Arbeitszeitreform scheitert vor Jahreswechsel
28.12.2025 - 02:10:12Die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes ist 2025 nicht umgesetzt worden. Das Scheitern der Reform führt zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und verschiebt moderne Arbeitsmodelle.
Die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes ist 2025 nicht mehr gekommen. Die Bundesregierung konnte sich nicht auf ein Reformpaket einigen, das längere Freizeitblöcke ermöglichen sollte. Damit bleiben starre Regelungen wie der Acht-Stunden-Tag vorerst erhalten.
Stillstand statt Flexibilisierung
Der zentrale Streitpunkt war der geplante Systemwechsel bei der Höchstarbeitszeit. Die Regierung wollte die tägliche Obergrenze von acht Stunden aufweichen und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden einführen. Das Modell versprach mehr Flexibilität: Wer an vier Tagen bis zu zwölf Stunden arbeitet, könnte drei Tage am Stück frei haben.
Doch der Widerstand war zu groß. Gewerkschaften und Arbeitsmediziner wie das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) warnten vor den gesundheitlichen Risiken überlanger Arbeitstage. Kritiker befürchteten höhere Belastung statt mehr Erholung. Da keine Einigung über konkrete Schutzmechanismen erzielt wurde, blieb das Vorhaben in der letzten Bundesratssitzung am 19. Dezember außen vor.
Rechtsunsicherheit für Personalabteilungen
Das Scheitern der Reform sorgt für erhebliche Unsicherheit in den Unternehmen. Viele Firmen hatten bereits interne Modelle vorbereitet, um mit flexiblen Freizeitkonten neue Mitarbeiter zu gewinnen. Ohne die gesetzliche Neuregelung bewegen sich solche Pläne jedoch in einer rechtlichen Grauzone.
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- Die geltende Rechtslage schreibt weiterhin den Acht-Stunden-Tag als Norm vor.
- HR-Softwareanbieter müssen ihre Systeme nun vorerst wieder an die alten Vorgaben anpassen.
- Onboarding-Konzepte, die mit einer “Vier-Tage-Woche bei Vollzeit” werben, bedeuten ohne Reform einen hohen bürokratischen Aufwand.
Die Renaissance der starren Zeiterfassung
Ein weiterer Rückschlag für flexible Modelle ist die unveränderte Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung. Die strengen Vorgaben zur Dokumentation gelten unvermindert fort. Anstatt auf Vertrauensarbeitszeit zu setzen, müssen Unternehmen weiterhin Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit genau protokollieren.
Branchenbeobachter sehen darin eine paradoxe Entwicklung: Die starren Erfassungspflichten, die eigentlich dem Schutz dienen sollen, werden zur Hürde für moderne Work-Life-Blending-Konzepte. Solange der Gesetzgeber keine neuen, rechtssicheren Modelle definiert, bleibt die strikte Trennung von Arbeit und Freizeit der Standard.
Droht Deutschland der Anschluss?
Im europäischen Vergleich könnte Deutschland durch die Verzögerung den Anschluss bei modernen Arbeitszeitmodellen verlieren. Andere EU-Staaten haben bereits gesetzliche Rahmenbedingungen für die Vier-Tage-Woche oder das “Recht auf Nichterreichbarkeit” geschaffen.
Wirtschaftsverbände wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hatten die Reform als notwendig bezeichnet, um auf volatile Auftragslagen reagieren zu können. Sie sehen in der Flexibilisierung auch einen Vorteil für Arbeitnehmer, ihre Freizeit “am Stück” zu optimieren. Arbeitsrechtler betonen hingegen, dass jede Verdichtung der Arbeit langfristig die Produktivität gefährden könnte.
Was kommt 2026?
Der Blick richtet sich nun auf das Frühjahr 2026. Politische Beobachter erwarten einen neuen Kompromissvorschlag frühestens im zweiten Quartal. Dieser soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit als Option einführen, sie aber an strengere Kriterien für Betriebsvereinbarungen knüpfen.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Gestaltung der eigenen Freizeit bleibt vorerst reine Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. Echte gesetzliche Impulse für innovative Modelle sind erst weit im Jahr 2026 zu erwarten.
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