Arbeitsrecht: Neue Urteile zwingen HR zu Compliance-Offensive
02.02.2026 - 12:01:12Deutsche Personalabteilungen müssen ihre Vergütungsstrukturen und Richtlinien sofort überprüfen. Grund sind bahnbrechende Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und die bevorstehende nationale Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie. Experten raten zu umfassenden Selbstaudits.
BAG-Urteil kippt Praxis bei Gehaltserhöhungen
Ein BAG-Urteil hat die Vergütungspraxis vieler Unternehmen auf den Kopf gestellt. Das Gericht entschied Ende Januar 2026, dass Gehaltserhöhungen nur für neue Verträge bei gleichzeitiger Aussparung bestehender Mitarbeiter gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Eine pauschale Rechtfertigung über die Vertragsfreiheit akzeptierten die Richter nicht.
Laut einer Analyse von Haufe vom 2. Februar 2026 bedeutet das: Wendet ein Unternehmen ein allgemeines Prinzip wie eine Inflationsanpassung an, muss dies für alle gelten. Die Entscheidung zwingt Firmen zur sofortigen Überprüfung ihrer Gehaltsstrukturen. Wer systematische Unterschiede zwischen neuen und langjährigen Mitarbeitern nicht beseitigt, riskiert rückwirkende Lohnklagen.
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EU-Transparenzrichtlinie: Die Probe vor dem Gesetz
Während das BAG bestehende Regeln verschärft, steht ein weiterer großer Wandel bevor. Das Bundesfamilienministerium will noch im Februar 2026 den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Pay-Transparency-Directive vorlegen.
Die Richtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht gegossen sein muss, verpflichtet Unternehmen mit über 100 Beschäftigten zur Berichterstattung über den Gender Pay Gap. Liegt eine unbereinigte Lücke von fünf Prozent oder mehr vor, folgt eine verpflichtende gemeinsame Entgeltprüfung.
Unternehmen wie WTW und Baker McKenzie berichten von einem Anstieg freiwilliger „Probeläufe“. Firmen nutzen die Zeit vor der gesetzlichen Pflicht, um unbereinigte Gehaltslücken intern zu identifizieren und in der Frühjahrsrunde 2026 anzupassen. Im Fokus stehen dabei Kennzahlen wie der unbereinigte Gender Pay Gap, die Geschlechterverteilung in den oberen Gehaltsquartilen und die Definition von Vergleichsgruppen.
Minijobs: Die gefährliche 43,3-Stunden-Falle
Neben der strategischen Entgeltgleichheit erfordern auch operative Änderungen Aufmerksamkeit. Seit dem 1. Januar 2026 gelten ein Mindestlohn von 13,90 Euro und eine Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich.
Hier lauert die „43,3-Stunden-Falle“: Ein Minijobber zum Mindestlohn darf maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Wird diese Grenze auch nur geringfügig überschritten, kann eine Betriebsprüfung des Zolls die volle Sozialversicherungspflicht auslösen. Experten raten zu automatischen Warnsystemen in der Zeiterfassung, die Manager alarmieren, bevor die Grenze erreicht ist.
BAG relativiert pauschales Kopftuchverbot
In einer weiteren Entscheidung vom 29. Januar 2026 positionierte sich das BAG zum Tragen religiöser Symbole. Das Gericht urteilte, ein pauschales Kopftuchverbot für Sicherheitspersonal sei unverhältnismäßig, wenn keine konkrete Gefahr für Neutralität oder Sicherheit bestehe.
Diese nuancenreiche Rechtsprechung bedeutet: Pauschale „Neutralitätsregeln“ in Betriebsvereinbarungen könnten vor Gericht nicht mehr standhalten. Personalverantwortliche sollten ihre Kleiderordnungen und Diversitätsrichtlinien überarbeiten und starre Verbote durch Einzelfallprüfungen ersetzen.
Ausblick: HR wird zum Risikomanagement-Zentrum
Der Druck aus Rechtsprechung und Gesetzgebung verwandelt die Personalabteilung von einer Verwaltungs- zu einer Risikomanagement-Funktion. Bis zum dritten Quartal 2026, wenn das Transparenzgesetz voraussichtlich voll wirksam ist, wird die Fähigkeit, sofort „auditfähige“ Daten liefern zu können, zum Standard gehören.
Beobachter prognostizieren einen Boom für HR-Controlling-Software. Im Mittelpunkt stehen dann keine simplen Personalstatistiken mehr, sondern komplexe Compliance-Dashboards, die Entgeltgleichheit, Arbeitszeitgrenzen und Vertragsparität in Echtzeit überwachen. Die Botschaft ist klar: Die Ära undurchsichtiger Gehälter und blinden Vertrauens in die Compliance ist vorbei. Wer sich heute nicht selbst prüft, könnte morgen vor Gericht landen.
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