine Phase erheblicher operativer und rechtlicher Herausforderungen bevor – und der gesamten Bausanierung ein gefährlicher Flaschenhals.

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