ArbSchKG 2026: Kabel auf dem Boden werden zum Prüfschwerpunkt
28.12.2025 - 15:14:12Ab Januar 2026 verschärfen neue Gesetze die Kontrollen für Betriebe. Besonderes Augenmerk liegt auf frei verlegten Kabeln, die strengeren Bewertungen unterliegen und zu Bußgeldern führen können.
Ab dem 1. Januar 2026 droht deutschen Unternehmen eine verschärfte Kontrollwelle. Grund ist die verschärfte Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG), die eine Mindestprüfquote von 5 Prozent aller Betriebe pro Jahr vorschreibt. Ein besonderes Augenmerk der Prüfer liegt auf frei verlegten Maschinenzuleitungen – ein oft unterschätzter Risikofaktor.
Die neue Prüfrealität: Proaktiv statt reaktiv
Die Meldungen vom 28. Dezember markieren einen Paradigmenwechsel. Künftig müssen die Landesbehörden systematisch und präventiv kontrollieren, nicht erst nach einem Unfall. Kern jeder Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie muss nicht nur vorliegen, sondern auch “gewissenhaft und fachkundig” durchgeführt worden sein. Das stellt Unternehmen vor enorme Dokumentationspflichten für jede Anlage, inklusive der oft stiefmütterlich behandelten Verkabelung.
Der Druck auf die Betriebe steigt damit erheblich. Provisorische Lösungen, wie quer über Verkehrswege gelegte Kabel, werden den neuen Maßstäben kaum noch standhalten. Die Lücke zwischen Papierform und Werkstatttag soll geschlossen werden.
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Der unterschätzte Gefahrenherd: Frei verlegte Leitungen
Was genau sind “frei verlegte Maschinenzuleitungen”? Es handelt sich um Strom-, Daten- oder Hydraulikleitungen, die nicht fest in Kanälen oder auf Kabelbrücken verlegt sind. Zwar sind sie für flexible Fertigungszellen oft nötig, bergen aber zwei Hauptrisiken, die 2026 zu Bußgeldern führen können:
- Mechanische Beschädigung: Freiliegende Kabel sind anfällig für Quetschungen durch Gabelstapler, Abrieb durch Fußgängerverkehr und Kontakt mit Kühlschmierstoffen.
- Stolperfallen: Lose Kabel gehören laut DGUV-Statistiken nach wie vor zu den häufigsten Ursachen für meldepflichtige Arbeitsunfälle.
Das Problem: Viele bestehende Gefährdungsbeurteilungen stufen solche Provisorien als “temporär” oder “geringes Risiko” ein. Bei der neuen Prüfquote von 5 Prozent werden die Behörden diese Einstufung jedoch kritisch hinterfragen. Sie verlangen den Nachweis, dass die Schutzmaßnahmen – etwa durch spezielle Kabelbrücken – einer festen Installation gleichwertig sind.
Die verschärfte TRBS 1201: Der Blick in die Zukunft
Die Dringlichkeit wird durch eine weitere Neuerung verstärkt: die im November 2025 in Kraft getretene Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201. Sie verschärft die Definition eines “Mangels” erheblich.
Nach dem neuen Punkt 4.5 reicht es nicht mehr aus, dass ein Kabel zum Zeitpunkt der Prüfung sicher ist. Stattdessen muss eine vorausschauende Bewertung erfolgen. Erkennt ein Prüfer oder eine befähigte Person, dass eine frei verlegte Leitung bis zur nächsten turnusmäßigen Prüfung wahrscheinlich nicht sicher bleibt – etwa wegen sichtbaren Verschleißes –, muss dies sofort als Mangel gewertet werden.
Das schafft eine Falle für die Praxis: Ein Kabel mag heute noch elektrisch intakt sein. Liegt es jedoch ungeschützt in einer Staplergasse, muss es durch die TRBS-1201-Logik durchfallen, da seine Sicherheit für die kommenden zwölf Monate nicht gewährleistet ist.
Experten warnen: “Laissez-faire” ist vorbei
Die Kombination aus höherer Kontrolldichte (ArbSchKG) und strengerer Technikregel (TRBS 1201) schafft für 2026 eine neue Haftungslage. Rechtsexperten sind sich einig: Die Zeit lascher Kabelführung ist vorbei.
“Die Tage, an denen man ein Kabel mit Klebeband auf dem Boden fixierte und es für sicher erklärte, sind gezählt”, so ein Sicherheitsberater. “Bei einer Quote von 5 Prozent ist die Wahrscheinlichkeit einer externen Prüfung explodiert. Sieht ein Kontrolleur eine frei verlegte Leitung, die nicht explizit in der Gefährdungsbeurteilung bewertet wurde, ist das eine sofortige rote Karte für das gesamte Sicherheitskonzept.”
Berichte deuten zudem an, dass die neuen Kontrollen auch die Sicherheit von Leiharbeitern und Fremdfirmen stärker in den Fokus rücken. Diese Personengruppen sind besonders von schlecht gemanagter Infrastruktur wie loser Verkabelung betroffen.
Handlungsempfehlungen für Betriebe
Angesichts der Frist zum 1. Januar 2026 raten Experten zu sofortigen Maßnahmen:
- Bestandsaufnahme: Begehen Sie alle Produktionsbereiche und identifizieren Sie jede frei verlegte Zuleitung.
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Dokumentieren Sie explizit, warum die Leitung frei verlegt ist und welche kompensatorischen Schutzmaßnahmen (Kabelschutztunnel, auffällige Markierung, FI-Schutz) getroffen wurden.
- Die “TRBS-1201-Prognose” anwenden: Fragen Sie sich, ob das Kabel das nächste Betriebsjahr unbeschadet überstehen wird. Wenn nein, muss es ersetzt oder dauerhaft gesichert werden.
Die Botschaft der aktuellen Meldungen ist eindeutig: 2026 wird zum Jahr der Durchsetzung. Für die deutsche Industrie ist es keine Frage der Praxis mehr, sondern der rechtlichen Notwendigkeit, jedes noch so unscheinbare Kabel in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen.
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