Arbeitszeitreform: Betriebsräte erhalten Vetorecht bei flexibler Woche
22.12.2025 - 00:30:12
Die Bundesregierung hat die größte Arbeitszeitreform seit Jahrzehnten beschlossen. Kern ist ein Vetorecht der Betriebsräte bei der Einführung neuer, flexibler Wochenmodelle.
BERLIN – Nach monatelangem Ringen hat die Ampel-Koalition einen Durchbruch erzielt. Künftig soll in Deutschland nicht mehr der Acht-Stunden-Tag, sondern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Mittel gelten. Das ermöglicht Modelle wie die Vier-Tage-Woche. Doch die entscheidende Macht liegt künftig bei den Betriebsräten: Sie erhalten ein erweitertes Mitbestimmungsrecht und können die Einführung flexibler Schichtpläne im Betrieb blockieren.
Die Reform des Arbeitszeitgesetzes, die 2026 in Kraft treten soll, stellt die Arbeitswelt auf den Kopf. Bisher galt eine starre tägliche Obergrenze von acht Stunden, die auf zehn verlängert werden konnte. Künftig zählt der wöchentliche Schnitt von 48 Stunden.
Damit werden Arbeitsmuster legal, die bisher kaum umsetzbar waren – etwa vier Arbeitstage à zwölf Stunden. Die Regierung sieht darin eine überfällige Modernisierung. „Wir passen das deutsche Arbeitsrecht der Realität des 21. Jahrhunderts an“, hieß es aus Regierungskreisen. „Die Flexibilität darf aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten gehen.“
Passend zum Thema elektronische Zeiterfassung – die Reform verlangt jetzt nachvollziehbare Erfassung von Beginn, Ende und Arbeitsdauer. Unser kostenloses E‑Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Arbeitszeiterfassung rechtssicher umsetzen, inkl. einsatzbereiter Mustervorlagen für Stundenzettel sowie konkreten Hinweisen zu Pausen- und Ruhezeiten. Ideal für Personaler, Führungskräfte und Betriebsräte, die neue flexible Wochenmodelle gesetzeskonform begleiten müssen. Plus: Praxistipps, wie Sie Bußgelder vermeiden und verschiedene digitale Systeme vergleichen. Jetzt kostenloses E-Book zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Das Vetorecht der Betriebsräte
Der Kern der Einigung ist die gestärkte Mitbestimmung. Arbeitgeber können die neuen „Flexible-Week“-Modelle nicht mehr im Alleingang einführen. Für jede Abweichung vom alten Tageslimit ist eine ausdrückliche Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nötig.
Rechtsexperten sprechen von einem echten Initiativ- und Vetorecht. Lehnt ein Betriebsrat einen Vier-Tage-Plan mit längeren Tagen ab, kann der Arbeitgeber ihn nicht durchsetzen. Im Zweifel gelten dann wieder die alten täglichen Grenzen.
Diese Regelung beantwortet Kritik von Gewerkschaften und der Hans-Böckler-Stiftung. Sie hatten vor einer „Entgrenzung“ der Arbeit und übermäßiger Belastung gewarnt. Die Verankerung in der Mitbestimmung soll sicherstellen, dass Flexibilität immer lokal und unter Berücksichtigung der konkreten Belastung ausgehandelt wird.
Elektronische Zeiterfassung als Voraussetzung
Die neue Flexibilität ist untrennbar mit der verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung verbunden. Nach einer Reihe von Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in den Jahren 2024 und 2025 müssen Unternehmen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit bereits jetzt zuverlässig dokumentieren.
Die Reform schreibt diese Pflicht nun gesetzlich fest. Eine „flexible Woche“ ist nur zulässig, wenn ein elektronisches System die Einhaltung der 48-Stunden-Obergrenze überwacht. Damit soll verhindert werden, dass das Modell der Vertrauensarbeitszeit zu unbezahlten Überstunden führt.
Geteilte Reaktionen aus Wirtschaft und Gewerkschaften
Die Reaktionen auf die Ankündigung vom Sonntagabend fallen gemischt aus. Arbeitgeberverbände begrüßen den Abschied vom „starren Korsett“ des Acht-Stunden-Tags. Sie argumentieren, Unternehmen könnten so besser auf Auftragsspitzen reagieren. Einige Branchenvertreter zeigen sich jedoch besorgt: Das starke Mitbestimmungsrecht könne in Betrieben mit angespanntem Betriebsklima zu bürokratischen Hürden führen.
Die großen Gewerkschaften signalisieren vorsichtige Zustimmung. Die Garantie, dass flexible Modelle nicht von oben verordnet werden können, werten sie als großen Erfolg. „Flexibilität muss den Beschäftigten gehören, nicht nur den Arbeitgebern“, kommentierte ein Gewerkschaftsvertreter am Montagmorgen. Der Tausch längerer Tage gegen ein langes Wochenende sei bei vielen Arbeitnehmern beliebt – vorausgesetzt, er ist freiwillig und abgesichert.
Was kommt jetzt?
Der Gesetzentwurf soll im Januar 2026 in den Bundestag eingebracht werden, eine Inkraftsetzung ist für Mitte des Jahres geplant. Für Personalabteilungen und Betriebsräte beginnen nun entscheidende Monate der Vorbereitung. Sie müssen Betriebsvereinbarungen aushandeln, die die „Korridore“ der neuen Flexibilität definieren.
Unternehmen ohne Betriebsrat stehen vor einer besonderen Herausforderung. Das Gesetz sieht für nicht mitbestimmte Firmen offenbar alternative Beteiligungsverfahren vor, um die flexiblen Modelle nutzen zu können. Die Details müssen aber noch im parlamentarischen Verfahren geklärt werden.
Die Debatte verlagert sich nun in den Bundestag. Im Fokus wird eine praktische Frage stehen: Wird das „wöchentliche Maximum“ zum Einfallstor für eine permanente 48-Stunden-Woche? Oder schafft es tatsächlich mehr individuell gestaltbare Work-Life-Balance?
PS: Eine Vier-Tage-Woche funktioniert nur mit verlässlicher Zeiterfassung. Dieses Gratis-E‑Book liefert Checklisten, rechtssichere Vorlagen und Praxisbeispiele, mit denen Betriebsrat und Personalabteilung flexible Schichtmodelle verhandeln und dokumentieren können. Ob elektronische Stempeluhr oder digitale Erfassungslösung – die Anleitung zeigt, worauf Aufsichtsbehörden achten und wie Sie Mitarbeiterrechte schützen. Perfekt, um die neuen Mitbestimmungsregeln handhabbar zu machen. Arbeitszeiterfassung-Guide jetzt gratis anfordern

