Arbeitsrecht 2026: Mindestlohn steigt, Lohntransparenz kommt
15.01.2026 - 04:52:11Das neue Jahr bringt massive Änderungen für deutsche Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Rentner. Höherer Mindestlohn, schärfere Transparenzregeln und neue Anreize für erfahrene Kräfte stellen Unternehmen vor große Herausforderungen.
Mindestlohn-Anstieg zieht Sozialversicherungs-Grenzen nach oben
Zum Jahreswechsel stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung hat direkte Konsequenzen: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs wurde auf 603 Euro angehoben. Auch die Mindestausbildungsvergütung und die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung wurden angepasst. Für die Pflegebranche sind ab Juli 2026 weitere, gestaffelte Mindestlohnerhöhungen geplant.
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EU zwingt zu mehr Gehaltstransparenz
Ein beherrschendes Thema ist die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland sein Gesetz massiv verschärfen. Die Neuregelung wird voraussichtlich erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte, eine Beweislastumkehr bei Diskriminierungsverdacht und neue Berichtspflichten für Firmen ab 100 Mitarbeitern bringen. Schon in Stellenausschreibungen muss künftig die Gehaltsspanne genannt werden.
Diese Entwicklung wird durch ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Oktober 2025 untermauert. Das Gericht stärkte den sogenannten „Paarvergleich“: Verdient eine Frau weniger als ein männlicher Kollege in gleicher Position, wird automatisch von einer Diskriminierung ausgegangen. Unternehmen müssen ihre Gehaltsstrukturen daher dringend überprüfen.
„Aktivrente“ soll Rentner im Job halten
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, schafft der Gesetzgeber neue Anreize für Arbeit im Rentenalter. Die sogenannte „Aktivrente“ erlaubt es Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Zudem wurde das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen für diese Personengruppe aufgehoben. Dies soll den Wiedereinstieg – besonders beim bisherigen Arbeitgeber – erleichtern. Personalabteilungen sollten nun aktiv auf ausscheidende erfahrene Mitarbeiter zugehen.
Proaktives Handeln wird für Firmen unerlässlich
Die Änderungen signalisieren einen tiefgreifenden Wandel, getrieben von europäischer Gesetzgebung und heimischem Arbeitskräftemangel. Eine rein reaktive Haltung reicht für Unternehmen nicht mehr aus. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt: Gerichte legen Regeln zunehmend arbeitnehmerfreundlich aus und verlagern die Beweislast auf die Arbeitgeber.
Unternehmen sind gefordert, ihre Gehaltsstrukturen proaktiv auf Diskriminierung zu prüfen und Vertragsmuster anzupassen. Nur so lassen sich kostspielige Nachzahlungen und rechtliche Risiken minimieren. Der erwartete Gesetzesentwurf zur Lohntransparenz im ersten Quartal 2026 und die anstehenden Betriebsratswahlen werden das Thema weiter befeuern.


