Arbeitsrecht 2026: Flexiblere Zeiten, mehr Schutz
09.01.2026 - 15:01:12Das neue Arbeitsjahr beginnt mit tiefgreifenden Reformen. Während der Mindestlohn steigt, stehen zwei große Gesetzesvorhaben im Fokus: eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und ein besserer Schutz bei Fehlgeburten.
Arbeitszeitgesetz: Wöchentliche Obergrenze statt starrem Acht-Stunden-Tag
Die größte Neuerung 2026 könnte die Reform des Arbeitszeitgesetzes werden. Die Bundesregierung plant, das starre Acht-Stunden-Tag-Modell durch eine flexiblere wöchentliche Obergrenze zu ersetzen. Der Kernvorschlag: Statt maximal acht Stunden pro Tag sollen künftig im Schnitt 48 Stunden pro Woche gelten.
Diese Flexibilität hat jedoch einen Preis: eine verpflichtende, elektronische Zeiterfassung für die meisten Unternehmen. Sie soll sicherstellen, dass die neuen wöchentlichen Grenzen eingehalten werden. Ein konkreter Gesetzentwurf wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Für Betriebsräte und Personalabteilungen wird dieses Thema in den kommenden Monaten oberste Priorität haben.
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Mutterschutz: Neuregelung bei Fehlgeburten bringt mehr Selbstbestimmung
Während die Arbeitszeitreform noch in Planung ist, gilt das „Neue Mutterschutzanpassungsgesetz“ bereits. Es schließt eine bedeutende Lücke und bietet schwangeren Frauen jetzt früheren Schutz.
Konkret gilt: Erleidet eine Frau nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, stehen ihr je nach Stadium gestaffelte Schutzfristen zu – von zwei Wochen bis zu acht Wochen. Die entscheidende Neuerung ist die Selbstbestimmung der Betroffenen. Im Gegensatz zum verpflichtenden Mutterschutz nach einer Geburt kann die Frau nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, wann sie zurück an den Arbeitsplatz möchte. Arbeitgeber müssen ihre Richtlinien nun anpassen und Führungskräfte für den sensiblen Umgang schulen.
Mindestlohn, Minijobs und Betriebsratswahlen
Neben diesen strukturellen Änderungen bringt 2026 auch konkrete finanzielle Anpassungen:
* Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde.
* Die Minijob-Grenze wurde dynamisch angepasst und liegt nun bei 603 Euro monatlich (vorher: 556 Euro).
Zudem ist 2026 ein „Super-Wahljahr“ für die betriebliche Mitbestimmung. Vom 1. März bis 31. Mai finden die regulären Betriebsratswahlen statt. Angesichts der Themen Arbeitszeitflexibilisierung und KI-Integration rechnen Gewerkschaften mit einer hohen Beteiligung.
Ebenfalls in Kraft getreten ist die „Aktivrente“. Rentner können nun zusätzlich zu ihrer Rente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das soll den Fachkräftemangel lindern, indem ältere Arbeitnehmer zum Verbleib im Job motiviert werden.
Ein Jahr zwischen Flexibilität und Schutz
Rechtsexperten sehen 2026 als Jahr des Übergangs. Die Modernisierung des Arbeitszeitrechts kommt den Bedürfnissen einer digitalen Wirtschaft entgegen. Der erweiterte Mutterschutz und der höhere Mindestlohn betonen dagegen den staatlichen Anspruch auf soziale Sicherheit.
Für Unternehmen ist die Agenda klar: Gehälter anpassen, sich auf die Betriebsratswahlen vorbereiten und die eigene Zeiterfassung überprüfen. Die Details der Arbeitszeitreform werden in den kommenden Wochen finalisiert. Firmen sollten die Ankündigungen des Bundesarbeitsministeriums daher genau verfolgen, um keine Compliance-Lücken zu riskieren.
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