Aktivierungssperren sabotieren das neue Recht auf Reparatur
31.03.2026 - 08:52:19 | boerse-global.deDas Bundeskabinett hat das Recht auf Reparatur beschlossen. Doch eine unsichtbare Barriere macht viele reparierte Smartphones weiterhin wertlos: die Aktivierungssperre. Sie blockiert die Wiederverwendung funktionstüchtiger Geräte und treibt den Elektroschrott-Berg in die Höhe.
Ein Meilenstein mit einem großen Haken
Ende März billigte das Kabinett den deutschen Gesetzentwurf. Er setzt eine EU-Richtlinie bis Juli in nationales Recht um. Die Ziele sind klar: Geräte sollen länger halten, leichter repariert und seltener ersetzt werden. Hersteller müssen künftig Smartphones und andere Produkte mindestens sieben Jahre nach Produktionsende reparieren und Ersatzteile liefern.
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Die Regelung gilt als wichtiger Schritt gegen den wachsenden Berg an Elektroschrott. Doch sie hat eine Schwachstelle. Sie löst nicht das Problem der softwarebasierten Aktivierungssperren. Diese Sicherheitsfunktion wird zum Sargnagel für die Kreislaufwirtschaft.
Die unsichtbare Barriere für Gebrauchtgeräte
Systeme wie die iCloud-Sperre von Apple verknüpfen ein Gerät unwiderruflich mit dem Account des Erstbesitzers. Wird das Smartphone verkauft oder entsorgt, ohne dass der Besitzer die Sperre entfernt, ist es ein nutzloser Klumpen. Es fordert ständig das alte Passwort.
Das betrifft nicht nur gestohlene Ware. Oft vergessen Verbraucher die Deaktivierung einfach. Für Käufer gebrauchter iPhones bedeutet das: Sie haben ein teures Stück Dekoration erworben. Selbst professionelle Wiederaufbereiter können diese Geräte nicht in den Kreislauf zurückführen. Die Folge? Mehr neuer Elektroschrott.
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Ein globales Problem mit lokalen Folgen
Der E-Schrott-Berg wächst rasant. 2022 fielen weltweit 62 Millionen Tonnen an. Bis 2030 könnten es über 80 Millionen sein. Deutschland steuerte etwa eine Million Tonnen bei. Die unsachgemäße Entsorgung setzt Giftstoffe wie Blei oder Quecksilber frei. Gleichzeitig gehen wertvolle Rohstoffe wie Gold und Kupfer verloren.
Die neue Gesetzgebung adressiert das nur indirekt. Die jüngste Novelle des ElektroG, die Anfang 2026 in Kraft trat, verbessert zwar Sammlung und Entsorgung. Sie schafft aber keine Lösung für die Software-Sperren. Diese blockieren weiterhin massenhaft Geräte, die eigentlich noch Jahre halten könnten.
Was kommt nach dem Gesetz?
Die Diskussion um Aktivierungssperren wird nun lauter. Können Hersteller den Diebstahlschutz gewährleisten, ohne die Wiederverwendung zu blockieren? Mögliche Lösungen sind standardisierte Deaktivierungsverfahren über neutrale Stellen oder eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Initiativen wie der Ankaufservice von MediaMarkt, der auf die Sperren hinweist, sind ein erster Schritt. Die größte Herausforderung bleibt: Wie integriert man legale Wege zur Wiederaufbereitung, ohne Sicherheitslücken zu schaffen? Die Antwort darauf wird entscheiden, ob das Recht auf Reparatur sein volles Potenzial entfalten kann.
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