Arbeitsrecht: Gerichte verschärfen formale Hürden für Kündigungen
07.02.2026 - 04:53:12Deutsche Arbeitgeber müssen bei Kündigungen und Massenentlassungen immer akribischer vorgehen. Zwei aktuelle Urteile unterstreichen: Formale Fehler können teuer werden.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat kürzlich eine als „Gender-Kündigung“ bekannt gewordene Entlassung für unwirksam erklärt. Die betroffene Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) war gekündigt worden, weil sie sich weigerte, eine interne Anweisung in geschlechtergerechter Sprache zu verfassen.
Doch das Gericht kippte die Kündigung nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Die Richter stellten klar, dass das Verfassen dieser speziellen Anweisung nicht zu den Kernaufgaben der Strahlenschutzbeauftragten gehörte. Dem Arbeitgeber fehlte es an einer rechtssicheren Grundlage für die konkrete Weisung. Ohne diese war die Weigerung der Mitarbeiterin kein Pflichtverstoß, der eine Kündigung rechtfertigen könnte.
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Ein Lehrstück in formaler Korrektheit
Das Hamburger Urteil ist ein Musterbeispiel für die hohen Anforderungen im deutschen Kündigungsschutzrecht. Es zeigt: Selbst inhaltlich nachvollziehbare Anordnungen des Chefs müssen auf einer rechtlich wasserdichten Basis stehen. Bevor es zu Abmahnungen oder Kündigungen kommt, müssen Arbeitgeber prüfen: Steht die geforderte Leistung klar im Arbeitsvertrag, in der Stellenbeschreibung oder wurde sie wirksam delegiert?
Dieser Grundsatz gilt für den gesamten Trennungsprozess. Fehler bei der Betriebsratsanhörung, falsch berechnete Kündigungsfristen oder – wie hier – eine unklare Weisungsgrundlage können eine ansonsten berechtigte Kündigung zu Fall bringen. Für Unternehmen bedeutet das: Managemententscheidungen und interne Abläufe müssen sorgfältig dokumentiert und rechtlich abgesichert sein.
EuGH verschärft Regeln für Massenentlassungen
Parallel verschärft sich die Lage bei größeren Personalmaßnahmen. Die Nachwirkungen zweier wegweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Spätjahr 2025 beschäftigen weiterhin Experten. Eine aktuelle Analyse der Hans-Böckler-Stiftung unterstreicht die Tragweite.
Der EuGH hat die bisherige deutsche Rechtsprechung in zentralen Punkten korrigiert und Arbeitnehmerrechte gestärkt. Ein Kernpunkt: Die Anzeige einer geplanten Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit muss vollständig und fehlerfrei sein, bevor die Kündigungen ausgesprochen werden. Eine mangelhafte Anzeige kann nicht nachgebessert werden und macht alle darauf basierenden Kündigungen unwirksam. Die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) erwogene Möglichkeit einer bloßen Wirksamkeitsverschiebung ließ der EuGH nicht gelten.
Trend zu strengeren Schutzvorkehrungen
Die aktuellen Entwicklungen zeigen einen klaren Trend. Auf nationaler wie europäischer Ebene behandeln Gerichte formale Vorgaben nicht als lästige Bürokratie, sondern als wesentlichen Schutzmechanismus für Beschäftigte. Der Hamburger Fall entpuppt sich bei näherer Betrachtung weniger als Kulturkampf um Gendersprache, sondern vielmehr als klassischer Fall fehlerhafter Aufgabendelegation.
Die EuGH-Entscheidungen zementieren unterdessen, dass bei Restrukturierungen höchste Transparenz und Sorgfalt geboten sind. Für Unternehmen steigen damit der administrative Aufwand und das juristische Risiko. Jede Massenentlassung erfordert eine minutiöse Vorbereitung, bei der die Konsultation des Betriebsrats und die fehlerfreie Anzeige oberste Priorität haben.
Ausblick: Mehr Beratung, weniger Spielraum
Die Rechtsprechung wird die formalen Hürden voraussichtlich weiter hochhalten. Im Fall der „Gender-Kündigung“ bleibt abzuwarten, ob das BSH eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht einlegt. Unabhängig davon sollten Arbeitgeber ihre internen Richtlinien zu Sprachregelungen und Delegationsprozessen überprüfen.
Im Bereich der Massenentlassungen müssen deutsche Gerichte die strengen EuGH-Vorgaben nun in ihre Praxis umsetzen. Das wird zu weiteren Detailurteilen führen, die die Pflichten für Arbeitgeber konkretisieren. Personalabteilungen sind gut beraten, ihre Checklisten und Standardverfahren kontinuierlich an die neueste Rechtsprechung anzupassen. In der aktuellen Lage ist professioneller juristischer Rat oft kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
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