AfA-Tabellen 2026: So nutzen Unternehmen die neue „Turbo-AfA“
09.03.2026 - 00:19:00 | boerse-global.deDie traditionellen Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums erfahren 2026 eine fundamentale Aufwertung. Grund ist das neue „Investitionssofortprogramm“, das zusammen mit den bewährten AfA-Tabellen erhebliche Steuervorteile schafft.
Für Unternehmen, die ihre Bilanzen für 2025 abschließen und Investitionen 2026 planen, ist das Zusammenspiel aus starren Nutzungsdauern und neuen Abschreibungsoptionen entscheidend. Steuerberater sprechen von einem der umfangreichsten steuerlichen Entlastungspakete für die Wirtschaft seit Jahren.
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Das Fundament: Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
Die AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind das verbindliche Regelwerk für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern. Sie sorgen für eine einheitliche Besteuerung und erleichtern die Arbeit der Finanzämter.
Die bekannteste Tabelle ist die „AfA-Tabelle AV“ für allgemein verwendbare Anlagegüter. Sie legt fest: Ein Dienstwagen wird linear über sechs Jahre abgeschrieben (16,67 % pro Jahr). Büromöbel haben 13 Jahre Nutzungsdauer, bei Maschinen variiert die Dauer je nach Typ.
Von den Tabellen abzuweichen, ist schwierig. Nur mit umfangreichen Nachweisen über außergewöhnlichen Verschleiß lassen sich kürzere Abschreibungszeiträume mit dem Finanzamt vereinbaren. Die Einhaltung der Tabellen gibt daher rechtliche Sicherheit und vermeidet Konflikte bei Betriebsprüfungen.
Die Neuerung 2026: Integration der 30-Prozent-„Turbo-AfA“
Die Nutzungsdauern der Tabellen bleiben bestehen, doch ihre application ändert sich radikal. Das im Juli 2025 beschlossene „Investitionssofortprogramm“ führt für bewegliche Wirtschaftsgüter eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent wieder ein.
Die Regel gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Der degressive Satz darf dabei das Dreifache des linearen Tabellen-Satzes nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet das: Für eine Maschine mit zehn Jahren Nutzungsdauer (10 % linear) sind nun 30 % degressive Abschreibung im ersten Jahr möglich.
Bei Gütern mit kurzer Nutzungsdauer wirkt eine Obergrenze. Ein Dienstwagen (6 Jahre, 16,67 % linear) könnte rechnerisch 50 % abschreiben, das Gesetz deckelt den Satz aber auf maximal 30 %.
Sonderregeln: Immobilien und digitale Güter
Neben den beweglichen Gütern gelten 2026 eigene, attraktive Abschreibungsmodelle. Für den Wohnungsbau treibt weiterhin eine 5-prozentige degressive Abschreibung für Neubauten die Investitionen an. Diese Regel aus dem Wachstumschancengesetz gilt für Bauvorhaben, die zwischen Oktober 2023 und September 2029 begonnen werden. Sie ersetzt die lineare Abschreibung von 3 Prozent und verbessert die Liquidität in den kritischen Anfangsjahren eines Projekts.
Für die Digitalisierung bleibt die Lage sehr günstig. Bestimmte Hardware wie Laptops und Server sowie Standardsoftware können aufgrund einer Verwaltungsanweisung des BMF oft bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Die AfA-Tabellen sehen hier eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr vor.
Strategie für den Mittelstand: Bündelung von Vorteilen
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liegt das größte Potenzial in der Kombination verschiedener Instrumente. Neben der „Turbo-AfA“ kann die Sonderabschreibung nach § 7g EStG genutzt werden.
KMU mit einem Vorjahresgewinn von bis zu 200.000 Euro können bei förderfähigen beweglichen Gütern eine zusätzliche Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent geltend machen. Wird dies mit der 30-prozentigen degressiven Abschreibung auf den Restwert kombiniert, können so mehr als die Hälfte der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuermindernd berücksichtigt werden. Das sichert Liquidität für weitere Investitionen.
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Ausblick: Compliance und Digitalisierung
Die Zukunft des Anlagevermögensmanagements ist digital. Mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 2025/2026 wird die Digitalisierung der Buchhaltung verbindlich.
Unternehmen müssen künftig doppelte Abschreibungspläne führen: degressive Werte für die Steuerbilanz und lineare für die Handelsbilanz. Auch der optimale Zeitpunkt für den Wechsel von der degressiven zur linearen Methode muss softwaregestützt überwacht werden.
Die 30-Prozent-Regel ist ein temporärer Konjunkturmotor bis Ende 2027. Die AfA-Tabellen des BMF bleiben der dauerhafte Grundpfeiler. Experten raten Firmenlenkern dringend, ihre Anlageverzeichnisse zu prüfen, steuerlichen Rat einzuholen und jede Investition 2026 nach den aktuellen Richtlinien zu optimieren.
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