Arbeitgeber, Pflichten

Arbeitgeber im April 2026: Neue Pflichten, mehr Bürokratie

09.04.2026 - 11:52:56 | boerse-global.de

Deutsche Firmen stehen vor umfassenden Anpassungen durch neue Sicherheitsgesetze, steigende Lohnkosten und geänderte Mitbestimmungsregeln. Die wichtigsten Änderungen betreffen KRITIS-Betreiber, den Pflegesektor und internationale Entsendungen.

Arbeitgeber im April 2026: Neue Pflichten, mehr Bürokratie - Foto: über boerse-global.de

Die deutsche Arbeitswelt steht vor einem Wendepunkt. Neue Sicherheitsgesetze und steigende soziale Standards zwingen Unternehmen zu umfassenden Anpassungen. Von der Klarstellung zum Wehrdienstgesetz bis zum neuen KRITIS-Dachgesetz – die Agenda für Personalabteilungen ist voll.

Wehrdienstgesetz: Erleichterung für Auslandseinsätze

Eine große Unsicherheit für international agierende Unternehmen ist vom Tisch. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius stellte klar: Männer zwischen 17 und 45 Jahren benötigen derzeit keine behördliche Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte. Die Regelung im modernisierten Wehrdienstgesetz, die seit Januar 2026 gilt, hatte dies zunächst nahegelegt.

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Die ursprüngliche Formulierung sah eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte über drei Monate vor – ein potenzielles Bürokratie-Hindernis für Firmen, die Fachkräfte ins Ausland entsenden. Das Verteidigungsministerium will noch diese Woche eine Verwaltungsvorschrift veröffentlichen, die diese Anforderung solange aussetzt, wie der Wehrdienst freiwillig bleibt. Juristen sehen darin die Rückkehr der Rechtssicherheit für Personalabteilungen. Die Genehmigung gilt damit als pauschal erteilt, es sei denn, es wird ein „Spannungsfall“ erklärt oder die Wehrpflicht wieder eingeführt.

KRITIS-Gesetz zwingt zu neuer Mitbestimmung

Ein weitaus größerer Brocken ist das am 17. März 2026 verabschiedete KRITIS-Dachgesetz. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen nicht nur ihre technische Sicherheit erhöhen, sondern auch umfassende Resilienzpläne erstellen. Diese sollen den Betrieb bei Cyberangriffen oder Extremwetter aufrechterhalten.

Für Arbeitgeber wird es hier besonders knifflig: Die Erstellung dieser Notfallpläne berührt direkt das Betriebsverfassungsgesetz. Paragraf 87 verpflichtet zur Mitbestimmung des Betriebsrats, sobald es um Änderungen von Arbeitszeiten, Bereitschaftsdiensten oder digitaler Überwachung geht – alles typische Bestandteile von Resilienzmaßnahmen.

Rechtsexperten raten betroffenen Unternehmen daher zu proaktiven Rahmenbetriebsvereinbarungen für Krisenszenarien. Darin kann der Handlungsspielraum des Arbeitgebers in Notfällen definiert werden. So lässt sich betriebliche Handlungsfähigkeit wahren, ohne die Mitbestimmungsrechte zu umgehen. Ein Spagat zwischen neuer gesetzlicher Pflicht zur „Betriebsbereitschaft“ und altem Arbeitsrecht.

Lohnkosten steigen weiter – besonders in der Pflege

Die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum Jahresbeginn zeigt bereits Wirkung. Vor allem saisonale Branchen wie die Landwirtschaft geraten unter finanziellen Druck. Obwohl Verbände eine Sonderregelung für Saisonarbeiter fordern, lehnt die Bundesregierung dies ab. Juristisch wäre ein reduzierter Satz zwar möglich, der politische Wille fehlt jedoch.

Zusätzlicher Druck kommt aus dem Pflegesektor. Ab dem 1. Juli 2026 steigen die branchenspezifischen Mindestlöhne erneut. Die Pflegekommission hat eine zweistufige Erhöhung beschlossen: Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 16,52 Euro, examinierte Pflegefachkräfte 17,80 Euro und spezialisierte Fachkräfte sogar 21,03 Euro. Das entspricht einem Plus von 2,6 Prozent.

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Pflegeeinrichtungen müssen ihre Gehaltssysteme und Vertragsmuster bis zur Sommer-Mitte anpassen. Zudem gilt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin die Sechste Pflege-Arbeitsbedingungenverordnung, die bis zu neun zusätzliche bezahlte freie Tage bei einer Fünf-Tage-Woche vorsieht.

Digitale Überwachung: Neue Tacho-Pflicht ab Juli

Für Logistik und Handwerksbetriebe mit internationalem Geschäft steht ein weiterer Pflichttermin ins Haus. Ab dem 1. Juli 2026 gelten die EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen – die Schwelle sinkt also von bisher 3,5 Tonnen. Betroffen sind damit unzählige kleinere Transporter und Servicefahrzeuge, die nun mit digitalen Fahrtenschreibern nachgerüstet werden müssen.

Doch es gibt Ausnahmen, die Kosten sparen können. Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen im Radius von 100 Kilometern um den Betriebssitz, wenn das Fahren nicht Haupttätigkeit ist. Die Werkverkehrsausnahme betrifft Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen ohne Entfernungslimit, solange der Transport rein betriebsintern erfolgt. Arbeitgeber müssen diese Fahrten genau dokumentieren, um die Ausnahmen nutzen zu können.

Ausblick: Weniger Probezeit, mehr Tariftreue

Die zweite Jahreshälfte 2026 und der Beginn von 2027 bringen weitere Neuerungen. Neben den Pflegelöhnen und der Tacho-Pflicht zum 1. Juli plant Brandenburg ein Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge nach Berliner Vorbild. Das würde neue Lohnstandards für Dienstleistungs- und Bauaufträge des Landes bedeuten.

Eine grundlegende Änderung steht zum 1. Januar 2027 an: Die Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz soll auf sechs Monate verkürzt werden. Das reduziert die Probezeit-Flexibilität für Arbeitgeber erheblich und macht sorgfältigere Einstellungsverfahren und frühere Leistungsbeurteilungen nötig.

Die laufenden Betriebsratswahlen bis Mai 2026 dürften die Themen Digitalisierung und Mitbestimmung weiter befeuern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt in seinem Wahlkampf auf Job-Sicherheit und Mitbestimmung in der digitalen Wirtschaft. Die Balance zwischen neuen Sicherheitspflichten und betrieblicher Effizienz bleibt die zentrale Herausforderung für deutsche Unternehmen.

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