Apotheken-Branche: Neue Tarife und schärfere Verträge 2026
14.01.2026 - 08:32:12Arbeitsverträge in Apotheken müssen 2026 präziser denn je. Eine Tariferhöhung und neue EU-Regeln zur Gehaltstransparenz zwingen Inhaber und Angestellte zum Handeln. Für Apotheker, PTA und PKA geht es um Klarheit und faire Bezahlung.
Seit dem 1. Januar gilt eine neue Stufe des Gehaltstarifvertrags. Sie bringt eine lineare Erhöhung von drei Prozent. Eine PTA im vierten Berufsjahr erhält damit monatlich 79 Euro mehr – ihr Gehalt steigt von 2.638 auf 2.717 Euro. Laut der Treuhand Hannover kostet diese Erhöhung eine durchschnittliche Apotheke rund 9.500 Euro im Jahr.
Die Tarifrunde zwischen Gewerkschaft ADEXA und Arbeitgeberverband ADA ist eine Antwort auf gestiegene Lebenshaltungskosten und den anhaltenden Fachkräftemangel. Gleichzeitig steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Für Boten oder Reinigungskräfte in Apotheken ist das relevant. Die klassischen Apothekenberufe verdienen tariflich bereits mehr. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist für 2027 geplant.
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Diese Klauseln gehören in jeden Apotheken-Vertrag
Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber unverzichtbar für Rechtssicherheit. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber ohnehin, die Kernbedingungen schriftlich festzuhalten. Experten raten zu vier zentralen Punkten:
1. Präzise Tätigkeitsbeschreibung: Was genau macht die PTA? Rezeptur, Labor, Beratung? Eine klare Definition verhindert die schleichende Ausweitung von Aufgaben.
2. Eindeutige Arbeitszeitregelung: Wie viele Stunden pro Woche? Wann beginnen Überstunden, die vergütet oder ausgeglichen werden müssen? Flexible Modelle wie das Jahresarbeitszeitkonto sind möglich, müssen aber vertraglich klar geregelt sein.
3. Vollständige Vergütungsangaben: Neben dem Bruttogehalt sollten alle Zuschläge, Prämien oder Sonderzahlungen schriftlich fixiert werden. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt kann verhindern, dass ein einmaliges Weihnachtsgeld zur betrieblichen Übung wird.
4. Klare Regelungen zu Urlaub und Krankheit: Der Bundesrahmentarifvertrag sieht 35 Urlaubstage pro Jahr vor. Die Prozedur zur Krankmeldung sollte ebenfalls im Vertrag stehen.
EU zwingt zu mehr Gehaltstransparenz
Eine große Neuerung kommt von der EU: Die Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Sie verpflichtet Arbeitgeber, in Stellenausschreibungen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne anzugeben. Das Ziel: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchsetzen und Diskriminierung abbauen.
Für Apotheken bedeutet das eine Überprüfung ihrer Gehaltsstrukturen. Sie müssen künftig transparenter kommunizieren, was sie zahlen. Die Gewerkschaft ADEXA beobachtet zudem, dass der steigende Mindestlohn „Abstrahleffekte“ auf die unteren Tarifgruppen haben könnte – ein möglicher Ansatzpunkt für die nächste Verhandlungsrunde.
Attraktivität wird zum Schlüsselfaktor
Die Rahmenbedingungen werden komplexer. Für Apothekeninhaber wird es immer wichtiger, nicht nur rechtssichere, sondern auch attraktive Verträge zu gestalten. Nur so können sie im Wettbewerb um qualifizierte PTA und Apotheker bestehen.
Für die Fachkräfte selbst bleibt die Botschaft klar: Den Arbeitsvertrag genau prüfen. Auf die Einhaltung tariflicher und gesetzlicher Standards bestehen. In einem Beruf mit großer Verantwortung ist eine solide vertragliche Basis die Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis.
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