Ubers Robotaxis in Zürich: Datenschutz als größte Hürde
05.02.2026 - 16:33:11Uber muss für seinen geplanten Robotaxi-Start in Zürich eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung vorlegen. Diese gesetzliche Hürde entscheidet über den Erfolg des autonomen Fahrdienstes.
Der Fahrdienst-Vermittler plant, in der ersten Jahreshälfte 2026 einen autonomen Taxidienst in der Schweizer Finanzmetropole zu starten. Ein paralleler Start in Madrid ist vorgesehen. Technologiepartner ist das Unternehmen WeRide. Doch bevor das erste Fahrzeug fahren kann, steht eine zentrale rechtliche Prüfung an: eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Sie ist in der Schweiz für datenintensive Vorhaben mit hohen Risiken für die Persönlichkeitsrechte verpflichtend.
Die Schweiz hat mit einer Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der neuen Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) 2025 den Weg für autonome Fahrzeuge freigemacht. Die Gesetze erlauben den Betrieb von Fahrzeugen der Autonomiestufe 4 auf bestimmten Strecken – das System übernimmt alle Fahraufgaben, ohne dass ein Fahrer eingreifen muss.
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Doch diese Regelungen sind getrennt vom Datenschutzrecht. Die gewaltigen Datenmengen, die ein Robotaxi sammelt – von hochauflösenden Kameras und LiDAR-Sensoren über GPS-Routen bis hin zur Innenraumüberwachung – fallen unter das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Dieses ist eng an die Grundsätze der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angelehnt und schreibt eine DSFA vor.
Warum die Prüfung unumgänglich ist
Ein Robotaxi-Dienst ist ein Paradebeispiel für risikoreiche Datenverarbeitung. Die Fahrzeuge erfassen ständig ihre Umgebung: Straßen, Gebäude, andere Autos und Fußgänger. Kombiniert mit Passagierdaten, Fahrtverläufen und möglichen Audio- oder Videoaufnahmen im Innenraum entsteht ein detailliertes und sensibles digitales Abbild des öffentlichen Lebens.
Eine DSFA zwingt die Betreiber, diese Risiken systematisch zu identifizieren, ihre Auswirkungen zu bewerten und konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieser dokumentierte Prozess muss den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden, voraussichtlich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich.
Zürich als Testfeld für autonome Mobilität
Der Kanton Zürich hat bereits Erfahrung mit der Technologie. Das Pilotprojekt „iamo“ im Furttal testet selbstfahrende Fahrzeuge als Zubringer zum öffentlichen Verkehr. Auch die Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) haben Tests mit autonomen Shuttles durchgeführt.
Diese regionalen Erfahrungen bedeuten, dass ein kommerzieller Antrag von Uber auf Herz und Nieren geprüft wird. Der Schritt von begrenzten Pilotversuchen zu einem großflächigen, gewerblichen Dienst eines globalen Players bedeutet ein deutlich höheres Prüfniveau.
Vertrauen als Schlüssel zum Erfolg
Für Uber und WeRide ist die DSFA mehr als Bürokratie. Sie ist entscheidend für den Aufbau von öffentlichem Vertrauen und damit für den kommerziellen Erfolg. Die Abschätzung zwingt die Unternehmen, jedes gesammelte Datenstück zu rechtfertigen: Warum wird es erhoben? Wie wird es anonymisiert oder geschützt? Wer hat Zugriff? Wie lange wird es gespeichert?
Das Ergebnis in Zürich wird in ganz Europa aufmerksam verfolgt. Als Nicht-EU-Land mit strengen Datenschutzgesetzen könnte der Schweizer Weg zum Modell für andere Märkte werden. Eine transparente und robuste DSFA könnte zum Goldstandard für die Einführung ähnlicher Dienste werden.
Der Weg zur Markteinführung 2026 wird daher nicht nur von der Technologie, sondern von einem proaktiven Dialog mit den Datenschutz-Aufsehern bestimmt. Wie Uber und WeRide die grundlegenden Privatsphären-Fragen ihrer Technologie lösen, entscheidet über ihre Zukunft auf Zürichs Straßen – und prägt die öffentliche Akzeptanz für die autonome Mobilität insgesamt.
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