Asbest-Grenzwerte, PSA-Schulungen

Asbest-Grenzwerte verschärfen PSA-Schulungen in Deutschland

27.12.2025 - 19:22:12

Eine aktualisierte Gefahrstoffverordnung senkt die Grenzwerte für Asbelastung und erweitert die Pflicht zur Fachkunde für CSA-Träger. Sicherheitsunterweisungen müssen sofort angepasst werden.

Ab sofort gelten in Deutschland strengere Regeln für den Umgang mit Asbest. Die neue Gefahrstoffverordnung verlangt aktualisierte Fachkunde für Träger von Chemikalienschutzanzügen.

Die letzte Arbeitswoche des Jahres 2025 endet mit einer wichtigen Neuerung für den Arbeitsschutz. Seit dem 21. Dezember gelten in Deutschland verschärfte Vorschriften für Asbest. Grund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2668 in nationales Recht. Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) senkt die Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz deutlich. Für Sicherheitsfachkräfte bedeutet das: Sie müssen ihre Unterweisungspläne für Chemikalienschutzanzüge (CSA) sofort anpassen.

EU-Frist löst sofortige Anpassungspflicht aus

Die EU-Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 21. Dezember umsetzen. In Deutschland reagierte der Bundesrat bereits Ende November mit der notwendigen Gesetzesänderung. Während im Dezember 2024 noch das neue Ampel-Modell für krebserregende Stoffe im Fokus stand, dreht sich die aktuelle Änderung ganz um Asbest.

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Der zentrale Punkt: Der Anwendungsbereich der erforderlichen Sachkunde wurde ausgeweitet. Sie ist nun nicht mehr nur für umfangreiche Abbrucharbeiten nötig, sondern auch für einen breiteren Bereich von Instandhaltungsaufarbeiten, bei denen Asbest vorkommen kann. Das betrifft direkt die Fachkunde-Unterweisung für CSA, da sich die Risikobewertung für viele Tätigkeiten geändert hat.

Strengere Anforderungen an die CSA-Fachkunde

Herzstück der Neuregelung ist die erweiterte Pflicht zur Sachkunde nach § 25 GefStoffV. Für Mitarbeiter, die CSA der Kategorie III tragen – typischerweise beim Asbestabbau und Umgang mit hochriskanten Stoffen – wird die Schulung nun anspruchsvoller. Die Unterweisung muss die neuen, niedrigeren Grenzwerte und die daraus resultierenden Dekontaminationsverfahren abdecken.

Die DGUV Regel 112-189 schreibt für PSA der Kategorie III bereits praktische Übungen vor. Sicherheitsexperten betonen jedoch, dass der Inhalt dieser Übungen jetzt die strengeren Schwarz-Weiß-Bereich-Trennungen und Protokolle widerspiegeln muss. Schulungsmodule aus dem Frühjahr 2025 könnten bereits veraltet sein, wenn sie die neue Risikobewertung nicht berücksichtigen.

Ein Jahr Ampel-Modell: Bilanz und Ausblick

Die Asbest-Novelle baut auf den strukturellen Änderungen des Ampel-Modells auf, das seit Dezember 2024 in der GefStoffV verankert ist. Nach einem Jahr Praxisberichten Sicherheitsberater von einer stabilen Umsetzung. Das Modell unterteilt das Risiko in niedrig (grün), mittel (gelb) und hoch (rot).

Für viele Unternehmen bedeutete der Wechsel von einer „gelben“ in eine „rote“ Risikozone bereits 2025 ein Upgrade ihrer CSA-Ausstattung – von Partikel-Schutz (Typ 5/6) zu gasdichten Anzügen (Typ 3/4). Die jetzige Anpassung bei Asbest verschärft die Kriterien für eine „rote“ Hochrisikozone weiter. Die Folge: Hochwertige CSA müssen künftig noch häufiger zum Einsatz kommen.

Digitale Dokumentation erleichtert Nachweis

Ein weiterer Faktor, der die CSA-Schulung beeinflusst, ist die digitale Dokumentation. Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vom 1. Januar 2025 können Arbeitgeber viele Nachweise in Textform – also auch digital – führen. Das gilt auch für den Nachweis von Sicherheitsunterweisungen und dem Erwerb der Fachkunde.

Rechtsexperten weisen zum Jahresende darauf hin, dass diese digitalen Aufzeichnungen nun audit-sicher sein müssen. Unternehmen wird geraten, in ihren Trainingsprotokollen explizit auf die neue GefStoffV-Novelle zu verweisen. So können sie die sofortige Compliance mit den Dezember-Änderungen nachweisen.

Was Sicherheitsverantwortliche jetzt tun müssen

Der Fokus im ersten Quartal 2026 wird auf der praktischen Durchsetzung der neuen Grenzwerte liegen. Verbände wie der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hatten bereits auf einen erhöhten Meldeaufwand hingewiesen.

Für Sicherheitsfachkräfte ist die Priorität bis Januar klar: Sie müssen sicherstellen, dass alle CSA-Nutzer, die in potenziell asbestbelasteten Umgebungen arbeiten, eine aktualisierte Fachkunde-Unterweisung erhalten haben. Diese muss die neuen gesetzlichen Grenzwerte abdecken. Wer seine Schulungsprotokolle nicht aktualisiert, riskiert Haftungsfragen unter den jetzt geltenden, verschärften Vorschriften.

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