Arbeitsrecht, Kampf

Arbeitsrecht: Kampf um das „Recht auf Abschalten“ eskaliert

08.01.2026 - 05:01:12

Fast die Hälfte der Angestellten war im Urlaub erreichbar. Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, während sich Arbeitgeber und Gewerkschaften über Regeln zur Nichterreichbarkeit und Krankschreibungen streiten.

Die Bundesregierung steht unter Druck, endlich klare Regeln für die digitale Erreichbarkeit nach Feierabend zu schaffen. Neue Daten zeigen: Fast die Hälfte der Büroangestellten war in den Weihnachtsferien für den Chef erreichbar. Gleichzeitig fordern Arbeitgeber schärfere Regeln bei Krankschreibungen – und stellen sich gegen starre Abschalt-Regeln.

Ferien? Für viele nur ein theoretischer Begriff

Wie sehr die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt, belegt eine aktuelle Studie. Demnach waren rund 43 Prozent der deutschen Büroangestellten auch in ihrem offiziellen Weihnachtsurlaub für Vorgesetzte oder Kollegen verfügbar. Diese „digitale Anbindung“ in der Freizeit ist rechtlich eine Grauzone. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht 2022 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bekräftigt. Ein konkretes „Recht auf Nichterreichbarkeit“ – wie es Frankreich oder Australien kennen – fehlt in Deutschland aber bis heute.

Rechtsexperten warnen: Ohne klare gesetzliche Schranken bleibt der gesetzliche Erholungsanspruch oft nur Theorie. Viele Beschäftigte fühlen einen stillen Druck, auch nach Dienstschluss Mails zu checken oder Anrufe entgegenzunehmen. „Die digitale Realität widerspricht hier oft dem Gesetz“, so ein Arbeitsrechtler.

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Konfrontation zum Jahresauftakt: DGB und BDA liefern sich Schlagabtausch

Die Stimmung für die anstehende Reform des Arbeitszeitgesetzes ist angespannt. Die Sozialpartner starteten mit harschen Forderungen ins neue Jahr.

Am 6. Januar konterte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scharf die aktuelle Debatte um Krankenstände. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel nannte die Diskussion, die unter anderem von CSU-Chef Markus Söder befeuert wurde, eine „Nebelkerze“. Sie lenke von den eigentlichen Problemen wie der ständigen Erreichbarkeit ab.

Dies war eine direkte Reaktion auf den Vorstoß der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vom 1. Januar. BDA-Präsident Rainer Dulger forderte eine grundlegende Reform der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Die aktuellen Regeln belasteten die Unternehmen zu stark.

Dieser konfrontative Auftakt lässt für die Verhandlungen über das „Recht auf Abschalten“ nichts Gutes ahnen. Die Arbeitgeber sehen darin oft ein starres bürokratisches Hindernis, das die nötige Flexibilität in der digitalen Wirtschaft behindere.

Warten auf den Entwurf zur „Stechuhr 2.0“

Im Zentrum des Streits steht die Reform des Arbeitszeitgesetzes, auch „Stechuhr 2.0“ genannt. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum Jahresbeginn wird das Bundesarbeitsministerium den Fokus nun auf dieses Projekt legen.

Rechtsexperten rechnen mit einem ersten Gesetzentwurf bereits im Januar oder Februar 2026. Die Reform soll das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gesetzlich festschreiben und die elektronische Erfassung der Arbeitszeit zur Pflicht machen.

Die entscheidende Frage ist: Wird dieser Entwurf auch ein verbrieftes „Recht auf Abschalten“ enthalten? Der DGB fordert dies seit langem. Die Bundesregierung zeigte sich bisher zurückhaltend. Beobachter erwarten einen Kompromiss: Während die Zeiterfassung verpflichtend werden soll, könnte die konkrete Ausgestaltung der „Nichterreichbarkeit“ den Tarifpartnern in den Betrieben und Branchen überlassen bleiben. Eine pauschale gesetzliche Sperre für dienstliche Kommunikation nach Feierabend ist damit unwahrscheinlich.

Was kommt auf Unternehmen zu?

Für Unternehmen bleibt der Rat von Anwälten klar: Der Trend geht zu mehr Regulierung und strengerer Einhaltung. Arbeitgeber sollten ihre Kommunikationsrichtlinien überprüfen, noch bevor das neue Gesetz kommt. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit darf nicht in eine grenzenlose Verfügbarkeit umschlagen – eine Praxis, die von Gerichten zunehmend geahndet wird.

Mit dem Ende der Weihnachtsferien und dem Start ins politische Berliner Jahr 2026 ist das „Recht auf Abschalten“ vom theoretischen Diskussionspunkt zu einer dringenden gesetzgeberischen Aufgabe geworden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein Ausgleich zwischen der Flexibilität der Digitalwirtschaft und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten gelingt.

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