Abschreibung, Degressive

Abschreibung 2026: Degressive AfA kehrt zurück, GWG-Grenze bleibt

27.01.2026 - 05:02:12

Die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung bis Ende 2027 bietet deutschen Firmen massive Liquiditätsvorteile. Kombiniert mit Sonderabschreibungen sind bis zu 70 Prozent Absetzung im ersten Jahr möglich.

Für deutsche Unternehmen bietet das Jahr 2026 eine seltene Chance: Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung schafft massive Liquiditätsvorteile für Investitionen. Während die Grenzen für Geringwertige Wirtschaftsgüter stabil bleiben, eröffnet das neue Investitionsprogramm der Bundesregierung strategische Spielräume.

Degressive AfA: Turbo für Investitionen bis Ende 2027

Die größte Neuerung ist die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Unternehmen können nun bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts jährlich abschreiben – maximal das Dreifache des linearen Satzes.

Was bedeutet das konkret? In den ersten Jahren der Nutzung sind die Abschreibungsbeträge deutlich höher als bei der klassischen linearen Methode. Das entlastet die Liquidität sofort und macht größere Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder IT attraktiver. Ein klarer Schub für die Modernisierung der deutschen Wirtschaft.

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GWG: 800-Euro-Grenze bietet Planungssicherheit

Entgegen einiger Erwartungen bleibt die Regelung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unverändert. Anschaffungen bis 800 Euro netto können weiterhin sofort voll abgeschrieben werden. Das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

Die Handhabung ist gestaffelt:
* Bis 250 Euro: Sofortverbuchung ohne besondere Aufzeichnungspflicht.
* 250,01 bis 800 Euro: Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Poolbildung. Die Entscheidung muss für alle Güter dieser Wertklasse innerhalb eines Wirtschaftsjahres einheitlich getroffen werden.

Diese Stabilität gibt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die nötige Planungssicherheit für ihre Alltagsinvestitionen.

Strategische Kombination: So maximieren Sie den Steuervorteil

Die wirkungsvollste Strategie liegt in der Kombination verschiedener Instrumente. Die neue degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG gekoppelt werden. Diese wurde durch das Wachstumschancengesetz auf 40 Prozent der Anschaffungskosten erhöht.

Das Ergebnis kann spektakulär sein: Im Jahr der Anschaffung sind so Abschreibungen von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich. Für eine neue Produktionsanlage im Wert von 500.000 Euro bedeutet das einen Gewinnabzug von 350.000 Euro noch im ersten Jahr. Ein gewaltiger Liquiditätsimpuls.

Poolabschreibung: Alternative für die gleichmäßige Gewinnbelastung

Wer seinen Gewinn nicht in einem Jahr stark belasten möchte, kann auf die Poolabschreibung zurückgreifen. In diesen Sammelposten werden alle Anschaffungen zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto eines Wirtschaftsjahres eingestellt.

Der gesamte Poolwert wird dann gleichmäßig über fünf Jahre linear abgeschrieben – jährlich also mit 20 Prozent. Diese Methode glättet die Gewinnentwicklung und kann für manche Unternehmen die strategisch sinnvollere Wahl sein.

Zeitfenster nutzen: Die Uhr tickt

Unternehmen sollten ihre Investitionsplanung jetzt beschleunigen. Die degressive Abschreibung läuft Ende 2027 aus. Wer Modernisierungen plant, hat ein klares, zweijähriges Zeitfenster für maximale Steuervorteile.

Parallel werden andere Förderinstrumente ausgebaut. So steigt die Obergrenze für die steuerliche Forschungszulage 2026 von zehn auf zwölf Millionen Euro. Die Botschaft der Politik ist eindeutig: Investitionen und Innovationen sollen sich lohnen.

Angesichts der komplexen Regelungen empfiehlt sich eine professionelle Steuerberatung. Nur so lassen sich die neuen Möglichkeiten optimal auf die individuelle Unternehmensstrategie zuschneiden und alle Vorteile voll ausschöpfen.

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