Arbeitsschutz: Sicherheitsbeauftragte bald nur noch ab 50 Mitarbeitern?
09.02.2026 - 10:01:11Die Bundesregierung will die Schwelle für die Pflichtbestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte anheben. Diese zentrale Maßnahme des „Sofortprogramms Bürokratieabbau im Arbeitsschutz“ spaltet Wirtschaft und Gewerkschaften. Während die einen von einer notwendigen Entlastung für den Mittelstand sprechen, warnen die anderen vor gefährlichen Lücken im Gesundheitsschutz.
Entlastung für den Mittelstand oder Risiko für die Belegschaft?
Im Kern geht es um einen klassischen Interessenkonflikt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) argumentiert mit der Bürokratiebelastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bisher schreibt § 22 SGB VII zusammen mit der DGUV Vorschrift 1 vor, dass Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen müssen. Diese ehrenamtliche Rolle soll künftig erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend werden.
Die geplante Gesetzesänderung, die das Kabinett Ende 2025 auf den Weg brachte, hätte massive Auswirkungen. Laut Regierungsprognosen würden bundesweit rund 123.000 Stellen für Sicherheitsbeauftragte wegfallen. Zusammen mit der Abschaffung der Pflicht für Druckluftbeauftragte rechnet das BMAS mit jährlichen Einsparungen von etwa 135 Millionen Euro für die Wirtschaft.
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Scharfe Kritik von Gewerkschaften und Unfallversicherung
Die Reaktionen fallen erwartbar heftig aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) laufen Sturm gegen die Pläne. Sie sehen darin einen Sparkurs auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten. Sicherheitsexperten betonen die unersetzbare Rolle der Beauftragten: Als Kollegen vor Ort sind sie oft die ersten, die Gefahren erkennen, und fördern eine Präventionskultur, die externe Berater nicht leisten können.
„Das ist eine falsche Prioritätensetzung“, kritisiert ein Gewerkschaftsvertreter. Die Befürchtung: In Betrieben mit 20 bis 49 Mitarbeitern könnten Unfallzahlen steigen. Die vermeintlichen Einsparungen würden dann durch höhere Reha-Kosten und Ausfalltage schnell aufgefressen. Die DGUV verweist darauf, dass Sicherheitsbeauftragte gerade in kleineren Einheiten mit begrenzter Führungsspanne essenzielle Multiplikatoren für den Arbeitsschutz sind.
Wirtschaft begrüßt Bürokratieabbau
Auf der anderen Seite begrüßen vor allem Handwerks- und Mittelstandsverbände die Initiative. Für Betriebe in dieser Größenordnung stelle die formale Bestellung und Schulung eines Sicherheitsbeauftragten oft eine bürokratische Hürde dar, die im Verhältnis zum praktischen Nutzen nicht stehe. Die direkte Verantwortung der Führungskraft sei hier effektiver.
Die geplante Anhebung der Pflichtschwelle ist Teil eines Trends. Erst zum 1. Januar 2026 ist eine überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten, die die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren regelt. Sie bietet kleineren Unternehmen bereits mehr Flexibilität. Die Erhöhung der Schwelle für Sicherheitsbeauftragte auf 50 erscheint aus Regierungssicht als logische Fortsetzung dieser Deregulierung, um verschiedene Schwellenwerte im Arbeitsschutz anzugleichen.
Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?
Für Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten beginnt eine Phase der Unsicherheit. Der Gesetzgebungsprozess soll im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein, die neuen Regeln könnten in der zweiten Jahreshälfte wirksam werden. Bis dahin gilt unverändert die Pflicht ab 20 Mitarbeitern.
Sicherheitsberater raten Unternehmen jedoch, nicht voreilig zu handeln. Bevor die Rolle des Sicherheitsbeauftragten abgeschafft wird, sollte das betriebsspezifische Risikoprofil genau analysiert werden. Viele Betriebe dürften die Position freiwillig weiterführen, um Kontinuität in ihrem Arbeitsschutzmanagement zu wahren. Die zentrale Frage bleibt: Spart man hier wirklich – oder verlagert man die Kosten nur auf die Gesundheit der Belegschaft?
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